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Krankenkassen Kartellamt stoppt Fusionskontrolle

21.11.2011 ·  Das Kartellamt werde die Kontrolle von Versicherungsfusionen sofort beenden, sagte Präsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Damit werden Großkrankenkassen wahrscheinlicher.

Von Helmut Bünder und Holger Steltzner
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Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen droht vollends unter die Räder zu geraten: Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen sieht sich das Bundeskartellamt nicht mehr in der Lage, Zusammenschlüsse von Krankenversicherungen auf ihre Folgen für die Wahlfreiheit der Versicherten und den Wettbewerb im System zu überprüfen. „Wir werden die Fusionskontrolle bei den gesetzlichen Krankenkassen ab sofort beenden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, dieser Zeitung. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland schon von rund 420 auf etwa 150 Kassen verringert. Nun könnte sich der Konzentrationsprozess weiter in Richtung Großkrankenkassen beschleunigen, ohne dass die Wettbewerbsaufsicht die Möglichkeit hätte, eine zu starke Ballung der Marktmacht zu verhindern.

Auch bei Zusatzbeiträgen nichts mehr in der Hand

Auch gegen Absprachen der Kassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen hat das Kartellamt nichts mehr in der Hand. Denn nach Auffassung des Gerichts sind gesetzliche Krankenversicherungen keine Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die der Aufsicht durch das Bundeskartellamt unterliegen. „Das ist eine unmögliche Situation“, sagte Mundt. Das Gesundheitswesen stehe für mehr als ein Zehntel der gesamten deutschen Wirtschaft und werde nur noch lückenhaft vom Wettbewerbsrecht erfasst.

Eingriffsmöglichkeiten hat das Kartellamt noch im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern wie Arzneimittelindustrie und Krankenhäusern. Im Arzneimittelneuordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass in diesem Vertikalverhältnis das Kartellrecht anzuwenden ist. Mundt forderte die Bundesregierung auf, die anstehende Novellierung des GWB zu nutzen, um die Gesetzeslücken zu schließen.

Der vor wenigen Tagen von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) veröffentlichte Gesetzesentwurf geht darauf mit keinem Wort ein. „Nach dem Urteil ist Eile geboten. Gerade weil wir in der gesetzlichen Krankenversicherung jetzt in eine Konsolidierungsphase hineinlaufen, müssen wir rasch sicherstellen, dass es bei einer vielfältigen Kassenlandschaft bleibt, die Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten bietet“, sagte Mundt. Entzündet hatte sich der Streit im Januar 2010, als acht gesetzliche Krankenkassen gemeinsam die Einführung von Beitragszuschlägen ankündigten und sich vor den Landessozialgerichten gegen Kartellvorwürfe zur Wehr setzten.

Konzentration soll Geld sparen

Gesundheitspolitiker verbinden mit der Konzentrationswelle in der gesetzlichen Krankenversicherung die Hoffnung auf Einsparungen und Effizienzverbesserungen. Die frühere SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hielt 30 bis 50 Kassen für völlig ausreichend, und der heutige Ressortchef Daniel Bahr (FDP) hat bislang nicht erkennen lassen, dass er dazu eine andere Meinung vertritt. Man mache es sich zu einfach, wenn man nur auf die Gesamtzahl der Krankenkassen in Deutschland schaue, meinte Mundt.

Für die Beurteilung der Wettbewerbsfolgen komme es auch auf die Verhältnisse im jeweiligen regionalen Markt und die Kassenart an. Mundt hält die Entwicklung geradezu für „kurios“, weil sie dem politischen Willen bei der Gesundheitsreform von 2007 widerspreche. Mit dem „Wettbewerbsstärkungsgesetz“ waren erstmalig jene Fusionen über die Kassenarten hinweg zugelassen worden, die seitdem den Konsolidierungsprozess antreiben. Doch damals habe der Gesetzgeber ausdrücklich auf ein starkes Bundeskartellamt verwiesen, das in der Lage sei, Zusammenschlüsse gesetzlicher Krankenversicherungen gegebenenfalls zu untersagen.

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