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Krankenkassen City BKK muss Zusatzbeiträge zurückzahlen

27.06.2011 ·  Die insolvente Krankenkasse City BKK soll ihre Mitglieder absichtlich getäuscht haben. Die Krankenkasse müsse gezahlte Zusatzbeiträge von zuletzt 15 Euro im Monat an ehemalige Mitglieder zurückerstatten, befand das Sozialgericht Berlin.

Von Joachim Jahn und Andreas Mihm, Berlin
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Die insolvente Krankenkasse City BKK hat die Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder zu Unrecht eingezogen und muss das Geld zurückzahlen. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden, wie es am Montag mitteilte. Die Richter warfen der Kasse überdies vor, die Rechtslage gegenüber den Versicherten absichtlich verschleiert zu haben. Wenn das Urteil in den höheren Instanzen Bestand hat, müssten die anderen Betriebskrankenkassen die Rückzahlungen übernehmen. In der Branche wird mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag gerechnet.

Das Sozialgericht hält die erstmalige Erhebung der Zusatzbeiträge ebenso wie deren spätere Erhöhung für rechtswidrig, weil die BKK City ihre Mitglieder nicht ausreichend auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hingewiesen habe. Die entsprechende Passage sei im Kleingedruckten versteckt gewesen, heißt es in dem Urteil – und zwar an einer Stelle, „an der ein durchschnittlicher Leser sie nicht erwarten müsste“. Zudem habe die Aufklärung nur darin bestanden, dass der Wortlaut der zugrundeliegenden Gesetzesvorschrift wiedergegeben worden sei (Paragraph 175 Absatz IV Satz 5 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs).

Die Krankenkasse will das Urteil anfechten

Das Gericht bemängelt, dass dieses Gesetzeszitat auf der Rückseite der Festsetzungsbescheide sogar in einer besonders kleinen Schrift abgedruckt gewesen sei. Dabei habe es sich offenbar nicht um ein zufälliges Missgeschick im Einzelfall gehandelt. Die „Kombination von textlich-inhaltlicher und drucktechnischer Gestaltung“ erwecke vielmehr den Eindruck, dass die Kasse die gesetzlich geforderte Information „bewusst der Aufmerksamkeit des Empfängers entziehen wollte“ (Az.: S 73 KR 1635/10). Geklagt hatte ein Rentner, der 45 Jahre lang Beiträge an die BKK City gezahlt hat, nun aber nicht für die „Misswirtschaft der Geschäftsführung“ aufkommen wollte.

Eine Sprecherin des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen sagte, die Kasse werde das Urteil auf jeden Fall anfechten. Mit einer Bewertung wolle man bis Mitte Juli abwarten, bis man die (bereits im Internet veröffentlichte) Begründung geprüft habe. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn meinte, das Urteil sei aus Verbrauchersicht zu begrüßen. „Für die insolvente City BKK selbst kommt es damit noch dicker – man fragt sich, was noch an Missmanagement hoch kommt“, fügte er hinzu. City-BKK-Sprecher Torsten Nowak sagte, 35.000 der ursprünglich 130.000 Mitglieder hätten sich noch nicht umgemeldet. Sie seien dringend aufgefordert, noch vor der Schließung Ende der Woche eine neue Kasse zu finden.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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