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Kommentar Soli-Sanktion

06.02.2012 ·  Es ist höchste Zeit, die Schuldenbremse im Grundgesetz mit Biss zu versehen. Der Vorschlag des bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil ist pfiffig.

Von Heike Göbel
Artikel Lesermeinungen (26)

Eine Schuldenbremse im Grundgesetz macht noch keine gesunden Staatsfinanzen. Das wird sich im föderalen Deutschland zeigen, je näher es zum Schwur kommt: Von 2020 an dürfen die Länder ihre Haushalte nicht mehr mit Krediten ausgleichen. Im Vorjahr haben das nur vier Regierungen geschafft.

Ob die restlichen 12 rechtzeitig zur Haushaltstugend finden, ist fraglich. Denn die neue Schuldenregel kennt keine echten Sanktionen, schon gar keine „Durchgriffsrechte“ in die Länderetats, wie man sie für Griechenland diskutiert.

In ihrer Haushaltswirtschaft sind Bund und Länder selbständig und unabhängig, heißt es im Grundgesetz. Und dies, obwohl die Länder mehrheitlich auf Kosten der vier finanzstarken Geber leben, die einen erheblichen Teil ihrer Steuereinnahmen im Finanzausgleich verlieren. Höchste Zeit also, die Schuldenbremse mit Biss zu versehen.

Der Vorschlag des bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil ist pfiffig: Der FDP-Politiker verlangt, dass Bundesländer, die weiterhin zu viele Schulden machen, einen Steuerzuschlag von ihren Bürgern erheben. Welch erzieherische Wirkung ein solcher Schulden-Soli hätte, zeigt sich schon an der Kritik, die Zeil nun entgegenschlägt.

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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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