09.12.2007 · Über ihr schlechtes Image dürfen Manager nicht klagen. Wenige haben sich trotz Misserfolg schamlos bereichert - und die Mehrheit hat schweigend zugeschaut. Die Namen der Abzocker sind bekannt. Gleichwohl gilt es die Debatte zu versachlichen.
Von Holger SteltznerÜber ihr schlechtes Image dürfen Manager nicht klagen. Wenige haben sich trotz Misserfolg schamlos bereichert - und die Mehrheit hat schweigend zugeschaut. Jeder kennt die Namen der Abzocker und auch die Firma dazu, meist bekannte Aktiengesellschaften. So kam es, dass heute alle Manager am Pranger stehen, die Politiker aller Parteien auf sie eindreschen und selbst Geschäftsführer mittelgroßer Betriebe inzwischen unter Generalverdacht sind.
Es ist Zeit, die emotionale Debatte zu versachlichen. Die erfolgreichen und verantwortungsbewussten Unternehmensführer sollten das Risiko nicht scheuen und versuchen, die Diskussion wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. Sonst folgt nach dem politischen Prinzip der Stimmenmaximierung in Wahlen dem Mindestlohn für Geringverdiener noch das Maximalgehalt für Manager. Ungeachtet der Übertreibungen der Vergangenheit darf es einen solchen Eingriff in Eigentumsrechte nicht geben. Politiker sollten bei ihrer Schelte zwischen Gehalt, Abfindung und Pension unterscheiden. In einigen Fällen geht es nicht ums Gehalt, sondern um üppige Frühpensionierung. Fragwürdige Vorruhestandsmodelle gibt es allerdings auch in der Politik. Andere Fälle, die Minister oder Landesväter als Abfindungsexzess geißeln, sind in Wahrheit der Preis dafür, dass ein Topmanager aus einem anderen Unternehmen abgeworben wird oder nach Vertragsende nicht zur Konkurrenz wechselt. Das gibt es auch im Fußball. Soll künftig in Deutschland trotz gegenteiliger EU-Rechtsprechung der Vereins- oder Firmenwechsel verhindert werden?
Der Vorschlag, mit dem Steuerrecht zu hohe Abfindungen zu bekämpfen, ist eine Schnapsidee. Die Ausgaben für Personal zählen nun einmal zu den Betriebsausgaben, so wie auch die Kosten für den Fuhrpark. Soll künftig etwa ein Finanzkommissar einem Unternehmer vorschreiben, wie viel Geld er für Personal oder Fahrzeuge ausgeben darf? Noch sieht das Gesetz vor, dass Eigentümer darüber entscheiden, wie sie angestellte Manager entlohnen. In Aktiengesellschaften ist dies die vornehmste Aufgabe der Aufsichtsräte. Eine Begrenzung der Abfindung auf zwei Jahresgehälter, wie von der Kommission für gute Unternehmensführung vorgeschlagen, ist Augenwischerei, weil der Gesetzgeber eine Laufzeit von Vorstandsverträgen von bis zu fünf Jahren vorsieht. Doch können mitbestimmte Aufsichtsräte, in denen in Deutschland übrigens regelmäßig Gewerkschaftler sitzen, in jedem Einzelfall entscheiden, ob der Vertrag kürzer laufen, bis zum Ende erfüllt oder ausbezahlt werden soll.
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| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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