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Leistungsschutzrechte Suchmaschinen sollen Verlagen Lizenzgebühr zahlen

 ·  Wenn Suchmaschinen Artikel systematisch ins Internet stellen, müssen ihre Betreiber eine Gebühr abführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung beschlossen. Auch Anbieter ähnlicher Dienste werden erfasst. Nach heftiger Kritik werden Blogger aber verschont.

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Lesermeinungssuche (gesamt):
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Stefan Bremer
Stefan Bremer (sbremer) - 30.08.2012 13:14 Uhr

überreglementiert

Was ist das LSR ?
Im eigentlichen Sinne nicht anderes, als ein Gesetz, dass es den Verlagen gestattet auch für Schnipsel die in Google angezeigt werden Lizenzgebühren zu verlangen. Also m.E. ein weiterer Versuch das eigene Unvermögen mit dem Internet Geld zu verdienen durch den Staat mit zwingenden gesetzlichen Regelungen zu kompensieren. Gesetze sind eigentlich Regelungen, die das Leben miteinander Regeln sollen und die Verhaltensweisen, die nicht im Konsens des Zusammenlebens stehen sanktionieren sollen - so zumindest das Strafrecht. Das BGB soll die allgemeinen Regeln für das Zusaammenleben zusammenfassen und für jeden nachvollziehbar darstellen. Mittlerweile dienen Gesetze aber nicht mehr der Regelung der Übereinkünfte der Gesamtheit sondern - wie in diesem Falle des LSR - dem Schutz bzw. der Stärkung des Rechtes des einzelnen.

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Dietrich Dozer

Ins eigene Fleisch geschnitten...

Wie können die Verlage wirklich glauben, daß dies eine gute Idee ist. Wenn man auf google die Artikel nicht findet werden sie nicht gelesen. So einfach ist das. Dann lesen die Leute einfach ausländische Zeitungen. Damit werden wohl einige entgültig in der Versenkung verschwinden...schade drum...

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Michael Kox

Schon erstaunlich, diese grenzenlose Dummheit der Verlage

und der Politiker! Das ganze Spiel haben die Verlage doch schon in Belgien durchgespielt: [link entfernt, bitte Richtlinien beachten; Mod.]
Fast schon belustigend dabei: Wenn jemand gegen das Gesetz verstoßen hätte, wären sie von den Verlagen in Grund und Boden geklagt worden und zwar mit allem, was das Gesetz hergibt. Doch andererseits sehen sich die Verlage als Opfer - Zitat: "Die Zeitung zitiert Hodey Francis, Geschäftsführer des Verlags IPM, in dem La Libre erscheint; er sieht in Googles Schritt eine Überreaktion. Und ein ebenfalls zitierter Jurist meint, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung."

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Klaus Letis

Das ist logisch und gerecht

Wenn man geschützte Informationen anderer nutzt, muss dafür auch bezahlt werden.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.09.2012 13:08 Uhr
Klaus Letis

Namenslisten und Verzeichnisse zum ankreuzen?

Soweit wird es in der Presselandschaft hoffentlich nicht kommen

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Stefan Bremer
Stefan Bremer (sbremer) - 30.08.2012 13:23 Uhr

Definieren wir nutzen ...

Wenn ich ein Verzeichnis der Handwerker mit ihren Arbeitsschwerpunkten erstelle muss ich auch nichts bezahlen... Ganz im Gegenteil, Anbieter solcher Verzeichnisse verlangen Gebühren dafür .

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Carolus Doomdey
Carolus Doomdey (Domday) - 30.08.2012 00:46 Uhr

Für Google wird das kein Problem,

für die Verlage schon. Aber die merken das erst kurz vor ihrem Tod. Und Frau Leuthäuser werkelt wieder einmal an der Realität vorbei. Wieder ein Beispiel "exzellenter" Regierungsarbeit! Ist das alles von Bedeutung?
Ja, zeigte s doch, in welchem Jahrhundert unsere Politiker verharren. Kästchendenken! Jägerzaun!

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Juan Llamazares
Juan Llamazares (Llamaj) - 30.08.2012 00:11 Uhr

Von welchem Kuchen wollen die Verlage denn da was abhaben?

