17.05.2006 · Die Verantwortung für eine Fehlspekulation am Immobilienmarkt trägt zuallererst der Erwerber selbst, der ein Kaufobjekt sorgfältig prüfen muß. Nur wer dabei übers Ohr gehauen worden ist, muß sein Geld zurückverlangen können.
Dem Buchstaben nach betonhart zeigt sich der Bundesgerichtshof beim Dauerstreit um überteuerte Eigentumswohnungen, die sich Hunderttausende kleiner und mittlerer Verdiener als vermeintliches Steuersparmodell haben andrehen lassen. Und das, obwohl Anlegeranwälte nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg ihren vermeintlichen Sieg schon gefeiert hatten.
Doch so eindeutig war das Urteil der Europarichter in Wirklichkeit eben nicht. Immerhin aber haben die Karlsruher Richter dem europäischen Geiste des Verbraucherschutzes einen gewissen Tribut gezollt, dessen Reichweite nicht zu unterschätzen ist. Wer über den Wert seines Anlageobjekts getäuscht worden ist - und das ist bei Schrottimmobilien per definitionem der Fall - , kann sich künftig vor Gericht auf Erleichterungen bei seiner Beweisführung stützen. Weitere Rechte darf die Justiz enttäuschten Investoren aber nicht mehr zugestehen.
Die Verantwortung für eine Fehlspekulation am Immobilienmarkt trägt zuallererst der Erwerber selbst, der ein Kaufobjekt sorgfältig prüfen und dessen Renditechancen durchrechnen muß. Nur wer dabei mit betrügerischen Mitteln übers Ohr gehauen worden ist, muß sein Geld zurückverlangen können. Auf die Bank dürfen diese Risiken dagegen nur abgewälzt werden, wenn sie selbst an dem Täuschungsmanöver beteiligt war.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.395,58 | +1,37% |
| Dow Jones | 12.558,10 | +0,83% |
| EUR/USD | 1,2541 | 0,00% |
| Rohöl Brent Crude | 107,48 $ | +0,21% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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