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Leistungsschutzrechte Suchmaschinen sollen Verlagen Lizenzgebühr zahlen

 ·  Wenn Suchmaschinen Artikel systematisch ins Internet stellen, müssen ihre Betreiber eine Gebühr abführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung beschlossen. Auch Anbieter ähnlicher Dienste werden erfasst. Nach heftiger Kritik werden Blogger aber verschont.

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© news.google.de Internet-Suchmaschinen wie „Google News“ sollen künftig zahlen, wenn sie auf ihren Seiten Texte von Presseverlagen nutzen - auch wenn sie nur Textanrisse verwenden.

Presseverlage sollen das ausschließliche Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken ins Internet zu stellen. Mit diesem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat, setzen Union und FDP ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag um. „Presseverleger sollen im Internet besser geschützt werden“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Das neue Leistungsschutzrecht gewähre ihnen eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von vergleichbaren Diensten durch die Nutzung ihrer Erzeugnisse erzielten.

Keine Zahlungspflicht für Blogger

Wenn ein Anbieter keine Lizenz für die Nutzung erworben hat, können Verlage sie künftig auf Unterlassung verklagen. Die Zahlungspflicht beschränkt sich aber auf gewerbliche Betreiber von Suchmaschinen und sogenannte Newsaggregatoren. Nicht erfasst werden hingegen andere Nutzer, wie es in der Begründung ausdrücklich heißt - beispielsweise Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien und Privatleute. Bloße Verknüpfungen (Links) und Zitate bleiben erklärtermaßen ebenfalls erlaubt.

Journalisten sollen - unabhängig vom Urheberrecht - an den Einnahmen der Verlage beteiligt werden. Über deren zu erwartende Höhe sind keine Schätzungen bekannt. Die Unternehmensberatung TRG beziffert den Anteil von Zeitungsartikeln bei einer Google-Suche mit 7,5 Prozent. Den überwältigenden Teil seines Geldes verdiene das Unternehmen hingegen mit bezahlter Werbung („Adwords“).

Über das Gesetzesvorhaben gibt es heftigen Streit. Insbesondere die Internetbranche lehnt die Einführung eines Leistungsschutzrechts generell ab; für die Musik- und Filmbranche sowie sonstige „Werkvermittler“ gibt es allerdings ähnliche Regelungen längst. Blogger fürchten um die Meinungsfreiheit. Leutheusser-Schnarrenberger stellte nun im Gesetzentwurf deutlicher als im ersten Anlauf klar, dass Privatleute ebenso ausgeklammert bleiben wie fast alle Wirtschaftsbranchen. Für Verbraucher ändere sich nichts.

CDU und CSU drängten hingegen darauf, nicht nur Suchmaschinen einzubeziehen. Heraus kam ein Formelkompromiss, über dessen Auslegung sich Rechtspolitiker und Juristen noch kräftig streiten dürften: Aufgenommen wurden zusätzlich gewerbliche Anbieter, „die nicht das gesamte Internet durchsuchen, sondern lediglich einzelne, ausgewählte Bereiche hiervon, also auch sogenannte Newsaggregatoren, soweit sie nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen“.

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht werde der Schutz des geistigen Eigentums im Internetzeitalter gestärkt, sagte Unions-Fraktionsvize Günter Krings. Der Gesetzentwurf sei damit ein wichtiger Beitrag zu einer vielfältigen Presselandschaft und werde den Qualitätsjournalismus stärken. Verlage sähen sich zunehmend damit konfrontiert, dass sich gewerbliche Suchmaschinenbetreiber und Newsaggregatoren deren Leistungen systematisch zu eigenen Gewinnerzielungszwecken zunutze machten. „Bisher gibt es für Presseverlage keine gesetzliche Grundlage, um an den Gewinnen solcher Internet-Dienste beteiligt zu werden, obwohl diese auch auf ihrer schöpferischen Leistung beruhen“, erklärte Krings.

Deutsche Verleger begrüßen Vorhaben als richtigen Ansatz

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger befürworteten das Gesetzesvorhaben. „Ein effizientes Leistungsschutzrecht ist notwendig, um die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können“, teilten die beiden Verbände mit. Auch unterstützen sie den Ansatz, gewerbliche Suchmaschinen und Aggregatoren von Presseerzeugnissen in den Mittelpunkt der Regelung zu stellen.

Ablehnend äußerten sich die Internetbranchen. Ein Vertreter von Google sprach von einem „schwarzen Tag für das Internet in Deutschland“. Das Suchen und Finden im Netz würden „massiv gestört“. Der Branchenverband Eco warnte vor einem Schaden für die Wirtschaft, weil legale Geschäftsmodelle plötzlich verboten würden. Der Verband Bitkom sieht „einen weltweit einmaligen Alleingang, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussendet“.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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