Wo sind denn die ganzen Anzeigen wenn ich Keywords wie "Euro Krise", "Erneuerbare Energien Gesetze", "Syrien Konflikt" eingebe? Und wo sind die Verlagsinhalte wenn ich nach "schuhe kaufen", "fahrrad shop", "levis jeans" suche?
Der Kuchen von dem die Verlage was abhaben wollen existiert gar nicht. Google Werbung ist Keyword Werbung und wer will schon zur "Koalitionskrise" Werbung schalten? Der Erfolg von Google im Anzeigenmarkt beruht ja gerade darauf daß der Fahradhändler nicht neben dem Artikel über die Jahreshauptversammlung der Kleintierzüchter wirbt in der Hoffnung daß ein paar Brosamen für ihn abfallen. Mit Konversionsrate im Promillebereich. Sondern gezielt dort wo jemand durch die Eingabe der Suchbegriffe signalisiert dass er Interesse hat und wo sich dann die Konversionsraten im Prozentbereich bewegen.

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Volkmar Kobelt
Volkmar Kobelt (vkobelt) - 29.08.2012 23:44 Uhr

Ich verstehe es auch nicht

Ich habe mühsam die offizielle Ankündigung gefunden. Hilft aber nicht viel weiter. Es geht anscheinend nicht um eigentlich Urheberrechtliches. Wie etwa Plagiieren, das ja auch in höchsen Kreisen als nichts Besonderes angesehen wird. Der häufige Bezug gerade auf Suchmaschinen sieht fast so aus, als ob gerade die übliche Suchergebnis-Darstellung mit eingeschlossen sein sollte. Wo z.B. ein Suchwort in einem kleinen Text-Zusammenhang dargeboten wird mit ausdrücklichem Verweis auf die Fundstelle mit dem gesamten Original-Text, der seinerseits im Netz offen liegt. Also ich trete nicht im Web auf, um mich dort zu verstecken. Vielleicht kann das mal richtig klargestellt werden.

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Thomas Berger
Thomas Berger (tberger) - 29.08.2012 20:27 Uhr

Frage ist ja ohnehin, was betroffen ist

Die google-Suche selbst meinem Verständnis ja nicht, denn dort werden ja keine kompletten Artikel angezeigt.
Kernpunkt scheint vielmehr der Service google news zu sein, der zu bestimmten Themen die Nachrichtenartikel aus verschiedenen Quellen serviert.
Persönlich kenne ich eigentlich niemanden, der google news nutzt; hat halt jeder seine Lieblingszeitung zwischen taz und JF, aus der er seine Informationen holt, insoweit versteh ich die Aufregung auf beiden Seite nicht ganz.

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Manfred Schauer

Ich versteh es nicht zu 100%

Leider fehlt dem Artikel ein Beispiel oder mein Juristendeutsch ist zu schlecht um ihn auf anhieb zu verstehen. Ist es jetzt so, dass wenn ich z.B. "Schwabinger Fliegerbombe" bei Google eingebe und die mich auf FAZ oder SZ oder BILD oder sonstwas weiterleiten, Google an die betreffende Seite Geld zahlen muss, weil sie Einnahmen aus Werbung machen? Oder versteh ich den Gesetzesentwurf falsch? Ich hoff es, sonst klingt das wirklich nicht sehr schlau.
Bzw.... wenn ich ein Unternehmen gründe und eine Zeitung berichtet darüber, muss sie dann Gebühren an mich zahlen schließlich ist die Gründung mein geistiges Eigentum und sie machen mit der Meldung Geld.

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Christian Treczoks

Reine Dummheit der Verlage

Erstens: Wer Inhalte seiner Webseite nicht von Google oder anderen Suchmaschinen indiziert haben möchte, kann das mit einem Exklusionseintag im robots.txt auf seiner Webseite problemlos tun. Schon seit vielen Jahren.
Zweitens: Wenn die Verlage für das Indiziert werden von Google auch noch Geld haben möchten, dann wird Google sie ganz schnell aus dem Index werfen. Und dann sehen wir mal, wem das mehr weh tut, Google oder den Verlagen.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.08.2012 23:03 Uhr
Werner Grunewald

Der Selbstbedienungsmentalität wurde ein Riegel vorgeschoben - sehr gut!

robots.txt ist Opt-Out. Opt-Out bedeutet (sie können es auch bei der Wikipedia nachlesen), daß man automatisch irgendwo "teilnimmt", ohne gefragt zu werden, und sich dann selbst "austragen" muß. Bei Dingen wie Spam ist so etwas besonders ärgerlich. Sie kennen es vielleicht auch, wenn Sie Adreßhändlern hinterherrennen, damit Ihre persönlichen Daten nicht mehr für Werbung benutzt werden. Und genau das fordern Sie hier auch: Daß Urheber die Verbreitung ihrer Inhalte nicht mehr unter Kontrolle haben und Google von diesen Werken ungefragt profitieren darf, obwohl es für sie ein Leichtes wäre, die paar Dutzend Zeitschriften mal zu fragen, ob sie das überhaupt machen dürfen. Für Sie mag das eine tolle Sache sein, wenn Google die Krallen ausstreckt und damit Tatsachen schafft. Für mich ist das ein Unding! Gut, daß dem jetzt ein Riegel vorgeschoben wurde. Dieser Riegel verhindert es übrigens nicht, daß Google gemeinsam mit Verlagen ein Google News schafft, wenn beide sich einigen. Beide!

