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Dienstag, 18. Juni 2013
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Leitartikel Wirtschaft Kampf dem Karussellgeschäft

 ·  VON MANFRED SCHÄFERS

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Wozu eine Bank überfallen, es gibt doch die Umsatzsteuer! Nach diesem zynischen und für den Staat teuren Motto handeln kriminelle Geister mit Risikoaversion. Sie vermeiden den Gang mit Maske und Pistole zum nächsten Geldinstitut und gründen statt dessen eine Firma, um das Finanzamt anzuzapfen. Das ist im herrschenden Umsatzsteuersystem einfach. Dazu müssen sie nur Rechnungen einreichen, denn diese gleichen im Umgang mit dem Fiskus Verrechnungsschecks. Damit kann man sich die dort ausgewiesene Umsatzsteuer erstatten lassen - sogar bevor die Rechnung bezahlt worden ist. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt vor der organisierten Umsatzsteuerkriminalität gewarnt. Er spricht den Betrügern schier unerschöpfliche Kreativität zu. Hervorragend beraten und betreut von Wirtschaftsprüfern, Anwaltskanzleien und Steuerberatern, verursachten sie in kürzester Zeit nationale Umsatzsteuerausfälle im mehrstelligen Millionenbereich je Fallkomplex; im bisher größten ging es um fast 370 Millionen Euro.

Einfacher gestrickte Täter benutzten falsche oder fingierte Rechnungen, um sich die darauf ausgewiesene, aber nicht gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Selbst Bankbelege werden mittlerweile nachgemacht. Bevor die Sache auffliegt, sind die Täter allzuoft untergetaucht. Karussellbetrüger drehen ein noch größeres Rad: Sie bauen innereuropäische Lieferketten auf, reichen die Waren aber zuweilen nur auf dem Papier im Kreis herum.

Die Betrüger nutzen den Umstand, daß Lieferungen über die EU-Binnengrenze umsatzsteuerfrei sind. Das Geschäft auf Kosten des Fiskus funktioniert im Prinzip so: Ein Scheinunternehmer führt Waren aus dem Ausland ein, die er gleich weiterveräußert. Entweder taucht er dann mit der vom Abnehmer kassierten Umsatzsteuer direkt ab. Oder er verschafft sich damit einen Marktvorteil, weil er anders als die ehrliche Konkurrenz das Geld nicht an das Finanzamt überweist. Das Geschäft auf Kosten des Fiskus läßt sich wiederholen, indem Waren mehrfach im Kreis über die Grenze geschleust werden, bis ein konkurrenzlos niedriger Preis sowohl einen ordentlichen Profit als auch eine marktbeherrschende Stellung garantiert.

Wie der Rechnungshof bemängelte, hilft den Umsatzsteuerbetrügern die zersplitterte Steuerverwaltung, die die Täter kühl ausnutzen, und die unklare Zuständigkeitsverteilung der Strafverfolgungsbehörden. Bis zur Übernahme eines Falles durch eine Staatsanwaltschaft vergehen demnach mehrere Monate, zuweilen Jahre, in denen der Steuerschaden sich erhöht und den Betrügern Zeit gegeben wird abzutauchen.

Nach den jüngsten Berechnungen ist die Hinterziehungsquote im abgelaufenen Jahr zwar leicht gesunken, aber immer noch fehlt mehr oder weniger ein Zehntel des theoretisch zu erwartenden Aufkommens. Das Ifo-Institut beziffert die Ausfälle auf rund 15 Milliarden Euro. Doch steht systematischer Betrug nur hinter einem Teil der Ausfälle, nach aktuellen Schätzungen ist ihm gut ein Viertel zuzuschreiben. Insolvenzen sind demnach für etwa ein Drittel verantwortlich. Der Rest entfällt auf die klassische Schwarzarbeit.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Auch die Finanzminister der Länder haben sich für einen umsatzsteuerlichen Neuanfang ausgesprochen. Dazu soll das geltende Recht durch ein Modell ersetzt werden, das die Steuerschuld für größere Summen verlagert. Es wird daher unter der neudeutschen Bezeichnung "Reverse-Charge" diskutiert.

Demnach soll nicht mehr derjenige, der etwas verkauft, die Umsatzsteuer grundsätzlich dem Finanzamt schulden, sondern der Empfänger des Gutes oder der Leistung - wenn er denn Unternehmer ist. Bei ihm soll die Steuerschuld mit dem Erstattungsanspruch direkt verrechnet werden. Wo der Fiskus nichts erstattet, zieht zumindest die alte Betrugsmasche nicht länger. Das ist die Hoffnung der Reformbefürworter.

Das Reverse-Charge-Modell hat aus Sicht der Finanzminister den großen Vorteil, daß der Übergang anders als beim anderen zuvor erwogenen Reformansatz, einer generellen Ist-Besteuerung mit umfassendem Abgleich von kassierter und zu erstattender Umsatzsteuer, nicht mit enormen Ausfällen im ersten Jahr verbunden wäre. Es ist naheliegend, daß der Fiskus zunächst auf viel Geld verzichten müßte, wenn die Umsatzsteuer stets erst fällig würde, wenn Rechnungen bezahlt worden sind. Bisher müssen zumindest größere Unternehmen in Vorlage treten.

Das nunmehr hochgelobte Modell ist allerdings weder gegen neuen Betrug gefeit noch ein Selbstläufer. Ohne ein ausgefeiltes Kontrollverfahren funktioniert es nicht. Die Abgrenzung zwischen der (steuerfreien) Unternehmenssphäre und dem (steuerpflichtigen) privaten Wirtschaftsleben ist seine Achillesferse. Und da für Rechnungen bis 5000 Euro ohnehin alles beim alten bleiben soll, ließe sich zudem weiterhin die alte Betrugsmaschinerie, wenn auch mit höheren Umdrehungen, fortsetzen. Zudem muß die EU-Kommission jedem Systemwechsel zustimmen. Bisher hat sie eine Reform, nach der die Mehrwertsteuer nur noch von Nichtunternehmen gezahlt werden muß, abgelehnt. Daher scheint es schon ehrgeizig, wenn das Bundesfinanzministerium sagt, die Reform komme nicht vor 2008.

Ob die Rechnung der Reformbefürworter aufgeht, bleibt fraglich. Die diskutierte Systemumstellung schafft neue Betrugsmöglichkeiten. Der Schwarzarbeit kann sie auch nichts entgegensetzen. Die beste Waffe im Kampf gegen den Umsatzsteuerausfall bleibt daher schlicht und ergreifend: der Verzicht auf die geplante Mehrwertsteuererhöhung.

Quelle: F.A.Z., 09.01.2006, Nr. 7 / Seite 11
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