In den Wirtschaftsverbänden werden die Sektflaschen aus dem Kühlschrank geholt. Denn die Unternehmen kommen gut weg in der Siebten Novelle des Kartellgesetzes. Weil in der Öffentlichkeit zuletzt nur der Streit über die von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement betriebene Lockerung der Pressefusionsregeln Beachtung fand, ist der umstrittene wettbewerbsrechtliche Kern des Gesetzes fast in Vergessenheit geraten.
Nach dem Scheitern der Clement-Pläne ist der Blick wieder frei auf den grundlegenden Systemwechsel im Kartellrecht: Unternehmen müssen wettbewerbsbeschränkende Absprachen, von deren rechtlicher Zulässigkeit sie überzeugt sind, künftig nicht mehr bei den Kartellämtern anmelden.
Die Behörden können nur noch im nachhinein kontrollieren. Weil die Wirtschaft die mit der neuen Freiheit verbundene Rechtsunsicherheit beklagte, wird den Unternehmen aber nun doch zugestanden, daß sie sich unter gewissen Voraussetzungen die Unbedenklichkeit der Absprachen weiter vom Kartellamt vorab bescheinigen lassen können. Diese "Anmeldung bei Bedarf" bringt in Deutschland jene Bürokratie zurück, die mit der Novelle eigentlich abgebaut werden soll.
Welchen Vorteil das neue, europäisch vorgegebene Recht dann überhaupt noch hat, ist schwer erkennbar. Zu befürchten ist, daß es Kartellbrüder künftig leichter haben, Wettbewerb zu unterlaufen.