28.07.2003 · Dieser Sommerschlußverkauf ist mutmaßlich der letzte seiner Art. Denn die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung. Anstatt kreativ neue Ideen zu entwickeln, scheint der Handel sich vor mehr Freiheit zu fürchten.
Von Thorsten WinterSeit Montag sind sie wieder unterwegs, die Schnäppchenjäger. Auf der Suche nach günstigen und qualitativ guten T-Shirts und Tops, Hemden und Blusen, Socken und Krawatten füllen sie Kaufhäuser und Geschäfte der Einzelkämpfer unter den Einzelhändlern.
Doch der Sommerschlußverkauf 2003 wird mutmaßlich der letzte seiner Art sein, da die Bundesregierung das hinter den Schlußverkäufen stehende Recht ändern will. Allerdings werden Bedenken dagegen erhoben - aus dem Handel. Anstatt sich kreativ auf die neuen Möglichkeiten einzurichten, scheinen sich die Händler vor mehr Freiheit zu fürchten.
Vom finalen SSV geht der Hauptverband des deutschen Einzelhandels aus: Bisher gelten Schlußverkäufe wie Jubiläums- und Räumungsverkäufe als Sonderveranstaltungen, die nur zu bestimmten Zeiten abgehalten werden dürfen. Von 2004 an soll das anders werden: Die Bundesregierung will es den Händlern überlassen, ob und wann sie Preise reduzieren. Und sie will ihnen ermöglichen, künftig auch befristet die Preise auf alle Waren zu senken, was derzeit nur bei Sonderveranstaltungen erlaubt ist.
Bei Rabattaktionen vermissen Händler das alte Recht nicht
Damit läßt die Bundesregierug den zweiten Schritt folgen. Den ersten ist sie vor zwei Jahren gegangen. Seinerzeit schaffte sie das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung auf. Kunden dürften seitdem feilschen und Händler Aktionen wie „Kauf drei - bezahl zwei“ ausloben und einen Tretroller dazugeben, wenn jemand ein Sofa kauft. Diese Möglichkeiten nutzt der Handel ausgiebig. Den alten Rechtsrahmen vermissen die Händler offenkundig nicht, zumindest sind Gegenstimmen nicht vernehmbar und schon gar nicht prägend.
Mit Blick auf die Schlußverkäufe ist das anders: Dieser Rahmen werde benötigt. Denn zum einen haben sich die Kunden daran gewöhnt, zum zweiten kommen diese beiden Sonderveranstaltungen dem Handel gelegen, die Läger zu räumen und frisches Geld für die folgenden Kollektionen in die Kasse zu bekommen, wie es heißt. „Die Stimmung ist gut, die Leute sind da - das ist die beste Werbung für die Beibehaltung des Schlußverkaufs", sagte Verbandssprecher Hubertus Pellengahr am Ende des ersten Tages.
Auf den Handel wartet mehr Wettbewerb
Die Frage ist indes, ob dafür ein Gesetz notwendig ist, die den Händlern bestimmte Dinge untersagt. Die Bundesregierung will dem Handel schließlich nicht verbieten, Schlußverkäufe auszuloben. Künftig soll nurmehr unzulässig sein, Rabatte auf künstlich überhöhte Preise (“Mondpreise“) auszuschreiben; zudem muß für Sonderangebote eine ausreichende Vorratshaltung betrieben werden.
Vor diesem Hintergrund liegt es am Handel, ob es Schlußverkäufe geben wird oder nicht. Der Hauptverband hat es mit in der Hand, unter den Händler dafür zu werben, Kunden auch 2004 und in den darauffolgenden Jahren wieder mit Sommer- und Winterschlußverkäufen anzulocken und mit erheblichen Preisnachlässen zum Geldausgeben anzuregen. Wenn die Klage ernstgemeint ist, daß einzelne Händler künftig für solche Aktionen viel mehr Werbe-Gelder ausgeben müßten, wenn es keinen „offiziellen“ Schlußverkauf mehr gebe - gerade dann wäre doch der Handel am Zug. Auf ihn wartet mehr Wettbewerb, auch der Wettbewerb der guten und der besseren Ideen, wie die Läger künftig am besten geräumt werden können.
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