ami. Der Bundesrat hat die rot-grünen Vorschläge für eine Novelle des Energiewirtschaftsrechtes zurückgewiesen. Die Länderkammer hat gute Gründe dafür. Doch nicht alle Argumente in der Debatte um das komplexe Thema Regulierung sind zielführend. So ist der Streit um die Frage, ob eine nachträgliche Mißbrauchskontrolle (ex post) oder eine vorherige Genehmigung (ex ante) mehr Wettbewerb bringt, nicht wirklich hilfreich. Hier dürfte es eher darum gehen, Beschäftigung und Einfluß auf Länderebene zu sichern. Überhaupt sollte dem Drängen der Länder widerstanden werden, mehr Einfluß auf die Regulierung zu bekommen, denn ihre Nähe zu den Stadtwerken läßt Interessen vermuten, die dem Energiewettbewerb eher hinderlich als förderlich sind. Richtig ist aber das Drängen der Länder auf mehr Transparenz und eine genauere Kontrolle der von den Konzernen vorgebrachten Kosten für die Gestaltung der Entgelte. Dazu bedarf es der Festlegung wirksamer Maßstäbe und eines Prüfverfahrens, das Anreize für eine stetige Verbesserung der Effizienz in sich birgt. Vergessen werden sollte auch nicht, daß die für die Volkswirtschaft fundamental wichtigen Energieversorger einem für alle Beteiligten neuen Steuerungssystem unterworfen werden. Auch deshalb sollte die Regulierung so angelegt sein, daß sie sich Schritt für Schritt in die neue Welt vortastet.
