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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Korruptionsaffäre Ehemaliger MAN-Manager weist Bestechungsvorwürfe zurück

 ·  Anton Weinmann ist der bislang ranghöchste ehemalige MAN-Manager, der sich wegen des Korruptionsskandals vor Gericht verantworten muss. Anders als viele Angeklagte vor ihm setzt er nicht auf Kompromisse mit der Justiz. Die Staatsanwälte hat er schon im Vorfeld angezeigt.

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© dpa Anton Weinmann im Landgericht München

Der wegen Bestechung angeklagte frühere Chef der MAN -LKW-Sparte hat zum Prozessauftakt alle Anschuldigungen bestritten. „Die jetzt erhobenen Vorwürfe sind nicht zutreffend und werden von mir mit Nachdruck zurückgewiesen“, sagte Anton Weinmann am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Münchner Landgericht. Er habe vielmehr die internen Anti-Korruptionsrichtlinien im Konzern vorangetrieben und vertreten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien „regelrecht absurd“ und teils „tiefgehend ehrverletzend“. Der 56-Jährige ist der bislang ranghöchste ehemalige MAN-Manager, der sich wegen des Korruptionsskandals vor Gericht verantworten muss. Anders als viele Angeklagte vor ihm setzt er nicht auf Kompromisse mit der Justiz.

Bei MAN war im Frühjahr 2009 eine Korruptionsaffäre aufgeflogen. Damals war ein über Jahre hinweg praktiziertes Bestechungssystem beim Münchner Lastwagenbauer ans Licht geklommen. Mit häufig als Provisionen getarnten Schmiergeldzahlungen hatte der MAN-Konzern seinen Absatz angekurbelt. In der Folge musste Weinmann ebenso seinen Hut nehmen wie der damalige Konzernchef Hakan Samuelsson und Finanzvorstand Karlheinz Hornung. Im Hintergrund übte MAN-Großaktionär VW entsprechend Druck aus. Die Wolfsburger wollten einen personellen Neuanfang an der Spitze dazu nutzen, die Allianz mit dem schwedischen LKW-Hersteller Scania voranzutreiben.

Weinmann: Bin unschuldig - kein Kompromiss!

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als damaliger Chef der MAN-Nutzfahrzeugsparte von Schmiergeldzahlungen in Höhe von 1,9
Millionen Euro gewusst und nicht genügend dagegen unternommen haben. Es ging um den Verkauf von Bussen und Lastwagen nach Slowenien und Belgien in den Jahren 2005 bis 2007.

Weinmann erklärte vor Gericht, ein von seinem Verteidiger in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme zu dem Ergebnis, „dass ich unschuldig bin“. Eine Verständigung auf eine maßvolle Bewährungsstrafe, wie im Wirtschaftsstrafrecht üblich, komme deshalb für ihn „nicht in Betracht“. Der Vorsitzende Richter Joachim Eckert hatte dem Angeklagten diese Möglichkeit zuvor ausdrücklich ans Herz gelegt. Die Kammer sei „durchaus bereit, bei uneigennütziger Bestechung und Bereitschaft zur Erkenntnis“ auf den Angeklagten „mit vernünftigen Vorschlägen“ zuzugehen. In den vergangenen Jahren wurden vom Münchner Landgericht bereits mehrere frühere MAN-Führungskräfte wegen Bestechung zu Bewährungsstrafen verurteilt - nach entsprechenden Absprachen mit dem Gericht und nach Geständnissen.

Weinmann wiederholte zu Beginn des Verfahrens, was er Wochen vor dem Prozess schon per Zeitung öffentlich gemacht hatte: Aus seiner Sicht hätte die Anklage mangels Tatverdacht nicht erhoben und das Hauptverfahren nicht zugelassen werden dürfen. Zudem habe er mit juristischen Mitteln einer Vorverurteilung entgegenwirken wollen. Weinmann hatte die Staatsanwälte angezeigt und ihnen Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Beleidigungsdelikte vorgeworfen. Richter Eckert bezeichnete dies als „merkwürdig anmutend“, wenn gegen die Ankläger vorgegangen und gleichzeitig die Einstellung des Verfahrens beantragt werde. „Ich weiß nicht, was am Ende dieses Verfahrens stehen wird. Und das ist auch gut so.“ Ohne eine Hauptverhandlung könne dies aber nicht entschieden werden. „Wir haben hier in keiner Weise ein Vorurteil getroffen.“

Der Richter sagte weiter, durch Weinmanns Karriere - der Manager hat sein gesamtes Berufsleben bei MAN verbracht - ziehe sich wie ein roter Faden, dass er viel unternommen habe, um Korruption abzustellen. Es könne aber sein, dass er in bestimmten Bereichen „nicht alles“ getan habe. Wenn er beispielsweise Barzahlungen verboten habe, hätte er auch hinterher fragen müssen, wie anschließend Umsätze erzielt wurden. Bei der Beschuldigtenvernehmung habe der Angeklagte angedeutet, dass er wohl Fehler gemacht habe. Weinmann räumte ein, dass er bei vielen Provisionszahlungen nicht gesehen habe, dass es sich um Schmiergeld gehandelt habe. „Im Nachhinein betrachtet war ich teilweise zu naiv und gutgläubig.“ Er habe aber versucht, „im Vertrieb richtig aufzuräumen“, sich von rund 30 Mitarbeitern getrennt und sich mit seinem Vorgehen gegen Korruption im Unternehmen viele Feinde gemacht. Von vielen Schmiergeldvorgängen habe er erst im Zuge der Ermittlungen erfahren und sei darüber entsetzt gewesen. „Anstand und Integrität sind die Maßstäbe, an denen ich mich immer habe messen lassen“, betonte Weinmann.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert eine Erklärung abgegeben, in der er das Verhalten des
Angeklagten kritisierte. Eckert bezeichnete es als „merkwürdig“, dass Weinmann zwei ermittelnde Staatsanwälte wegen angeblicher Beleidigung und Rechtsbeugung anzeigte. Er betonte auch, dass das Gericht ohne Vorverurteilung in den Prozess gehe. Eckert erklärte, dass es auch keine Absprachen oder gar Kumpanei zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Gericht gebe.

Drei ehemalige MAN-Manager wurden bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Münchner Staatsanwaltschaft verdonnerte den Konzern
Anfang 2011 zu einem Bußgeld von mehr als 150 Millionen Euro. Inklusive Steuernachzahlungen musste MAN wegen der Korruptionsaffäre 237 Millionen Euro aufbringen.
 

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Von Johannes Pennekamp

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