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01.08.2004 ·  jja. Deutsche Manager möchten gern in der schönsten aller Welten leben. Ihre Gehälter sollen so hoch klettern wie in den Vereinigten Staaten, die Diskretion darüber aber so groß bleiben wie in Deutschland.

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jja. Deutsche Manager möchten gern in der schönsten aller Welten leben. Ihre Gehälter sollen so hoch klettern wie in den Vereinigten Staaten, die Diskretion darüber aber so groß bleiben wie in Deutschland. Beides gleichzeitig geht jedoch nicht. Vorstände sind Angestellte ihrer Eigentümer, und das sind die Aktionäre. Diese haben ein Recht darauf zu erfahren, was sie ihren Geschäftsführern an der Unternehmensspitze bezahlen. Die heimliche Absprache von Dax-Unternehmen, eine entsprechende Regelung im Deutschen Corporate-Governance-Kodex zu ignorieren, ist deshalb eine Mißachtung der Eigentumsrechte. Um Ausweichstrategien vorzubeugen, muß die geschuldete Transparenz zudem für alle Gehaltsbestandteile gelten: die Festlöhne und mittelfristigen Bonuszahlungen ebenso wie die langfristigen Aktienoptionen und sämtliche Nebenleistungen. Dazu gehören auch die Pensionsvereinbarungen, in denen mittlerweile allerhand Vergünstigungen versteckt werden. Ebenso gilt das für die Abfindungszahlungen, die für den Fall einer feindlichen Übernahme scheidenden Managern in deren Anstellungsverträgen zugesichert werden. Der Langmut der Bundesjustizministerin muß ein Ende finden. Anstatt noch länger auf eine freiwillige Befolgung des Kodex zu warten, sollte sie ein entsprechendes Gesetz vorbereiten. Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, an die sich nur eine Minderheit hält, ist ein Muster ohne Wert.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.08.2004, Nr. 177 / Seite 9
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