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Leitartikel Villepins Lockerungsübungen

05.02.2006 ·  Das französische Arbeitsrecht ist zum Reizthema der Unternehmen geworden: erdrosselnd in der Schärfe, kostentreibend in der Gesamtwirkung, von „kafkaesker Komplexität“. Als Mühlstein um ihren Hals empfinden die Arbeitgeber vor allem das Kündigungsrecht.

Von Christian Schubert, Paris
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Das französische Arbeitsrecht ist zu einem Reizthema der Unternehmen geworden: detailbesessen in seinen Vorschriften, erdrosselnd in ihrer Schärfe, kostentreibend in der Gesamtwirkung. Die Präsidentin des französischen Arbeitgeberverbands Medef, Laurence Parisot, ordnet den 2600 Seiten starken Vorschriften eine "kafkaeske Komplexität" zu. Als Mühlstein um ihren Hals empfinden die Arbeitgeber vor allem das Kündigungsrecht. Es erschwert selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Trennung von den Beschäftigten, so daß sich die Arbeitgeber jede Neueinstellung zweimal überlegen - und oft dagegen entscheiden. In den vergangenen Jahren sind trotz der Ausweitung des Arbeitsrechtes immer mehr Fälle vor den Tribunalen gelandet. Das macht die Folgen einer Entlassung für die Unternehmen häufig unberechenbar.

Premierminister Dominique de Villepin hat den Kündigungsschutz nach seinem Amtsantritt Ende Mai vergangenen Jahres als Beschäftigungsbremse ersten Ranges identifiziert. Zuerst testete er eine Lockerung für kleine Unternehmen bis zwanzig Beschäftigte und meldete nach wenigen Monaten schon Erfolge. 280 000 Beschäftigungsverhältnisse sollen im Rahmen der Contrat Nouvelles Embauches bis heute eingegangen worden sein. Die Zahlen sind zwar mit Vorsicht zu genießen, denn niemand weiß, wie viele bestehende Verträge einfach nur ersetzt wurden. Doch daß die neue Regelung einen Einstellungsanreiz bietet, bestreiten nur wenige, denn sie sehen eine zweijährige Probezeit mit geringem Kündigungsschutz vor. Auch für die Beschäftigten ist die Neuregelung von Vorteil, da sie nach Ablauf der Frist automatisch einen unbefristeten Vertrag mit weitreichenden Arbeitnehmerrechten erhalten.

Dies ist der Unterschied zu den bisher häufig genutzten befristeten Arbeitsverträgen, die höchstens neun Monate dauern und nur einmal erneuert werden dürfen. Sieben von zehn Franzosen unter 26 Jahren, die heute eine Stelle finden, müssen mit einem solchen Vertrag vorliebnehmen. Die Hälfte davon hat eine Dauer von weniger als einem Monat. So reihen die jungen Leute praktikaähnliche Aufenthalte bei verschiedenen Adressen aneinander, fassen aber nirgends Fuß. Bis ein junger Mensch in Frankreich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhält, dauert es acht bis elf Jahre, mit allen negativen Folgen für wichtige Fragen wie Familiengründung und Vermögensbildung. Auch eine gute Ausbildung ändert daran wenig. Selbst unter den Franzosen, die Abitur und vier Jahre Studium aufweisen, beträgt die Arbeitslosenquote neun Monate nach dem Abschluß noch 21 Prozent. Sie ist damit fast so hoch wie die Arbeitslosigkeit aller Franzosen unter 26 Jahre.

Ermutigt vom Erfolg, will Villepin die Lockerung des Kündigungsschutzes nun auf alle jungen Leute ausweiten, ob in kleinen oder großen Unternehmen beschäftigt. Damit kommt es zu einer Nagelprobe seiner Standhaftigkeit. Unterstützt von Schüler- und Studentenverbänden, stellen sich die Gewerkschaften geschlossen gegen das Vorhaben. An diesem Dienstag wird landesweit protestiert. Der Premierminister gibt sich jedoch kampfesmutig, zumal sich die Mobilisierung der Gegner bisher in Grenzen hielt. Die nun von Villepin vorgeschlagenen Verträge (Contrat Premier Embauche) sehen ebenfalls die Einführung einer zweijährigen Probezeit vor, die dann in einen unbefristeten Vertrag mündet. Zusätzlich winken einige Vergünstigungen wie ein Arbeitslosengeld bei Kündigung, was es vorher nicht gab, und ein Recht auf Ausbildung.

Villepin kann öffentlichkeitswirksam auch schon eine Senkung der Arbeitslosenquote vorweisen, die just mit seinem Amtsantritt begann und bis heute anhält. Von 10,2 auf 9,5 Prozent ist sie gefallen. Fachleute halten das Unterschreiten der Neun-Prozent-Grenze in diesem Jahr für möglich. Allerdings ist dieser Abbau weitgehend auf befristete Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Regierung bei öffentlichen und gemeinnützigen Stellen oder auf subventionierte Arbeitsverhältnisse zurückzuführen.

Die Bereitschaft der Unternehmen zu echten Einstellungen hält sich weiter in Grenzen. Auch ein Kombilohn, der seit fünf Jahren über Millionen Franzosen wie mit der Gießkanne verteilt wird - so daß bei den einzelnen wenig ankommt -, ändert daran nichts. Der Premierminister erwägt daher, die Lockerung des Kündigungsschutzes letztlich auf alle Arbeitsverträge auszuweiten. Das wäre sinnvoll, wenn damit eine Vereinfachung im Wildwuchs der Vertragstypen verbunden wäre. Viele Ökonomen fordern schon lange die Einführung eines einheitlichen Vertragsmodells.

So werden sich die Franzosen daran gewöhnen müssen, daß die Unsicherheit am Arbeitsplatz zunimmt, zugunsten der Arbeitslosen, deren Einstellungschancen hoffentlich steigen. Das fällt den Nachbarn östlich des Rheins häufig noch schwer, denn die Illusion von lebenslang zementierten Beschäftigungsverhältnissen ist verbreitet. Doch Frankreich kann keine Insel in der globalisierten Welt sein. Auch die Werdegänge von immer mehr Franzosen sind geprägt von Stellen- und Ortswechseln sowie von der Notwendigkeit lebenslanger Fortbildung.

Mit dem Kündigungsschutz bearbeitet die Regierung indes nur eine Blockade des rigiden Arbeitsmarktes. Hohe Hürden bleiben die Sozialabgaben auf den Arbeitskosten und der hohe Mindestlohn, der in drei Jahren um mehr als elf Prozent gestiegen ist und damit gerade den geringqualifizierten Beschäftigungschancen raubt. Auch dies gehört zu dem Bücherschränke füllenden Arbeitsrecht. Wie die Arbeitgeber zu Recht beklagen, hat die Regelungswut alleine in den vergangenen zwanzig Jahren 800 Seiten hinzukommen lassen.

Quelle: F.A.Z., 06.02.2006, Nr. 31 / Seite 11
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Jahrgang 1964, Wirtschaftskorrespondent in Paris.

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