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Liechtenstein Vaduzer Bank muss Steuersünder entschädigen

08.02.2010 ·  Ein Gericht in Liechtenstein hat eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Vermögensverwaltungsbank LGT zu einer Schadensersatzzahlung an einen deutschen Steuersünder in Millionenhöhe verurteilt. Das Institut habe den Kläger zu spät über den Diebstahl seiner Kundendaten informiert.

Von Jürgen Dunsch
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Ein 2008 verurteilter deutscher Steuersünder, der Vermögen in liechtensteinischen Stiftungen versteckt hatte, hat vor dem Landgericht Vaduz einen Teilerfolg errungen. Seine Daten befanden sich auf jener CD der LGT Treuhand, die der LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber dem Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro verkauft hatte.

Das Gericht des Fürstentums entschied Anfang Januar, wie jetzt bekannt wurde, dass dem Immobilienhändler aus Bad Homburg die „Bewährungsauflage“ des deutschen Gerichts in Höhe von 7,3 Millionen Euro erstattet werden müsse. Er selbst hatte auf 13 Millionen Euro mit der Begründung geklagt, bei einer rechtzeitigen Unterrichtung über den Datendiebstahl hätte er Selbstanzeige erstatten und von einer Amnestieregelung in Deutschland aus dem Jahr 2004 profitieren können. Der Richterspruch könnte eine Klagewelle auslösen, glauben Beobachter. Sie berichten von entsprechenden Vorbereitungen mehrerer Anwälte, die zunächst das jetzt gefällte Urteil abwarten wollten. Bisher liege seines Wissens aber nur eine weitere Klage vor, sagte Gerichtssprecher Uwe Oehri auf Anfrage.

Der Immobilienhändler, der sich schuldig bekannt hatte, war vom Landgericht Bochum im Juli 2008 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, einer Geldbuße von 7,5 Millionen Euro sowie einer Steuernachzahlung von 11,9 Millionen Euro verurteilt worden. Bei einer Selbstanzeige hätte er nur die hinterzogenen Steuern nachzahlen müssen. Der Datenträger war jene CD, die als prominentesten Namen unter den mehreren hundert Bundesbürgern den des früheren Post-Chefs Klaus Zumwinkel enthielt. Der Fall erregte auch deswegen großes Aufsehen, weil die LGT- Finanzgruppe dem regierenden Fürstenhaus in Liechtenstein gehört. Allerdings ist nicht ganz klar, wer den erfolgreichen Kläger am Ende des Tages vielleicht entschädigen muss. Die LGT hat zum Jahresbeginn 2009 ihre Treuhandgesellschaft an das liechtensteinische Treuhandunternehmen First Advisory Group verkauft. Sie firmiert heute als Fiduco Treuhand AG. Diese kann das Urteil nicht nachvollziehen und kündigte Berufung an das Fürstliche Obergericht an. Sie knüpft ihre Hoffnung daran, dass Steuerschulden, Strafsteuern und Geldbußen gemäß dem Landgericht keinen ersatzfähigen Schaden darstellen. Bewährungsauflagen seien hingegen schadensersatzfähig, hatte das Gericht geurteilt.

Weiterhin flüchtig ist der Datendieb Heinrich Kieber. Er wurde vom Bundesnachrichtendienst mit einer neuen Identität ausgestattet und soll möglicherweise in Australien leben. Das Fürstentum Liechtenstein hat einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erwirkt. Kieber arbeitete 2001 und 2002 für die LGT Treuhand. Er hatte die Aufgabe, sämtliche Papierdokumente des Unternehmens zu digitalisieren. Angeblich brachte er die Datensätze von mehr als 1400 Kunden an sich, die Hälfte davon aus Deutschland.

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Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.

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