23.10.2005 · Die Verteidiger von Klaus Esser und Josef Ackermann sehen in einer drohenden Verurteilung einen Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das Gegenteil ist richtig: Auch für Vorstände und Aufsichtsräte gibt es keinen Freibrief für strafrechtliche Verfehlungen ihrer Arbeit.
Von Holger SteltznerDie Gelassenheit der Angeklagten schwindet. Die Freisprüche zweiter Klasse im Mannesmann-Prozeß könnten durch den Bundesgerichtshof aufgehoben werden. Ein gutes Jahr nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf über Prämienzahlungen und Pensionsabfindungen an amtierende und frühere Manager von Mannesmann sowie für Witwen und Waisen ehemaliger Manager in Höhe von rund 57 Millionen Euro wird eine Neuauflage des spektakulären Wirtschaftsstrafverfahrens wahrscheinlicher.
Fünf Jahre nach dem Ende einer erbitterten Übernahmeschlacht, mit dem britischen Mobilfunkunternehmen Vodafone als Sieger und Mannesmann mit einem damaligen Börsenwert von etwa 186 Milliarden Euro als Verlierer, muß der Bundesgerichtshof entscheiden, ob sich der Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Josef Ackermann, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel, der letzte Mannesmann-Vorstandsvorsitzende Klaus Esser und sein Aufsichtsratschef Joachim Funk der „schweren Untreue“ schuldig gemacht haben.
Fragezeichen hinter dem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“
In den Verhandlungen hat sich der Eindruck verfestigt, daß sich die Bundesrichter dem Votum der Bundesanwaltschaft anschließen und die Freisprüche aufheben werden. Zwar hatte auch das Düsseldorfer Landgericht in seinem Urteil erhebliche Pflichtverletzungen festgestellt, doch habe den Angeklagten die Einsicht gefehlt, etwas Unrechtes zu tun. Das sehen die Bundesrichter anders und setzen ein Fragezeichen hinter das seltsame juristische Konstrukt des „unvermeidbaren Verbotsirrtums“. Klaus Tolksdorf, der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), hat gleich zu Beginn der Revisionsverhandlung deutlich gemacht, worum es nicht geht: ob Zahlungen an Manager in solcher Höhe moralisch verwerflich sind.
Ein Grundsatzurteil über die Vergütung von Managern wird es nicht geben. Zur Debatte stehen nicht die Erfolgsprämien für geleistete und zukünftige Arbeit, sondern der Spezialfall eines millionenschweren Dankeschöns für ausscheidende und ehemalige Manager. Geklärt wird die Frage, ob es sich um zulässige Vergütungen oder fragwürdige Geschenke gehandelt hat.
Kein Freibrief für strafrechtliche Verfehlungen
Die Verteidiger und manche Manager sehen in einer drohenden Verurteilung einen Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das Gegenteil ist richtig: Auch für Vorstände und Aufsichtsräte gibt es keinen Freibrief für strafrechtliche Verfehlungen ihrer Arbeit. Das Recht und die Unabhängigkeit der Richter sind einer der größten Standortvorteile, die Deutschland noch hat. Prämienzahlungen an Manager seien eine Frage des Aktienrechts und gehörten nicht vor ein Strafgericht, sagen die Verteidiger. Selbstverständlich können vom Aktienrecht gedeckte unternehmerische Entscheidungen nicht bestraft werden, räumt der BGH ein.
Das Gericht betont jedoch, daß auch ein Aufsichtsrat die strafbewehrte Pflicht habe, dem treuhänderisch verwalteten Vermögen keinen Schaden zuzufügen. „Ist nicht jede Maßnahme pflichtwidrig, die zu einem sicheren Vermögensverlust führt?“ hat Tolksdorf gefragt und auffällig oft von Geschenken statt von Prämien gesprochen. In den Verträgen von Esser und den anderen Managern gab es keine Zahlungsverpflichtung, keine „Change-of-Control-Klausel“, die heute in Vorstandsverträgen Abfindungen oder Bleibeprämien für den Fall eines Eigentümerwechsels regelt.
Prämien im Interesse der Aktiengesellschaft?
Man muß fragen, ob die Prämien an ausscheidende Manager von Mannesmann im Interesse der Aktiengesellschaft waren, die unmittelbar danach in Vodafone aufgegangen ist. Es gibt viele Merkwürdigkeiten rund um die Millionenabfindungen: hektische Telefonkonferenzen, Enthaltungen, wiederholte Abstimmungen in neuer Besetzung, nachträgliche Protokollkorrekturen und sogar kritische Einwände der Wirtschaftsprüfer. Einiges spricht dafür, daß die Entscheider im zuständigen Aufsichtsratsausschuß das Prozedere selbst nicht als koscher empfunden haben.
Die Prämien hätten sich Esser, Funk und die anderen verdient, weil der Wert von Mannesmann durch die Übernahme so stark gestiegen sei, argumentieren die Verteidiger. War das wirklich so und was haben ehemalige Manager hierzu beigetragen? Im Jahr 2000, auf dem Höhepunkt der globalen Börsenhausse und Fusionshysterie, waren die Aktienkurse aller Technologiegesellschaften spekulativ aufgeblasen, wie der nachfolgende Zusammenbruch der Kurse zeigte. Die Mannesmann AG selbst, die ja die Prämien bezahlen mußte, hat von den vorübergehenden Wertsteigerungen der Aktien nichts gehabt, sondern nur diejenigen Aktionäre, die in der Nähe des Kursgipfels verkauft haben.
Zerrbild für angeblich unmoralische Manager
Sollte der Bundesgerichtshof die Freisprüche ganz oder in Teilen aufheben, wird es für Ackermann und die Deutsche Bank ungemütlich. Der veröffentlichten Meinung dient er als Zerrbild für angeblich unmoralische Manager; deshalb müßte Ackermann mit weiteren persönlichen Angriffen rechnen. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bank sind bereit, den durch einen zweiten Prozeß drohenden Imageschaden zu tragen. Diese Rückendeckung braucht Ackermann auch. Dennoch haben beide Seiten entschieden, nicht jetzt, sondern erst in der Aufsichtsratssitzung Ende Januar über die anstehende Verlängerung des Vertrags von Ackermann zu befinden.
Das bedeutet nicht, daß schon Ersatz für ihn gesucht wird. Der Aufsichtsrat will Ackermann halten. Auch in der Deutschen Bank ist durch die Erfolge sein Rückhalt größer als zuvor. Als schneller und eleganter Ausweg böte sich ein Vergleich an. Das Verfahren gegen Ackermann, der sich nicht bereichert hat, und sein schweizerisches Rechtsverständnis sowie die Praxis hoher Prämien im Investmentbanking anführt, könnte abgetrennt und gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Wie der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl nach der Parteispendenaffäre wäre dann auch Ackermann nicht vorbestraft - und aus den Schlagzeilen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.395,07 | +1,33% |
| Dow Jones | 12.552,80 | +0,79% |
| EUR/USD | 1,2534 | −0,06% |
| Rohöl Brent Crude | 107,55 $ | +0,27% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
Anonym bewerben? Ist das gut?