07.12.2003 · Am Wochenende sollen die EU-Regierungschefs die Beratungen über eine Verfassung abschließen. Notenbanker sind besorgt, daß das Ziel Preisstabilität gestrichen werden soll. Fragen an Bundesbankvorstand Franz-Christoph Zeitler.
Von Patrick WelterAm Wochenende sollen die Regierungschefs die Beratungen über eine europäische Verfassung abschließen. Notenbanker sind besorgt, daß das Ziel Preisstabilität aus den EU-Verträgen gestrichen werden soll. Sie klagen über die geplante Preisgabe der institutionellen Sonderstellung der Europäischen Zentralbank (EZB) und über eine nur zweitrangige Verankerung der Unabhängigkeit der nationalen Notenbanken. Zudem wenden sie sich gegen den Vorschlag einer Ermächtigungsklausel. Franz-Christoph Zeitler ist im Vorstand der Deutschen Bundesbank für Rechtsfragen zuständig.
Herr Professor Zeitler, warum ist es wichtig, daß die Preisstabilität in der europäischen Verfassung als Ziel der EU genannt wird?
Die Verfassungsziele sind die prägenden Leitbilder der neuen Verfassung. Wer die Verankerung der Stabilitätskultur im öffentlichen Bewußtsein will, darf deshalb nicht hinter dem Maastricht-Vertrag zurückbleiben. Der Maastricht-Vertrag hebt das Ziel nichtinflationären, also preisstabilen Wachstums ausdrücklich hervor.
Sind die Forderungen der EZB und der Bundesbank nicht übertrieben? Die EZB bleibt doch weiter auf das Ziel der Preisstabilität verpflichtet.
Es geht darum, an prominenter Stelle der Verfassung nicht nur die EZB, sondern alle Organe und Einrichtungen der EU auf das Stabilitätsziel zu verpflichten. Im übrigen sind in Artikel 3 der Verfassung viele Ziele genannt, von der Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts über die Vollbeschäftigung und den Umweltschutz bis hin zum Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung. Diese Ziele setzen Wirtschaftswachstum voraus und sind eher auf Umverteilung angelegt. Man sollte in der Verfassung deshalb auch die Ziele benennen, die erst die Grundlage für dauerhaftes Wachstum schaffen. Dazu gehört die Preisstabilität.
In Deutschland war die Preisstabilität im Bundesbankgesetz verankert. Erst in der Vorbereitung auf die Währungsunion wurde das Ziel in das Grundgesetz aufgenommen. Warum können wir nicht wie früher auf eine Verankerung in der Verfassung verzichten?
Wir hatten in Deutschland durch das Ansehen der Bundesbank in Bevölkerung und Politik die Gewähr, daß das Schiff auf Stabilitätskurs bleibt. Da galt die normative Kraft des Faktischen. Bei einer noch neuen, jungen Währung brauchen wir die faktische Kraft des Normativen. Hier ist es wichtig, die Preisniveaustabilität in die geschriebene Verfassung aufzunehmen.
EZB und Bundesbank klagen über die Ermächtigungsklausel. Nach diesem Vorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft sollen die Regierungschefs künftig Teile der EZB-Satzung ändern können, ohne daß die Änderungen durch nationale Parlamente ratifiziert werden müßten. Ist diese Flexibilität nicht wünschenswert?
Es darf nicht die Flexibilität einer schiefen Ebene sein. Die Ermächtigungsklausel beträfe nicht nur die Beschlußfassung des EZB-Rats und seine Zusammensetzung, sondern auch die geldpolitischen Aufgaben und die Befugnisse des EZB-Rats. Die Klausel umschließt auch die Teile der Satzung, in denen es um die dezentrale Struktur des Euro-Systems der Zentralbanken und um die Abstimmung bei der Verteilung der monetären Einkünfte geht. Betroffen wären alle Kernelemente der Währungsunion - und alles ohne Zustimmung der Parlamente, der EZB und ohne Änderung des Vertrages.
Was fürchten Sie konkret?
Durch diese Ermächtigungsklausel kann die Unabhängigkeit der EZB bedroht sein. Aus der Erfahrung mit dem Stabilitätspakt wissen wir, daß selbst nichtbestehende Spielräume politisch ausgenutzt werden. Wenn man sogar echte Spielräume schafft, dann ist leider die Gefahr gegeben, daß sie auch ausgeschöpft werden.
Braucht die EU die Möglichkeit zur vereinfachten Änderung der Satzung, um die Arbeitsfähigkeit der EZB nach der Ost-Erweiterung sicherzustellen?
Die Vorbereitung auf die Ost-Erweiterung ist bereits auf Grundlage des Nizza-Vertrags geschehen, durch die Einigung auf das Rotationssystem im EZB-Rat. Deshalb fragt man sich um so mehr, warum die Ermächtigungsklausel vorgeschlagen wurde. Währung kommt von dem, was währt. An einer Währungsverfassung darf man nicht alle paar Jahre herumbasteln.
Besteht Gefahr für die Stärke des Euro?
Es besteht Gefahr für seine Fundamente. Der Stabilitätspakt ist beschädigt. Wenn jetzt noch die Ermächtigungsklausel käme und wenn man bei der Preisstabilität und der gleichrangigen Verankerung der Unabhängigkeit der nationalen Notenbanken hinter dem Maastricht-Vertrag von 1992 zurückbliebe, dann wäre das nicht mehr die Währungsunion, für die wir alle beim Übergang auf den Euro geworben haben.
| Name | Kurs | Prozent |
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