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KPMG-Studie Wirtschaftskriminalität in Deutschland steigt

04.07.2006 ·  Unterschlagung, Untreue, Betrug: Wirtschaftskriminalität beschert deutschen Unternehmen Milliardenverluste. Drei von vier großen Firmen seien schon mal Opfer geworden, geht aus einer neuen Studie hervor - Tendenz steigend.

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Die Wirtschaftskriminalität hat in Deutschland nach Expertenschätzung weiter zugenommen. Zu diesem Schluß kommt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG nach der Befragung von Führungskräften in 420 Unternehmen und der Auswertung der Kriminalstatistik.

So sei jedes zweite Großunternehmen in den vergangenen drei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen geworden. Die Zahl der zufällig entdeckten Delikte sei dabei von 44 Prozent im Jahr 2003 auf 60 Prozent gestiegen. „Das ist eine dramatische Tendenz“, sagte Dieter John, Leiter von KPMG-Forensic, am Dienstag bei der Vorstellung der Studie in Düsseldorf.

Unterschiedliche Moralvorstellungen

Nach Einschätzung des Experten hat die Wirtschaftskriminalität in der jüngsten Zeit weiter zugenommen. Dazu hätten auch gesamtgesellschaftliche Trends wie ein zunehmendes Einkommensgefälle in der Wirtschaft sowie die Internationalisierung der Märkte und das damit verbundene Aufeinandertreffen unterschiedlicher Moralvorstellungen beigetragen, berichtete John.

Die Zahl der Strafanzeigen von Wirtschaftsdelikten stieg nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 Prozent auf fast 90.000. Diese Statistik könne aber durch einzelne Großverfahren mit Tausenden Geschädigten verzerrt werden.

4,2 Milliarden Euro volkswirtschaftlicher Schaden

Obwohl der Anteil der Wirtschaftsdelikte an der Gesamtzahl der Straftaten nur 1,4 Prozent ausmacht, gehe fast die Hälfte des volkswirtschaftlichen Schadens auf das Konto der Wirtschaftskriminalität: Im vergangenen Jahr waren es laut BKA 4,2 Milliarden Euro.
Die Dunkelziffer wird von den Wirtschaftsprüfern auf rund 80 Prozent geschätzt: Auf jeden entdeckten kämen fünf unentdeckte Fälle.

Die häufigsten Delikte sind der KPMG-Studie zufolge Diebstahl und Unterschlagung (82 Prozent), Untreue (51 Prozent) und Betrug (40 Prozent). Weniger häufig, aber mit weitaus höheren Schäden verbunden seien Korruption, die Fälschung von Finanzinformationen oder Kartellrechtsverstöße. Mit der Höhe des Umsatzes steige auch die Gefahr eines Unternehmens, von Wirtschaftskriminalität betroffen zu sein.

Meist seien eigene Mitarbeiter die Täter, in 18 Prozent der Fälle hätten sich mehrere von ihnen zusammengetan, um das Unternehmen zu schädigen. In 23 Prozent der Fälle seien auch externe Geschäftspartner des Unternehmens beteiligt gewesen. Einzelne der befragten Unternehmen bezifferten den eigenen Schaden durch Wirtschaftskriminalität in den vergangenen drei Jahren auf bis zu einer Milliarde Euro. 62 Prozent befürchten, daß das Ausmaß der Kriminalität sich in Zukunft verschärfen werde.

„Früherkennung muß Chefsache werden“

Als „Alarmzeichen“ wertete John, daß in der Umfrage lediglich 18 Prozent der Unternehmen ihre Kenntnisse wirtschaftskrimineller Taten als gut einstuften. Nur gut jedes dritte Großunternehmen suche gezielt nach Frühindikatoren. „Einen absoluten Schutz gegen Wirtschaftskriminalität gibt es nicht“, sagte John. Aber es gebe vielfach „Ansatzpunkte“ zur Minderung des Risikos. „Früherkennung und systematische Prävention müssen Chefsache werden.“

Als ein Beispiel für eine wirksame Vorbeugung nannte KPMG effektivere Einstellungskontrollen. So seien die Täter in rund 14 Prozent der Fälle bereits zuvor in ihrem jetzigen oder einem anderen Unternehmen auffällig geworden. Zwar gäben die Firmen erhebliche Summen für Rekrutierung und Ausbildung ihrer Mitarbeiter aus. In weitergehende Recherchen bei der Einstellung von Mitarbeitern werde jedoch vergleichsweise wenig investiert.

John sprach sich dafür aus, kriminelle Handlungen in Unternehmen grundsätzlich auch strafrechtlich zu verfolgen. In 82 Prozent der in den Unternehmen aufgedeckten Fälle wurden laut Studie arbeitsrechtliche Schritte gegen die Täter eingeleitet. Allerdings waren nur in gut der Hälfte der Fälle auch straf- und zivilrechtliche Sanktionen angestrebt worden.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, AFP, AP
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