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Erich Jansen
Erich Jansen (Nonosus) - 29.08.2012 20:29 Uhr

Nur die Schokolade?

Das Problem ist ja: Die betreffenden Verlage wollen ja gefunden werden und dann wollen sie dafür Geld haben. Aber: Nur die Schokolade und nicht das Papier funktioniert nicht.

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Karsten Koop
Karsten Koop (kkoop) - 29.08.2012 19:42 Uhr

Nicht Lex Google

eher Lex Springer. Gerüchteweise wurden große Teile des Gesetzes dort verfasst...

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Christian Seidel
Christian Seidel (chs) - 29.08.2012 19:34 Uhr

Ausnahmen für Privat?

Hahaha, guter Witz.
Gewerbliches Interesse wird am BGH schneller konstruiert als sie sich denken können.
Und jetzt viel Spaß bei der Suche. Stichworte:
Filesharing, BGH, Az. I ZB 80/11, 10. August

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.08.2012 08:08 Uhr
Johann Schulz-Gebeltzig

Richtig...

Ich bin gespannt, wie hier wohl die Ausprägung wäre. Ich tippe darauf, dass Blogs mit mehr als ein, zwei Links pro Woche dann teilweise schon nicht mehr als privat gelten. Jedenfalls vor manchem Gericht - wie da schon heute für die Impressumspflicht die Abgrenzung sehr strittig ist.
Derweil wird über bei z.B. Facebook geposteten Links ein Streit entbrennen, ob das nun Facebook zuzurechnen ist oder der Person, und ab wann die nun gewerblich ist. Albern!

Und ja, bei vielen Links würde das LSR gelten, es soll ja schon für den Artikeltitel gelten, der mit dem Artikel verlinkt wird!

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K. Peter Luecke

Es wird Zeit, dass ...

... die Piraten kommen.

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Michael Thomas

Wenn Politiker Branchen unterstützen...

hat dies eigentlich nur zu einem zähem und langsamen Sterben aber bisher noch nie zu einer wichtigen Anpassung an die neuere Zeit geführt.

Naja, ob die Verlage in 5 Jahren noch das Gesetz gut heißen werden? Wohl kaum. Im Internet wird nur derjenige gefunden, der in einer Suchmaschine ist. Die Suchmaschinen brauchen die Verlage nicht, aber die werden nun nicht mehr gefunden.

Als Internet-affiner Mensch gehe ich nur dann auf Verlage, wenn ich über die Seiten komme, die gerade einen solchen Artikel zitieren. Jetzt werde ich sie nicht mehr sehen - also kein Tagesspiegel, taz, Süddeutsche Zeitung, Spiegel etc. mehr, da ich nicht von mir aus auf die Seite gehe. Das kostet Anzeigenkunden, da ich sicherlich nicht der einzige bin...

Die Verlage sollten die Politiker, die ihnen das eingebrockt hat, auf den Mond schicken und die Verlagsbesitzer, die das forderten, in Rente.

Aber mir ist das Gesetz egal. Nur schade um die Verlage. Ich werde eigentlich recht gern von denen informiert.

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Dirk Wellmann

wie Inhalte schützen?

Der Gesetzwentwurf ist Zeugnis dafür, dass sich sowohl Verlage als auch Politiker sich noch im vollem Umfang in den Siebzigern befinden. Die Verlage haben nicht verstanden ihr Geschäftsmodell so umzustellen, dass es online anwendbar ist und die Politik folgt dieser - na, ich will sagen Bequemlichkeit. Insgesamt macht das auf mich einen recht hilflosen Eindruck.

Sorge macht mir allerdings im Gegensatz die offensichtliche "Nimms-mit-für-lau"-Mentalität, die auf die schöpferische Arbeit eines grafischen oder fotografischen Werks sowie eines Textdokuments oder Quellcodes pfeift. Die Mitläufer, die nichts können, werden immer versuchen am wirtschaftlichen Erfolg der Könner zu partizipieren. Nicht umsonst gibt es in D keinerlei Existenzgründungsförderung für digitale Produkte und Erfindungen.

