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Kritik an Meldegesetz Bundesregierung hofft auf Hilfe des Bundesrates gegen den Bundestag

 ·  Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass das neue Meldegesetz vom Bundesrat nachgebessert wird. Regierungssprecher Seibert sagte, dass der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf anders ausgesehen habe als der später vom Bundestag beschlossene.

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Die Bundesregierung hofft darauf, dass das vom Bundestag mit der Koalitionsmehrheit verabschiedete Meldegesetz vom Bundesrat noch einmal verändert wird. Regierungssprecher Seibert sagte, es sei denkbar, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren Änderungen an dem Gesetz gibt, die dem Datenschutz stärker Rechnung trügen. Er verwies darauf, dass der von der Bundesregierung eingebrachte ursprüngliche Gesetzentwurf anders ausgesehen habe als die schließlich vom Bundestag beschlossene Regelung.

Der Innenausschuss hatte Ende Juni den Entwurf dahingehend geändert, dass die Weitergabe von persönlichen Daten durch Meldestellen an Unternehmen zu werblichen Zwecken nicht mehr nur nach vorheriger Einwilligung durch die Betroffenen erfolgen, sondern nur durch Widerspruch verhindert werden kann. Die Opposition und Datenschutzbeauftragte hatten dies scharf kritisiert. In Berlin nimmt man an, dass der Bundesrat im September den Vermittlungsausschuss anrufen wird.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der zuvor vor „Schnellschüssen“ gewarnt hatte, sagte nach einer Sitzung des Parteivorstandes in München, er rechne fest damit, dass der Bundesrat das zustimmungspflichtige Gesetz zumindest in Teilen wieder entschärft. Er folgte damit dem CSU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten Horst Seehofer, der seinen Generalsekretär Alexander Dobrindt ankündigen ließ, dass das Land im Bundesrat dem Entwurf des Meldegesetzes in der gegenwärtigen Fassung nicht zustimmen werden. Die CSU wolle nicht, dass die Meldebehörden Daten der Bürger ohne deren Zustimmung herausgäben. Die Partei erwarte, dass der Entwurf entsprechend geändert werde. Seehofer diktierte damit seiner Partei einen abrupten Kurswechsel und nahm dabei keine Rücksicht auf die maßgeblichen CSU-Innenpolitiker.

FDP kritisiert CSU

Die FDP, die zuvor die Änderung mitgetragen hatte, machte die CSU für die Entwicklung verantwortlich: „Erfreut nehmen wir den Sinneswandel der CSU zur Kenntnis, die offensichtlich doch datenschutzfreundlicher ist, als sich dies bislang gezeigt hat“, teilte deren innenpolitische Sprecherin Gisela Piltz mit.

Seehofer überging nicht nur Friedrich, sondern auch CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl, der von einer „vernünftigen und ausgewogenen Lösung“ beim Melderecht gesprochen hatte. Uhl, der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, hatte im Gesetzgebungsverfahren die Formulierung durchgesetzt, dass Daten nur bei Widerspruch eines Bürgers nicht weitergegeben werden sollten.

In der CSU war in der vergangenen Tagen mit wachsender Sorge gesehen worden, dass die Widerspruchsregelung mehr und mehr als „CSU-Gesetz“ etikettiert wurde, nicht zuletzt in bayerischen Medien. Seehofer habe in der ihm eigenen Schnelligkeit auf diese Stimmungslage reagiert, auch mit Blick auf die Landtagswahl im nächsten Jahr, bei der es für seine Partei auf jeden Prozentpunkt ankomme, hieß es am Montag in der CSU. Seehofer habe dabei in Kauf genommen, dass Friedrich wieder einmal den Eindruck hinterlassen habe, er habe als Innenminister keinen eigenen Standpunkt.

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