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Kommentar Wider das Kollektiv

26.07.2005 ·  Das Verfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil als Streiter für die Rechte des einzelnen profiliert. Das ist häufig ehrenhaft, die höchstrichterliche Einmischung aber in diesem Fall aber unnötig. Denn niemand ist gezwungen, eine Lebensversicherung abzuschließen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil über Lebensversicherungen als Streiter für die Rechte des einzelnen profiliert.

Nun ist der Schutz des Individuums häufig ehrenhaft. Bei der Entscheidung über die sogenannten stillen Reserven der Lebensversicherer war die höchstrichterliche Einmischung aber nicht notwendig. Denn niemand ist gezwungen, einen Lebensversicherungsvertrag abzuschließen.

„Angemessene“ statt „ausreichende“ Beteiligung

Lebensversicherungen sind nun mal kollektive Veranstaltungen. Man zahlt sein Geld ein und läßt den Anbieter zum Wohle der Versichertengemeinschaft wirtschaften, nach dem Motto: Mal sehen, was dabei herauskommt. Das hört sich sozialistisch an, hat aber große Vorteile. Denn für Zinsgarantien, wie sie die Assekuranz ausspricht und wie sie die Kunden schätzen, braucht es Eigenkapital als Absicherung. Das ist auf dem Markt knapp und teuer.

Die kostengünstigere Alternative ist, daß die Versichertengemeinschaft das Kapital selbst anspart. Ein Topf dafür sind die stillen Reserven. Das Bundesverfassungsgericht erzwingt nun nicht nur mehr Transparenz, sondern auch eine „angemessene“ Beteiligung des einzelnen, bisher mußte diese nur „ausreichend“ sein. Damit werden die Grenzen für die Bildung stiller Reserven enger gesetzt. Das stärkt die individuellen Rechte und schwächt die Sicherheit des Garantiezinses.

Quelle: ruh., F.A.Z., 27.07.2005, Nr. 172 / Seite 11
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