15.04.2010 · Natürlich sind Ostdeutsche keine eigene „Ethnie“, wie das Arbeitsgericht Stuttgart befunden hat. Doch der bizarre Rechtsstreit zeigt auch, wohin es führt, wenn der Staat Arbeitgebern, Gastwirten oder Vermietern vorschreibt, mit wem sie Verträge schließen müssen. Mancher wird sich noch die Augen reiben.
Von Joachim JahnEin weises Urteil, ein bizarrer Rechtsstreit. Natürlich sind Ostdeutsche keine eigene „Ethnie“, wie das Arbeitsgericht Stuttgart befunden hat. Wenn das von einer abgelehnten Stellenbewerberin verklagte Unternehmen die Frau tatsächlich wegen ihrer Herkunft aus den neuen Bundesländern nicht eingestellt haben sollte, war dies irrational. Die Absage mit abwertend klingenden Formulierungen zu versehen, war zudem beleidigend und dumm.
Doch zeigt dies auch, wohin es führt, wenn der Staat Arbeitgebern, Gastwirten oder Vermietern vorschreibt, mit wem sie Verträge schließen müssen. Die Freiheit, sich seine Geschäftspartner auszusuchen, wurde durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ über Gebühr beschnitten. Doch die Antidiskriminierungswelle rollt weiter. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft versucht, eine fünfte Richtlinie gegen Benachteiligungen durchzusetzen.
Dabei klagt die Europäische Kommission gegen Deutschland schon wegen mangelnder Umsetzung der geltenden Direktiven. Und mancher wird sich die Augen reiben, wenn der Europäische Gerichtshof erst anfängt, die durch den Lissabon-Vertrag in Kraft gesetzte Grundrechtecharta zu exekutieren.
Ist das nun positiv?
Christian Schmidt (Chris2612)
- 15.04.2010, 20:38 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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