27.01.2010 · Das Kartellamt hat rechtlich so gut wie keine Möglichkeiten wegen der Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu ermitteln. Und sollte das Bundesversicherungsamt Zusatzbeiträge genehmigen, damit das Kartellamt sie als Preisabsprache brandmarken kann?
Von Andreas MihmAuf den Zusatzbeiträgen, die manche Krankenkasse jetzt aus Finanzknappheit erheben muss, versuchen viele ihr politisches Süppchen zu kochen. Die SPD, die die Einführung der Zusatzbeiträge mitbeschlossen hat, will jetzt nichts mehr davon wissen. Die CSU, denen sie ein Dorn im Auge sind, schlägt die Krankenkassen und meint den FDP-Gesundheitsminister, dessen Richtung ihr nicht passt. Die Kanzlerin droht den Kassen aus Angst vor dem Volkszorn mit dem Kartellamt. Bei Lichte besehen, sind das nur hohle Phrasen.
Das Kartellamt hat so gut wie keine Möglichkeiten zu ermitteln. Das Wettbewerbsrecht gilt hierzulande für Kassen nicht. Und sollte das Bundesversicherungsamt Zusatzbeiträge genehmigen, damit das Kartellamt sie hernach als Preisabsprache brandmarken kann? Den Vogel indes schießt die Verbraucherministerin ab. Apodiktisch erklärt Ilse Aigner, die Kassen dürften den Zusatzbeitrag gar nicht ab Februar erheben. Dürfen sie doch. Ein Blick ins Gesetz hätte Aigner vor dem Fehler und die Verbraucher vor der Verunsicherung durch die Verbraucherministerin bewahrt. Wie soll es nur werden, wenn diese Regierung mal richtig Politik machen will?
Unsere Verbraucherschutzministerin...
Heinrich Locher (henryman)
- 28.01.2010, 09:10 Uhr
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