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Landarztgesetz Kassenärzte erwarten 20.000 neue Mediziner-Stellen

13.01.2012 ·  Als Folge des neuen Landarztgesetzes entstehen Tausende neue Arztstellen. Die Krankenkassen warnen aber vor Mehrkosten von mindestens vier Milliarden Euro.

Von Andreas Mihm, Berlin
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Das zum Jahreswechsel in Kraft getretene „Landarztgesetz“ wird Tausende neue Arztstellen entstehen lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zwei Szenarien durchgerechnet, die als Basis für die Verhandlungen in der Selbstverwaltung mit den Krankenkassen gelten. Demnach würde sich die Zahl neuer Stellen für niedergelassene Ärzte zwischen 12.000 und mehr als 20.000 erhöhen. Die Kosten habe man nicht ausgerechnet, sagt KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler.

Die Krankenkassen haben das schon mal überschlagen. Sie glauben, dass die Versicherten die schwarz-gelbe Strukturreform teuer kommen wird, weil die Ärzte die Zusatzkosten kaum aus ihrem Honorartopf zahlen werden. Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sagt: „Das KBV-Modell würde zu Mehrkosten von mindestens 4 Milliarden Euro führen.“ 2010 hatten die Kassen den Kassenärztlichen Vereinigungen 33,4 Milliarden Euro überwiesen.

Bisheriges Planungsverfahren hatte sich nicht bewährt

Die KBV vertritt an die 150.000 Ärzte und Psychotherapeuten. Der zu erwartende Stellenzuwachs entspräche einem Plus von 8 bis 13 Prozent. Bernhard Gibis, Chef der Bedarfsplanung der KBV, fragt: „Ist das finanzierbar? Kann man die besetzen?“ Schon heute fällt es den Vereinigungen zuweilen schwer, Stellen wiederzubesetzen. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren Tausende niedergelassene Ärzte in den Ruhestand gehen. Auch deren Stellen müssen wieder besetzt werden.

Um eine Ärztelücke zu vermeiden, will der Gesetzgeber besser planen. Kassen, Krankenhäuser und Ärzte, seit Januar auch die Bundesländer, sollen im Gemeinsamen Bundesausschuss ein neues Verteilverfahren für Kassenärzte entwickeln. Das bisherige Planungsverfahren hatte sich nicht bewährt. Es orientiert sich an den 412 Kreisen und kreisfreien Städten. Folge ist, dass Ärzte in der Kreisstadt oder in den besseren Wohngegenden der Großstadt residieren, aber nicht in den Außenbezirken. Die bleiben unterversorgt, obwohl der Planungsbezirk womöglich mehr Ärzte hat als zulässig.

Kassen halten Rechnung für konstruiert

Eine neue Bedarfsplanung soll die Verteilung verbessern und Ärztemangel vermeiden. Zugleich soll damit gesteuert werden, welche Ärzte sich wo niederlassen dürfen. Das Prinzip richtet sich nach dem Grad der (fach-)ärztlichen Tätigkeit. Ihren Hausarzt sollen die Bürger überall in 15 Minuten erreichen können. Im Schnitt käme auf 1550 Einwohner ein Hausarzt. Weil die 412 Kreise zu groß, die 12.000 Gemeinden als Planungsbereiche zu klein und heterogen sind, schlägt die KBV als Planungsgröße für die Hausarztversorgung die 4628 Gemeindeverbände vor. Für den Facharzt sollen die Patienten im Zweifel auch eine halbe Stunde Autofahrt ins nächste Oberzentrum in Kauf nehmen. „Das halten wir für eine angemessene Erreichbarkeit“, sagt Gibis. Gemeint sind Fachärzte in der „wohnortnahen Versorgung“: Kinder-, Augen-, Frauenärzte, Chirurgen, Orthopäden oder Psychotherapeuten. Schon hier kann ein deutschlandweiter einheitlicher Standard nicht mehr aufrechterhalten werden.

Noch weniger gilt das für die hochspezialisierten Fachärzte, Anästhesisten, Radiologen, Fachinternisten oder gar Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten oder Neurochirurgen. Wie viele Arztsitze durch die genauere Planung nun zusätzlich entstehen, hängt von der Frage ab, welcher Stichtag gewählt wird. Nimmt man 1990 und rechnet die demographische Entwicklung hinein, wirft das Modell bis zu 12.000 neue Stellen aus, davon sind 6500 Hausarztsitze. Mit 2010 als Basisjahr steigt die Zahl laut KBV auf „mehr als 20.000“, darunter wären allein 7800 neue Hausarztstellen.

Die Länder scheinen auf Seiten der Kassenärzte zu stehen. Die Ländervertreter verführen nach dem Motto: „Viel hilft viel“, sagt ein Beteiligter. Sie müssen die neuen Stellen nicht bezahlen. Dafür müssen die Kassen aufkommen. Die halten die KBV-Rechnung für konstruiert.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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