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Kommentar Ein Zubrot für Geringverdiener

27.08.2004 ·  Die Einführung des Mindestlohns ist umstritten. Beispiele aus dem Ausland bringen wenig Aufschluß.

Von Nico Fickinger
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SPD-Chef Franz Müntefering will ihn. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement will ihn nicht. Der Kanzler bezweifelt, daß man ihn braucht. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer nennt ihn unerläßlich, seine Fraktionsvorsitzende Krista Sager hält ihn für chancenlos. Die Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn spaltet - nicht nur die Regierung, sondern auch den Deutschen Gewerkschaftsbund. Ebenso vehement, wie ihn die Dienstleistungsgewerkschaften Verdi und NGG fordern, lehnen ihn die Industriegewerkschaften Metall und Chemie ab.

Falls Münteferings Vorstoß zum Ziel hatte, die mediale Aufmerksamkeit ein wenig von der Arbeitsmarktreform weg auf ein neues Thema zu lenken und zugleich die Hartz-IV-Kritiker im Gewerkschaftslager auseinanderzubringen, darf der Parteichef sich auf die Schulter klopfen: Die Saat ist aufgegangen. Das Stadium der größtmöglichen Verwirrung ist erreicht.

Blick ins Ausland bringt keine Erkenntnis

Nicht einmal ein Blick ins Ausland liefert eine eindeutige Handlungsempfehlung: In neun EU-Mitgliedsländern (Frankreich, Irland, Luxemburg, Portugal, Spanien, Großbritannien, Belgien, Griechenland und den Niederlanden) existiert eine Art gesetzlicher Mindestlohn, in den übrigen EU-Staaten nicht. Allerdings gibt es dort häufig Branchenregelungen, die - in Deutschland etwa auf dem Weg der Allgemeinverbindlichkeitserklärung, in Österreich durch die Zwangsmitgliedschaft der Arbeitgeber in der Wirtschaftskammer - auch für nicht tarifgebundene Unternehmen zwingend sind.

Umgekehrt sagt die bloße Existenz eines Mindestlohns noch nichts über dessen Reichweite aus. So werden in Spanien nur 0,8 Prozent, in Großbritannien 1,9 und in den Niederlanden 2,3 Prozent der Vollzeitkräfte von einer solchen Regelung erfaßt. Auch in der Höhe schwankt der Mindestlohn, während in Portugal 498 Euro vorgeschrieben sind, gelten in Luxemburg bis zu 1403 Euro. Richtig erhellend ist das alles nicht. Die Mindestlohndebatte läßt sich daher kaum empirisch, sondern nur grundsätzlich führen.

Einkommen auch ein Auskommen?

Das Argument der Befürworter eines Mindestlohns lautet, wer berufstätig sei, müsse von seinem Verdienst auch den Lebensunterhalt bestreiten können. Doch was ist, wenn zu geringe Qualifikation der Betroffenen oder lange Phasen der Entwöhnung von einer geregelten Erwerbstätigkeit keinen existenzsichernden Lohn ermöglichen? Man kann darauf reagieren wie bisher: Arbeitgeber und Gewerkschaften haben das Tarifniveau einfach angehoben mit der - wohl einkalkulierten - Folge, daß der Staat begann, Lohnkostenzuschüsse auszureichen, um Unternehmen die Beschäftigung von Arbeitskräften mit geringer Produktivität schmackhaft zu machen.

Das spricht nicht nur der Tarifautonomie hohn. Es bedeutet auch eine Veruntreuung von Beitragsmitteln, wenn mit Versichertengeldern die überhöhten Löhne künstlich heruntersubventioniert und zugleich die Opfer der Hochlohnpolitik in beschäftigungstherapeutischen Maßnahmen ruhiggestellt werden. Die gutgemeinte Absicht, mit dem Erwerbseinkommen auch ein Auskommen zu sichern, verkehrt sich dann in ihr Gegenteil: Die Betroffenen müssen ohne Erwerbseinkommen auskommen, und die wachsenden Lohnzusatzkosten machen weitere Beschäftigungschancen zunichte.

Arbeiten für weniger Geld ist die bessere Alternative

Richtig wäre der umgekehrte Weg: Die Löhne sollten sich so weit nach unten auspendeln dürfen, bis sie ein markträumendes Niveau erreichen. Erst dann wäre der Staat gefordert, um jenen, die sich nicht durch eigene Arbeitskraft ernähren können, mit Steuergutschriften unter die Arme zu greifen. So würde nicht mehr Arbeitslosigkeit gefördert, sondern Beschäftigung.

Die Mindestlohndebatte führt damit letztlich zu derselben Frage, die auch im Zentrum des Hartz-IV-Gesetzes steht: Ist es besser, für wenig Geld zu arbeiten, als für viel Geld arbeitslos zu sein? Nicht nur die Verpflichtung der Betroffenen gegenüber der Solidargemeinschaft spricht für die erste Variante, sondern auch die Zufriedenheit, das Selbstwertgefühl und die soziale Anerkennung, die mit einer tätigen Beschäftigung verbunden sind. So betrachtet, hat die Mindestlohndebatte ein Gutes: Sie zeigt, für wie wenig Geld einige zu arbeiten bereit sind - Wachkräfte und Objektschützer für kaum mehr als vier Euro, gelernte Friseusen und Arzthelferinnen für gut acht Euro brutto die Stunde -, während andere als gesellschaftliche Verarmung geißeln, daß eine vierköpfige Familie 1500 Euro netto als Stütze von der Solidargemeinschaft erhält.

Mindestlohndebatte lenkt von anderem Versagen ab

Will man Geringverdienern ein auskömmliches Einkommen sichern und zugleich die Motivation zur Beschäftigungsaufnahme stärken, sollte man wie in Amerika Steuergutschriften - als negative Einkommensteuer - einführen. Erscheint dies zu teuer oder politisch nicht durchsetzbar, sollten die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose erhöht werden. Auch das kostet Geld. Aber es wäre sinnvoll angelegt. Denn obwohl auch mit Hartz IV die Zuverdienste schon etwas aufgestockt wurden, stimmen die Anreize längst noch nicht: Arbeitslose, die für einen Zuschlag von zwei Euro je Stunde gemeinnützige Hilfsdienste verrichten, können sich 352 Euro im Monat dazuverdienen. Wer einen regulären Job auf dem ersten Arbeitsmarkt ergattert hat und 1500 Euro verdient, darf nur 300 Euro behalten. Hier muß nachjustiert werden.

Das enorme Ausmaß der Schwarzarbeit und der Zulauf zu Minijobs und Leiharbeit zeigen, daß genügend Nachfrage nach bezahlbarer Arbeit besteht. Doch gerade im Niedriglohnsektor haben Tarifpartner und Politik eine Beschäftigungsexpansion verhindert. Die Mindestlohndebatte lenkt nur von diesem Versagen ab; will man den Betroffenen wirklich helfen, muß sie schnellstens beendet werden. Sonst droht die Gefahr, daß in Gestalt eines überhöhten Mindestlohns die Fehler der Vergangenheit zementiert und weitere Arbeitsplätze vernichtet werden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.08.2004, Nr. 200 / Seite 9
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