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Horst Henn
Horst Henn (glufa) - 29.08.2012 19:13 Uhr

Verlage sollten einfach auf die Nutzung des Internets verzichten - ruhet in Frieden!

Verlage können ihre Websites heute ganz einfach gegen Suchmaschinen sperren. Wer nicht sperrt, willigt in die öffentliche Nutzung ein! Bei der Diskussion wird häufig vergessen, dass ja die privaten Internetbenutzer mit ihren Gebühren die gesamte Infrastruktur bezahlen, die von den Anbietern kostenfrei genutzt wird. Für Private ist das Internet nicht umsonst. Dafür können sie auch einen minimalen Service von den Anbietern erwarten. Unser Bundestag hat mal wieder gezeigt, dass er von den Lobbyisten getrieben wird und Sachkunde keine Heimat im Parlament hat.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.08.2012 08:36 Uhr
Karsten Müller

@Horst Henn

Ich stimme Ihnen zu, dass die Verlage sich selber schaden. Es ist auch richtig, dass die Verlage die Aufnahme in den Index einfach sperren könnten (per robots.txt). Das wollen diese natürlich gar nicht. Sie wollen mehr Gewinn machen!
In Ihrem Punkt mit den Kosten für die Infrastruktur liegen Sie allerdings falsch. Um Inhalte im Netz anbieten zu können benötigt man eine Internetverbindung (in Rechenzentrum oder eigenem Unternehmen), genau wie bei privaten Konsumenten fallen auch dort Kosten durch den Provider an.

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Harald Berlin

widerliche Dummheit

Gut, das ist nichts Neues: deutsche Politiker behindern das neue Medienzeitalter, wo sie nur können. Ziel ist es, Deutschland möglichst unterentickelt zu halten. Aber dass deutsche Medien selbst sich jetzt absichtlich ins Aus schießen lassen, das ist neu. Wie dumm können die Verleger eigentlich sein? Gut, dann werden sie eben in keiner Suchmaschine mehr gelistet. Das ist sicherlich gut fürs Geschäft. Ich könnt drüber lachen, wenn diese Dummheit mich nicht so anwidern würde.

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George Rauscher

Google sollte

die entsprechenden Inhalte einfach ausklammern, die Verlage werden dann mit den neuen Zugriffszahlen leben müssen. Wirklich erstaunlich, wie realitätsfremd man sein kann...

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.08.2012 20:02 Uhr
George Rauscher

Herr Thomas,

bisher habe ich noch keine Meldung dahingehend gelesen. Ich arbeite mich erst abends durch die Nachrichten.

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Michael Thomas

Das wird Google tun...

Oder glaubt wirklich jemand, dass Google die deutschen Verlage braucht? Zur Not lassen sie ausländische Meldungen übersetzen, dann haben die ausländischen Zeitungen mehr Werbekunden.

Übrigens: hatte Google nicht heute genau das vor?

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Rolf-Dirk Maehler

Na, ob da mal wieder jemand üppig gespendet hat. Gesetze kommen in Deutschland immer mehr...

... auf diese Art zustande. Was denkt sich der Gesetzgeber eigentlich was eine Suchmaschine dem Abfrager anbieten soll, und ist es nicht doch so, daß auch gerade Verlage von den Ergebnissen profitieren? Oder denkt man eher daran den Verlegern und Anwaltskanzleien neue Geschäftsfelder zu eröffnen. Würde sich unser "Gesetzgeber" mal endlich an den alten Grundsatz halten, daß Weniger oft Mehr ist, dann kämen wir alle zusammen zu Gesetzen die einerseits verständlich und nachvollziehbar wären. Und außerdem würde sich vielleicht auch mal wieder das Gefühl einstellen, daß Gesetzgebung und Korruption nicht in unmittelbarer Nähe zueinander stehen.

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Lothar Wölfel

Was ein Schmarren. Suchmaschinen gibts nicht viele und Geld wird mit dem Angebot sicher auch nicht

viel verdient, wenn überhaupt. Die betroffenen Suchmaschinen sollten einfach diesen Service, bei dem die Verlage die Nutznießer sind, abschalten. Sollen die Verlage doch sehen, wie sie im Internet gefunden werden. Aber warum sollen nur Presseverlage "besser geschützt" werden?. Blogbetreiber und andere Informations-Anbieter leisten ja auch etwas. Warum hat diese vom "Leistungsschutzrecht" ausgeklammert?

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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