Der wegen Betrug und Urkundenfälschung angeklagte frühere UBS-Händler Kweku Adoboli hat die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zurückgewiesen. Der 31 Jahre alte Mann soll im September mit nicht zulässigen Geschäften im Bereich Exchange Traded Funds (ETF) einen Schaden von 2,3 Milliarden Dollar verursacht haben. Wie schon bei früheren Gerichtsterminen äußerte sich Adoboli auch am Montag nicht weiter zu den Vorwürfen. Er bestätigte lediglich seine Identität und reagierte mit einem "nicht schuldig" auf die Verlesung der Anklageschrift. Im Falle einer Verurteilung muss Adoboli mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.
Der zuständige Richter Alistair McCreath setzte den Prozess auf den 3. September an. Adoboli muss bis dahin in Untersuchungshaft bleiben. Ein früherer Termin sei nicht möglich, erklärte der Richter.
Der Handelsskandal in London hatte Ende September zum Rücktritt von UBS-Konzernchef Oswald Grübel geführt. Das Bankhaus räumte Mängel bei der internen Kontrolle ein und kündigte deren Behebung an. Die beiden Chefs des globalen Aktienhandels mussten im Oktober den Hut nehmen. Der UBS-interne Untersuchungsbericht wurde bisher nicht veröffentlicht. Am Montag wollte UBS zu den Fall nicht weiter Stellung nehmen. Britisches Recht verbiete das, erklärte die Bank.
Unmittelbar nachdem der Handelsskandal geplatzt war, leiteten die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA zusammen mit der britischen Financial Services Authority (FSA) eine Untersuchung ein. Mit deren Abschluss sei frühestens Mitte Februar zu rechnen, berichtete das "Wall Street Journal" (Montagausgabe). Wenn in der Untersuchung Fehler festgestellt werden, muss UBS mit einer Geldbusse der FSA rechnen, die einige Millionen Pfund betragen kann. Die Schweizer Aufsicht verhängt zwar keine Geldstrafen, sie kann aber organisatorische Veränderungen durchsetzen und Verantwortlichen bei einer Bank die Lizenz entziehen.
In dem Prozess gegen Adoboli dürften Beobachtern zufolge das interne Risikokontrollsystem und andere Interna der Bank wieder zur Sprache kommen. Ein Schweizer Beobachter erinnerte an ein FSA-Verfahren vom vergangenen Jahr gegen einen früheren UBS-Anlageberater. Der Mann wurde verurteilt, weil er zwischen 2006 und 2008 einem Kunden aus Indien geholfen hatte, die Gesetze seines Heimatlandes zu umgehen. Gegenüber der FSA hatte er, wenn auch vergeblich, seine Verfehlungen auch mit der Kultur in der Bank begründet. Die Bank habe ihre Berater ermutigt, für die Kunden höchstmögliche Gewinne herauszuholen. Das habe sein Urteilvermögen für kurze Zeit getrübt, hatte er in dem Verfahren vorgetragen.