24.01.2009 · Schon jetzt belebt die Abwrackprämie das Geschäft der Autohändler. FAZ.NET zeigt, was Sie beachten müssen, wenn Sie sich den staatlichen Zuschuss sichern wollen.
Burkhard Weller, Eigentümer der drittgrößten Autohandelsfirma in Deutschland, ist hellauf begeistert. „Das zieht“, sagt er über die Abwrackprämie. „Wir haben so viel Kundenverkehr in den Läden wie seit Monaten nicht mehr.“ Weller verkauft sehr unterschiedliche Marken und Modelle – BMW, Toyota, VW, Audi – und wirbt bereits fleißig in Zeitungsanzeigen mit der sogenannten „Umweltprämie“. Da kostet ein Golf dank Abwrackprämie und sonstiger Rabatte statt des Listenpreises von 20 000 Euro plötzlich nur noch 15 000 Euro. Die Renault-Marke Dacia bietet ebenfalls dank Abwrackprämie einzelne Modelle ab 5000 Euro an.
Anfangs hatten Skeptiker bezweifelt, ob Menschen, die ein mehr als neun Jahre altes Auto fahren, überhaupt einen neuen Wagen bezahlen können. „Das müssen sie ja gar nicht“, sagt Weller. „Sie müssen ihn nur finanzieren können.“ Der Kunde mache nur eine Anzahlung von 1000 Euro. Der Rest werde mit erschwinglichen Leasingraten abbezahlt. Dabei gebe der Staat 2500 Euro, und im Falle seines Autohauses komme ein weiterer Abschlag von etwa 1500 Euro auf den Listenpreis hinzu.
Weller ist kein Einzelfall. Der Autohändlerverband ZDK meldet schon jetzt eine lebhafte Resonanz und erwartet 200 000 zusätzliche Autoverkäufe. Die Unternehmensberater von Pricewaterhouse Coopers schätzen den zusätzlich ausgelösten Absatz auf 300 000 Autos. Eine Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young ergab: Jeder Dritte, der ein neues Auto anschaffen wolle, habe sich wegen der geplanten Förderung für den vorgezogenen Kauf entschieden. Ford-Deutschlandchef Bernhard Mattes ist sich sicher, „dass die Abwrackprämie einen starken Impuls auf dem Markt auslösen wird“.
Kritiker sehen ausländische Hersteller als Nutznießer
Insgesamt klingt die Resonanz aus der Branche so, als sei die Prämie ein wirksames Mittel, um den Absatz der Autoindustrie wieder anzukurbeln. Das unterscheidet sie von der schon früher beschlossenen zweijährigen Kfz-Steuerbefreiung, die keinen nennenswerten Anreiz zum Autokauf setzte. Allerdings wollen die meisten nur 10 000 bis 15 000 Euro ausgeben, also einen Kleinwagen erwerben. Deshalb befürchten Kritiker, dass vor allem der Absatz von Kleinwagen ausländischer Autohersteller beflügelt wird – was wiederum keine Arbeitsplätze in Deutschland sichern würde.
Das Programm:
Gezahlt werden die 2500 Euro, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neues Auto oder ein Jahreswagen gekauft und zugelassen wird. Die Prämie gilt auch für Neufahrzeuge, die geleast werden. Darauf einigten sich die zuständigen Ministerien für Umwelt, Finanzen, Verkehr und Wirtschaft in der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“. Für die Abwrackprämie sind maximal 1,5 Milliarden Euro vorgesehen – nach dem Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es wird befürchtet, die Zahl der Interessenten könnte die maximal mögliche Zahl der Prämienauszahlungen von 600 000 übertreffen. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2009.
Der Stichtag:
Die Prämie gilt rückwirkend für Autokäufe seit dem Stichtag 14. Januar 2009. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Jetzt braucht es nur noch den Bundestagsbeschluss am 13. Februar für gänzlich freie Fahrt. Das Antragsformular für die Prämie wird derzeit vorbereitet und kann, nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft, von Dienstag an von der Internetseite des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn (www.bafa.de) heruntergeladen werden. Von dieser Behörde wird der Antrag auch entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. Schon jetzt laufen dort die Telefondrähte heiß unter der Hotline 0 61 96/90 84 70.
Wer das Geld bekommt:
Unternehmen können die Prämie nicht erhalten. Nur natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten, gehören zum Kreis der potentiellen Empfänger. Um Missbrauch durch Massenaufkäufer vorzubeugen, gilt zusätzlich: Altfahrzeughalter und Zulasser des Neu- oder Jahreswagens müssen dieselbe Person sein.
Für welche Autos es das Geld gibt:
Das zu verschrottende Auto muss mindestens neun Jahre alt sein, das heißt, die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben. Das Neufahrzeug muss ein Auto sein, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und beim Schadstoffausstoß mindestens die Norm Euro 4 erfüllt – keine sonderlich hohe Hürde, da es sich hier nur um einen technisch überholten Mindeststandard handelt. Als Jahreswagen gilt ein Auto, das längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
Auch die Verschrottung muss für die Behörden wasserdicht nachgewiesen werden: Mittel dazu ist das Originaldokument eines Verwertungsnachweises im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch einen anerkannten „Demontagebetrieb“. So heißen Verschrottungsunternehmen in der „Altfahrzeugverordnung“. Berechtigt, den Antrag zu stellen, ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung aber auch den Händler beauftragen. Viele Händler bieten ihren Kunden dies als Service an.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 117,61 $ | −0,91% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |