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Kommunen Reform der Arbeitslosenhilfe soll Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlasten

15.12.2003 ·  Regierung und Opposition haben sich im Vermittlungsausschuß auf eine Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) geeinigt, was die Kommunen entlastet.

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Regierung und Opposition haben sich im Vermittlungsausschuß auf eine Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) geeinigt. Dadurch sollen die Kommunen über die Änderung bei den Gemeindefinanzen hinaus im Saldo um weitere 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Wie dieser Betrag erreicht wird, war indessen - wie viele Details - noch offen; die Einzelheiten sollten am Montag von der zuständigen Arbeitsgruppe und Fachleuten des Bundeswirtschaftsministeriums festgelegt werden.

Wegen der Vielzahl der Einzelregelungen wird Hartz IV nur schrittweise in Kraft treten. So können die Arbeits- und Sozialämter schon vom 1. Januar 2004 an die Zusammenarbeit erproben; die Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II, das erwerbsfähige Langzeitarbeitslose anstelle der bisherigen Arbeitslosen- oder Sozialhilfe erhalten werden, verzögert sich weiter vom 1. Juli 2004 auf Anfang 2005. Ein Bundesgesetz soll die noch strittigen Einzelheiten im Februar regeln.

Nach dem Vermittlungskompromiß soll künftig der Bund, wie im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen, die finanzielle Verantwortung für alle erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen haben. Auf den Bund kommen dadurch Ausgaben von 11,6 Milliarden Euro zu; die Kommunen werden zunächst im gleichen Umfang entlastet. Ihnen soll aber im Saldo nur eine Nettoentlastung von 2,5 Milliarden Euro verbleiben. Der Kompromiß sieht daher vor, daß die Kommunen im Gegenzug die Wohnkosten der Sozialhilfeempfänger in Höhe von rund 9 Milliarden Euro finanzieren. Einen solchen Vorschlag hatten - allerdings auf 5 Milliarden Euro begrenzt - der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterbreitet.

Eine Milliarde Euro jährlich für ostdeutsche Länder

Die organisatorische Zuständigkeit für sämtliche erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen - zusammen mit ihren Familienangehörigen sind dies rund vier Millionen Personen - soll die Bundesanstalt für Arbeit (BA) erhalten, die zum Jahresbeginn in Bundesagentur umbenannt wird. Nach dem von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) vorgeschlagenen Optionsmodell sollen Kommunen aber die Möglichkeit erhalten, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ganz zu übernehmen. Wie in diesem Fall die Finanzierung zu regeln ist, war am Montag noch offen. Auch war unklar, ob diese Optionsmöglichkeit befristet werden würde. Die Union will in jedem Fall erreichen, daß danach nicht automatisch das Arbeitsamts-Modell greift.

Die ostdeutschen Bundesländer sollen unabhängig von diesen Finanzierungsfragen bis 2009 jährlich eine Milliarde Euro als Fixbetrag erhalten, um mögliche negative Folgen von Hartz IV abzufedern. Finanziert werden diese "Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen" faktisch von den alten Bundesländern durch eine Änderung der Umsatzsteuer-Anteile.

Der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund lobten übereinstimmend den Kompromiß. "Die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit ist abgewendet." Allerdings sei fraglich, ob die finanzielle Entlastung der Kommunen tatsächlich eintrete. Der Deutsche Landkreistag sprach von einer völlig falschen Grundsatzentscheidung, den Arbeitsämtern die Betreuung zu übertragen. "Wir werden den Tag noch bereuen", sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Hennke.

Beim Hinzuverdienst von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ist die Regierung von ihrem Modell abgerückt. Nun soll eine Regelung gefunden werden, die der im von Koch entworfenen Existenzgrundlagengesetz (EGG) ähnelt. Danach würde ein Monatsverdienst von bis zu 400 Euro voll auf das Transfereinkommen angerechnet, die Grenzbelastung mit wachsendem Einkommen aber deutlich sinken, um die Arbeitsanreize zu erhöhen. Allerdings ist die Regierung nicht bereit, gänzlich auf einen Grundfreibetrag zu verzichten.

Die Zumutbarkeit wird so geregelt wie ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen. Damit ist die Einführung eines faktischen Mindestlohns wieder vom Tisch, die auf Drängen einzelner rot-grüner Abgeordneter kurz vor der Verabschiedung von Hartz IV eingeführt worden war.

Der Kündigungsschutz soll künftig erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten greifen; bisher liegt die Schwelle bei fünf Mitarbeitern. Dies soll aber nur für neu eingestelltes Personal gelten. Das von Rot-Grün beschlossene Modell, das befristet Beschäftigte nicht auf den Schwellenwert anrechnet, ist damit obsolet.

Auf Eingriffe ins Tarifrecht hat der Vermittlungsausschuß verzichtet. Im Entwurf zu einer Protokollerklärung heißt es dazu lediglich: "Wir erwarten von den Tarifvertragsparteien, daß sie sich in den nächsten zwölf Monaten auf eine neue Balance zwischen Regelungen auf tarifvertraglicher und betrieblicher Ebene verständigen."

Quelle: nf. , Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.12.2003, Nr. 292 / Seite 12
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