11.08.2005 · Ein Novum in der Geschichte der Währungsunion: Italien hat versucht, sich verbotenerweise einen Kredit von der Banca d'Italia finanzieren zu lassen. Erst ein Einspruch der Europäischen Zentralbank verhinderte das Vorhaben.
Die italienische Regierung hat versucht, sich einen Kredit an den Libanon verbotenerweise von der italienischen Notenbank finanzieren zu lassen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte schon im Februar Einspruch eingelegt, wie aus der jetzt veröffentlichten Stellungnahme der EZB hervorgeht. Es ist das erste Mal, daß die EZB ein Gesetzesvorhaben klar ablehnte, weil es gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Staatsausgaben verstößt.
In der Stellungnahme heißt es, der zur Prüfung vorgelegte Gesetzentwurf bräche Artikel 101 des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft (EGV). Danach dürfen die nationalen Notenbanken in der EU Regierungen und öffentlichen Einrichtungen keine Überziehungs- oder Kreditfazilitäten zur Verfügung stellen. Das Verbot soll verhindern, daß Staatsausgaben durch eine inflationäre Ausweitung der Geldmenge finanziert werden.
Bank sollte Berlusconis Kreditzusage finanzieren
Erst nach der Ablehnung durch die EZB verzichtete die italienische Regierung auf das Vorhaben und stellte den Kredit an den Libanon in den Haushalt ein. Das Finanzministerium erklärte auf Anfrage, weil sich mit der Ermordung des libanesischen Präsidenten Rafik Hariri die politische Lage geändert habe, sei inzwischen die Geschäftsgrundlage für den Kredit entfallen. Er wurde nicht ausbezahlt.
Mit dem Gesetzentwurf wollte die italienische Regierung die Notenbank ermächtigen, einen Kredit von bis zu 200 Millionen Euro an den Libanon zu geben. Ministerpräsident Silvio Berlusconi hatte diese Summe Ende 2002 zugesagt, um Libanons Bemühungen im Rahmen des Stabilisierungsprozesses im Nahen Osten zu unterstützen. Nach Ansicht der EZB käme ein solcher Kredit der Banca d'Italia einer Finanzierung öffentlicher Verpflichtungen zugunsten dritter Parteien gleich, die nach der Auslegung von Artikel 101 EGV durch eine EU-Regulierung verboten ist.
Umweg über den IWF
Die italienische Regierung wollte den Kredit der Zentralbank über einen Umweg erlangen. Verpflichtungen einer europäischen Notenbank gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF) sind von dem Kreditverbot an den öffentlichen Sektor ausgenommen, weil sie als Währungsreserven gelten. Nach den Plänen sollte die Banca d'Italia den Kredit an den Libanon im Rahmen einer allgemeinen Kreditlinie über rund 1,3 Milliarden Euro decken, mit der die Notenbank bei ernsten Finanzkrisen von IWF-Mitgliedstaaten im Rahmen eines IWF-Programms kurzfristig einspringen kann. Die Regierung wollte eine Garantie übernehmen.
Die allgemeine Kreditlinie bezieht sich indes nur auf Staaten, die ein Anpassungsprogramm des IWF durchlaufen. Der Libanon ist zwar Mitglied des Währungsfonds, hat aber nach Feststellung der EZB kein Programm mit dem IWF beschlossen. Somit stelle ein möglicher Kredit der Banca d'Italia an den Libanon keine Verpflichtung gegenüber dem IWF dar und sei verboten, wertete die EZB.
Die italienische Regierung hatte auf die Zustimmung der EZB gehofft, weil die Banca d'Italia den Kredit aus der schon bestehenden Kreditlinie finanzieren sollte. Auch werde das Vorhaben dem italienischen Staat keinen Vorteil in der europäischen Defizitkontrolle bringen, argumentierte die Regierung, weil selbst ein aus dem Staatshaushalt gewährter Kredit an den Libanon das Defizit nach der europäischen Abgrenzung nicht erhöhe.
Ein Novum in der Geschichte der Währungsunion
Der italienische Fall ist der erste Fall, in dem die EZB ein Gesetzesvorhaben wegen unerlaubter Finanzierung staatlicher Tätigkeit durch europäische Notenbanken entschieden ablehnt. Zuvor gab es, einschließlich des Europäischen Währungsinstituts, überhaupt nur zwei Prüfungen von Gesetzen, die das Verbot hätten verletzen können. 2004 hatte die EZB nur mit großen Bedenken und unter Auflagen einem österreichischen Gesetz zugestimmt, nach dem die Erträge aus einem zweckgebundenen Teil des Kapitals der Oesterreichischen Nationalbank der staatsnahen Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung zufließen (Notenbanken dürfen keine Forschungsfonds finanzieren). Die EZB muß bei Gesetzesvorhaben gehört werden, wenn diese nationale Notenbanken in der EU betreffen.
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