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Leitartikel Wirtschaft Bei Anruf: Auflegen!

13.09.2007 ·  VON CORINNA BUDRAS

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Die Fälle sind fast zu dreist, um wahr zu sein: Da ruft ein entnervter Kunde bei der Deutschen Telekom an, um die ständigen Werbeanrufe abstellen zu lassen. Doch das Telefongespräch wird ihm zum Verhängnis: Nachdem er seine Beschwerde losgeworden ist, fragt der Mitarbeiter ungerührt, ob denn die neuen Tarife bekannt seien. Die Antwort ist eindeutig: kein Interesse. Trotzdem hat der Kunde wenig später eine Auftragsbestätigung über den Abschluss des neuen Tarifs in seinem Briefkasten. Herzlichen Glückwunsch!

Das Beispiel, das jüngst die Richter am Landgericht Bonn beschäftigte, ließe sich durch Erfahrungsberichte über das Vorgehen zahlreicher anderer Unternehmen beliebig ergänzen: Mal wird die Bitte um Informationsmaterial in ein Einverständnis zum Vertragsabschluss umgemünzt. Ein anderes Mal wird Rentnern, die weder etwas mit einem Computer noch mit dem Begriff "DSL 6000" anfangen können, ein superschneller Internetanschluss aufgeschwatzt.

Die Seuche "unerwünschte Telefonwerbung" breitet sich im Land so vehement aus, dass sich mancher in einem Akt der Verzweiflung schon das belästigungsfreie Staatsmonopol der guten alten Deutschen Bundespost zurückwünscht. Seit Jahren laufen die Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale gegen den Missbrauch Sturm, zerren hartnäckige Unternehmen vor den Kadi und erstreiten Urteile im Sinne des Verbrauchers. Das alles scheint nichts zu nützen. Die Anrufe - auch am Abend oder am Wochenende - nehmen zu, mehr als 86 Prozent der Bevölkerung sehen sich durch solche unlauteren Werbeanrufe belästigt.

Inzwischen ist auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hellhörig geworden. Um die genervte Bevölkerung zu beruhigen, plant die SPD-Politikerin ein ganzes Maßnahmenpaket: Verstöße sollen künftig mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro bestraft werden. Rufnummern dürfen nicht mehr verschleiert werden. Und der Verbraucher erhält ein noch umfangreicheres Widerrufsrecht als bisher. CSU-Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und einigen seiner Länderkollegen sowie der Verbraucherzentrale gehen die Vorschläge nicht weit genug. Sie wollen an ein Grundübel des Problems heran: Denn Anrufe ohne vorheriges Einverständnis sind zwar rechtswidrig, trotzdem ist ein erheblicher Teil der geschlossenen Verträge wirksam. Die Unions-Politiker fordern deshalb, dass die Vereinbarungen erst bindend werden dürfen, nachdem der Verbraucher sie schriftlich bestätigt hat. Auf ihrer zweitägigen Konferenz in Baden-Baden beraten die Verbraucherschutzminister derzeit auch dieses Thema.

Die Vorschläge klingen überzeugend - und das geplante Bußgeld und die erweiterten Widerrufsrechte sind es auch. Doch darf die Wirklichkeit nicht aus dem Blick geraten, sonst schaffen die neuen Regeln mehr Probleme, als sie lösen. Und schon jetzt ist der Bürger nicht wehrlos, er muss seine Rechte nur besser nutzen. Anrufe ohne das Einverständnis des Kunden sind nicht erlaubt.

Schon jetzt können gebeutelte Verbraucher vor Gericht verlangen, dass Unternehmen solche Anrufe in Zukunft unterlassen. Schon jetzt drohen bei Zuwiderhandlung Bußgelder von 250 000 Euro oder Ordnungshaft von sechs Monaten für die Geschäftsführer der Unternehmen. Mit dem vom Zypries geplanten Bußgeld könnten diese Strafen noch wirkungsvoller werden. Damit würde ein Verstoß auch schon unmittelbar beim ersten Anruf geahndet.

Den Richtern reißt inzwischen immer häufiger der Geduldsfaden: Das Telekommunikationsunternehmen Tele 2 hat jüngst gleich zwei Strafen in Höhe von jeweils 100 000 Euro aufgebrummt bekommen. Auch die Deutsche Telekom konnte sich in dem Fall der Kundenbeschwerde vor dem Landgericht Bonn nicht mit der lahmen Begründung herausreden, die Auftragsbestätigung sei "versehentlich" wegen einer "Fehlbedienung des Kundensystems" eingebucht worden, womöglich habe gar das System "von sich aus" den Kunden überrumpelt. Die Gerichte akzeptieren ebenso immer weniger, wenn Unternehmen mit dem Finger auf kleinere Zwischenverkäufer zeigen, die die eigentliche Belästigungsarbeit am Verbraucher leisten. Der Verantwortung können sich die davon profitierenden Unternehmen nicht entziehen.

Wenn Konsequenzen dennoch ausbleiben, liegt das jedoch meist daran, dass die Verbraucher nicht mehr wissen, wer wann angerufen hat, was besprochen wurde und wie sich das im Notfall beweisen lässt. Daran können auch die Pläne des Justizministeriums kaum etwas ändern. Zudem schießt die öffentlichkeitswirksame Forderung der Verbraucherminister nach einer schriftlichen Bestätigung für am Telefon geschlossene Vereinbarungen über das Ziel hinaus: Damit hingen auch alle anderen, vom Verbraucher willentlich geschlossenen Verträge in der Luft - die trotz allem Ärger über aufgedrängte Abschlüsse noch immer die überwiegende Mehrzahl der Telefongeschäfte bilden dürften. Selbst der auf den letzten Drücker bestellte Blumenstrauß zum Muttertag könnte in den Strudel der Telefonterrorbekämpfung geraten.

Auf die Verantwortung der Unternehmen - rücksichtslose Abzocker genauso wie Großkonzerne mit großspurigen Ethikrichtlinien - scheint kein Verlass. Doch wehren muss sich vor allem der Bürger selbst. Falsch verstandene Höflichkeit hindert viele daran, das unerwünschte Telefonat einfach nach dem ersten Satz zu beenden. Andere wiederum befürchten, ein attraktives Angebot zu verpassen. Lässt man sich jedoch auf ein Gespräch ein, führt nichts an einem ausführlichen Gesprächsprotkoll vorbei. Flattert dann trotz aller Vorsichtsmaßnahmen keine Informationsbroschüre, sondern ein Vertrag ins Haus, kann man ihn auch heute schon in den allermeisten Fällen widerrufen - und sollte das dann auch schleunigst tun.

Quelle: F.A.Z., 14.09.2007, Nr. 214 / Seite 13
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