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Kommentar Die Angst vor den Märkten

 ·  Die Verfassungsrichter sollen über die Euro-Rettung urteilen. Die Entscheidung fällt ihnen schwer. Was Gerichtspräsident Voßkuhle bislang sagte, klingt nicht danach, als werde Karlsruhe sich dem Marsch in die Transferunion in den Weg stellen.

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© REUTERS Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle

Die Entscheidung über die Klagen gegen den Rettungsfonds ESM und Fiskalpakt fällt dem Bundesverfassungsgericht schwer. Dessen Präsident Andreas Voßkuhle sprach gleich zum Auftakt der mündlichen Verhandlung von der Mühe und Kraft, die es ein Gericht koste, Regeln durchzusetzen, wenn dies politisch nicht opportun erscheine.

Gregor Gysi, Vorsitzender der Linksfraktion, brachte es auf den Punkt, als er zum „Hohen Senat“ sagte: Er kenne zwar manchen, der selbst gerne Verfassungsrichter wäre. Doch heute wolle wohl niemand an deren Stelle sein.

Die Richter betonen mehr als einmal: Gesetzgeberhat großen Spielraum

Das Dilemma der Richter: sie müssen den Eindruck vermeiden, dass sich nach der Politik nun auch noch die Justiz den vermeintlichen Sachzwängen der Rettungslogik beugt. Andererseits will man in Karlsruhe nicht riskieren, als Totengräber des Euro oder gar der EU gescholten zu werden, falls das Gericht erstmals der weiteren Vergemeinschaftung von Haftung und Risiken in Europa entgegentritt - und dann womöglich weitere Staaten ins Straucheln geraten.

Mehr als einmal betonten die Richter daher, dass der Gesetzgeber gerade im Völkerrecht einen weiten Spielraum habe, um Prognosen zu treffen und Entscheidungen zu fällen.

Eilverfahren könnte Monate statt Wochen dauern

Voßkuhle brachte eine neue Idee ins Spiel: Sollte man nicht schon in diesem Eilverfahren tiefer als sonst in eine inhaltliche Prüfung der Rechtslage eintreten? Das könnte dann zwar Monate statt Wochen dauern. Aber es vermiede die Gefahr, dass die europäischen Finanzmärkte ein vorläufiges Nein aus Karlsruhe in ein Veto umdeuten, das am Ende im endgültigen Urteil vielleicht gar nicht kommen wird.

Das klingt nicht danach, als werde Karlsruhe sich dem Marsch in die Transferunion in den Weg stellen. Selbst in der Zunft der Staatsrechtler herrscht wohl eher die Meinung vor, die „rote Linie“ sei noch nicht überschritten. Bislang haben sich die Verfassungsrichter immer noch mit dem Trick beholfen, zwar die Kompetenzübertragungen an Brüssel zu billigen, aber dem Bundestag mehr Mitbestimmungsrechte zuzusprechen. Diese Methode dürfte nun, da die Volksvertreter häufiger denn je zu Euro-Sondersitzungen zusammenkommen müssen, ausgereizt sein.

Eine letzte Hintertür könnte weisen, was die Richter in ihr Prüfprogramm aufgenommen haben: Die Frage nämlich, ob der Bundespräsident bei der Ratifizierung der Abkommen Vorbehalte und Zusatzerklärungen abgeben könnte. Die Briten etwa wissen schon lange, wie man so etwas in der EU macht.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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