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Kommentar Keine Klassenjustiz

26.01.2009 ·  Das Urteil gegen Klaus Zumwinkel wird die üblichen Proteste auf sich ziehen. „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, dürfte es wieder heißen. Doch das ist nicht wahr.

Von Joachim Jahn
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Das Urteil gegen Klaus Zumwinkel wird die üblichen Proteste auf sich ziehen. „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, dürfte es wieder heißen. Doch das ist nicht wahr. Mitleid mit Zumwinkel muss zwar niemand haben. Sehenden Auges hat da ein von Jugend an begüterter Mensch am Fiskus vorbeigeschleust, was er dem Staat schuldete, damit der seine Aufgaben erfüllen kann.

Doch dass Zumwinkel weder in eine Gemeinschaftszelle mit Rauschgifthändlern gesperrt noch zum Freigang in den „offenen Vollzug“ geschickt wird, liegt daran, dass auch nach einem neuen Grundsatzurteil, in dem der Bundesgerichtshof strengere Strafen für Steuerhinterzieher verlangte, die Gesamtumstände des Einzelfalls zu würdigen sind. Und dazu gehört, dass Zumwinkel, anders als andere Manager, vor Gericht klipp und klar sein Unrecht eingestanden hat.

Die Ächtung der Kollegen - Heuchelei ist keiner Gruppe fremd

Mehr als viele andere war der frühere Vorstandschef, der vielen Aufsichtsräten angehörte, sozial geächtet worden. Seine „Kollegen“ in den Dax-Konzernen haben ihn fallen lassen wie eine heiße Kartoffel - und sei es nur, weil er sich hat erwischen lassen. Doch Heuchelei ist keiner gesellschaftlichen Gruppe fremd. Ob Zumwinkels Reuebekundungen ehrlich sind, spielt letztlich keine Rolle. Richter können niemandem ins Herz sehen.

Es ist ein Irrglaube, dass Absprachen mit der Justiz über das Strafmaß ein Privileg Reicher und Mächtiger seien. Man mag über diese Form der Prozessökonomie streiten. Doch kommt sie auch jedem „Dealer“ zugute, der durch ein Geständnis die Beweisaufnahme verkürzt oder Mittäter preisgibt. Dies ist ein anerkannter Faktor der Strafzumessung im Strafgesetzbuch aus dem vorvergangenen Jahrhundert - und keine Klassenjustiz.

Mogeleien sind verbreitet

Um den Stab über die Managerkaste zu brechen, bietet der Fall Zumwinkel ebenfalls keinen Anlass. Sicher: Viele Gehälter sind astronomisch überhöht. Und die Fehlleistungen etlicher Unternehmensführer haben desaströse Konsequenzen, wie die Bankenkrise zeigt.

Doch auch vielen anderen fällt es schwer, ihr Scherflein an den Fiskus abzuführen. Mogeleien bei Bewirtungsquittungen oder der Pendlerpauschale sind verbreitet. Je niedriger die Steuersätze sind und je überschaubarer das Steuerrecht, desto eher wird die eigene Steuerschuld akzeptiert. Die gegenwärtige Subventionsorgie verheißt aber leider für beide Ziele nichts Gutes.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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