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Kommentar Defizitpolitiker

28.04.2004 ·  Die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof hat nochmals offenbart, wo der Kern der Klage der EU-Kommission gegen den Ministerrat liegt. Es geht grundsätzlich um das Verhältnis von Recht und Politik.

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Die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof hat nochmals offenbart, wo der Kern der Klage der EU-Kommission gegen den Ministerrat liegt. Sie handelt nicht nur davon, ob das Aussetzen der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich durch die Finanzminister Rechtens war. Es geht grundsätzlich um das Verhältnis von Recht und Politik. Die Kommission stützt sich darauf, daß der EG-Vertrag ein ziemlich eindeutiges Verfahren im Umgang mit Haushaltsdefiziten vorsieht und daß sie dazu berufen ist, über diese Regeln zu wachen. Hingegen beharrt der Rat darauf, sich mit "politischen" Entscheidungen darüber hinweg- und das Defizitverfahren aussetzen zu können, wenn es opportun erscheint.

Der Vertreter des Rates hat vor dem Gerichtshof argumentiert, diese politische Entscheidung habe keine rechtlichen Konsequenzen. Er müßte es schon deshalb besser wissen, weil der derzeitige Status des Verfahrens gegen Deutschland und Frankreich völlig unklar ist. Konsequenzen hat die Entscheidung aber auch, weil sie Schule machen würde, sollte das Gericht der Auffassung der Minister folgen. Die mit einem "blauen Brief" bedachte italienische Regierung hat schon durchblicken lassen, daß sie zu gegebener Zeit ähnliche Begünstigungen erwartet. Der Gerichtshof muß entscheiden, ob er eine solche Politisierung des Stabilitätspaktes - und damit dessen faktisches Begräbnis - zulassen will.

Quelle: wmu., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.04.2004, Nr. 100 / Seite 11
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