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Globalisierung Amerika verknüpft den Freihandel mit Auflagen

28.09.2006 ·  Nach dem Scheitern der Doha-Runde sehen sich die Amerikaner in ihrer Strategie bestätigt: Bilaterale Vereinbarungen treffen, um den Freihandel voranzutreiben, so lautet ihre Devise. In den Abkommen werden Arbeits- und Umweltstandards verankert.

Von Claus Tigges, Washington
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Die Regierung der Vereinigten Staaten sieht sich durch die Aussetzung der multilateralen Handelsgespräche im Rahmen der Doha-Runde in ihrer Strategie bestätigt, den Freihandel durch bilaterale und regionale Vereinbarungen voranzutreiben. Die Handelsbeauftragte Susan Schwab bemüht sich nun mit noch größerer Entschlossenheit um eine ganze Reihe von bilateralen Abkommen. Dabei verfolgt Amerika auch das Ziel, höhere Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in den Partnerländern zu verankern.

In den vergangenen Jahren hat Amerika mit den bilateralen Verträgen den Freihandel energisch vorangebracht. Mit Chile, Singapur, Australien, Bahrain, Oman und Marokko wurden Abkommen geschlossen; die regionale Vereinbarung „CAFTA-DR“ ist seit wenigen Monaten größtenteils in Kraft. Sie verringert Handelshürden gegenüber El Salvador, Honduras, Nicaragua, Guatemala und der Dominikanischen Republik. Die Ratifizierung in Costa Rica steht noch aus. In Vorbereitung sind Verträge unter anderem mit Kolumbien, Peru, Südkorea und Malaysia.

Parlament kann Freihandelsabkommen nicht verwässern

Möglich wurde diese aktive Handelspolitik durch das sogenannte Schnellspurmandat (“Trade Promotion Authority“), das der amerikanische Kongreß Präsident George Bush 2002 erteilte. Danach kann das Parlament Freihandelsabkommen der Regierung zwar ablehnen, nicht aber durch Zusätze verwässern. Der Kongreß knüpfte die Vollmacht indes an Bedingungen.

Die Regierung muß Senat und Repräsentantenhaus während der Verhandlungen unterrichten und über die möglichen Folgen eines Freihandelsabkommens für den amerikanischen Arbeitsmarkt informieren. Die Regierung muß eine Analyse der Rechte von Arbeitnehmern und über mögliche Kinderarbeit in den Partnerländern vorlegen. Schließlich müssen die Freihandelsabkommen Klauseln zu Arbeits- und Umweltstandards enthalten.

Marokko als gelungenes Beispiel

„Die bilateralen und regionalen Freihandelsvereinbarungen dienen auch dem Zweck, wirtschaftliche Reformen in den anderen Ländern anzustoßen“, heißt es vom Büro der Handelsbeauftragten. Als gelungenes Beispiel dient das Abkommen mit Marokko, das seit Januar in Kraft ist. In Washington wird der Vertrag als Triebkraft für eine umfassende Reform des marokkanischen Arbeitsrechts gesehen. Das Mindestalter von Arbeitskräften sei von 12 auf 15 Jahre angehoben worden, um die Kinderarbeit einzudämmen. Die Wochenarbeitszeit wurde von 48 auf 44 Stunden gesenkt und eine Regelung für Überstundenzuschläge verankert.

Marokko sagte zu, den Mindestlohn regelmäßig anzupassen, und hat die Sicherheitsbestimmungen für Arbeitsstätten verschärft. Arbeitnehmer in Marokko erhielten ferner das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. In dem Abkommen, das Amerika mit Kolumbien anstrebt, verpflichten sich beide Länder auf strenge Umweltschutzvorschriften; die Vereinigten Staaten wollen dem Land auch helfen, Institutionen zum Schutz der Umwelt aufzubauen.

Ohne Kritik ist diese handelspolitische Strategie nicht. Der renommierte Ökonom Jagdish Bhagwati hält der Regierung vor, durch die Verankerung von Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards die Kosten in den weniger entwickelten Ländern in die Höhe zu treiben und ihnen so einen wichtigen Wettbewerbsvorteil zu nehmen.

Quelle: F.A.Z., 29.09.2006, Nr. 227 / Seite 15
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