06.02.2010 · Ob jemand 50 oder 100 Euro mehr Hartz IV bekommt - sein Bedarf wird nie gedeckt sein. Höhere monatliche Summen haben nur den Effekt, dass reguläre Arbeit immer unattraktiver wird. Dieses System liegt jetzt in Karlsruhe.
Von Melanie AmannIn Karlsruhe geht es nicht um Leben und Tod. Wie auch immer das Bundesverfassungsgericht am Dienstag über die Leistungen an Bedürftige urteilt, die Richter müssen nicht das Überleben der 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger sichern. In Deutschland muss niemand frieren und hungern, auch bettelarme Erwachsene sind krankenversichert, und bettelarme Kinder können Abitur machen.
All dies muss für einen reichen Industriestaat selbstverständlich sein. Aber es schadet nicht, sich diese Tatsachen in Erinnerung zu rufen. Ob aber die Menschen am untersten Rand der Gesellschaft ein menschenwürdiges Dasein fristen, ob sie an elementaren Entwicklungen der Gesellschaft teilhaben, ob sie Aufstiegschancen haben, ob sie einfach dazugehören - das ist eine andere Frage.
Verfassungsrechtlicher Anspruch
Was man dafür braucht, müsste eigentlich der Gesetzgeber entscheiden. Das hat er getan: 359 Euro, dazu Miete und Heizung, das muss reichen. Jetzt setzen womöglich Richter ihr Urteil an seine Stelle. Vielleicht werden sie sich damit zufriedengeben, nur die Rechenformel der Ministerialbeamten für die Hartz-Sätze zu kassieren, und „menschenwürdigere“ Kalkulationen fordern, die etwa dem Bedarf der Kinder besser gerecht werden. Dann darf neu gerechnet werden, und am Ende steht unter dem Strich womöglich dieselbe Summe, nur anders erklärt - „same same, but different!“
Vielleicht entwickeln die Richter aber auch ein ganz neues Grundrecht, wie einst beim Thema Datenschutz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ist die nächste Stufe ein Recht auf soziale Teilhabe? Ein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf, von keiner elementaren Entwicklung der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein, ob kultureller, kommunikativer, sportlicher Art?
Sparen und wirtschaften
Vielleicht wäre dieses Urteil sogar die bessere Lösung. Solange das Gericht dem Staat nicht konkret vorschreibt, dass er die monatliche Alimentation der Bedürftigen steigern muss, gibt es Alternativen. Soziale Teilhabe muss und sollte man nicht in Transferleistungen messen. Denn die Lehre von Hartz IV ist: Das Geld reicht nie. Ob ein arbeitsloser Vater 50, 100, 150 Euro mehr bekommt - der Bedarf der Familie an Schuhen, Videospielen, Haarschnitten oder Schulbüchern wird nie gedeckt sein. Es gibt immer neue Dinge, an denen man teilhaben will.
Die Sozialpolitiker müssen sich lösen von der Frage, ob ein Erwachsener 359 oder 400 Euro braucht und ob man diese Summe an die Inflation koppelt oder an die Renten. Höhere monatliche Summen haben nur den Effekt, dass reguläre Arbeit immer unattraktiver wird. 40 Prozent, so groß war in den 70er Jahren der Abstand zwischen einem mittleren Arbeitslohn und staatlicher Hilfe. Heute ist der Abstand für Kellner, Gärtner, Rechtsanwälte oft verschwunden. In diesen Berufen haben manche weniger zum Leben als die Hartz-IV-Empfänger, hat die F.A.Z. gerade berichtet.
Wer Teilhabe sichern will, sollte die Lebensräume der Bedürftigen verändern. Sie müssen in ihrer Stadt, ihrem Bildungssystem, ihrem sozialen Umfeld eine Infrastruktur finden, die Teilhabe sichert. Schon jetzt bieten Städte und Kreise gratis Busfahrkarten (Teilhabe durch Mobilität), geben freien Eintritt zu Museen und Schwimmhallen (Teilhabe durch Sport und Kultur), unterstützen Kleiderkammern und Tafeln. Wer den realen Bedarf der Menschen decken will, muss das real existierende Angebot weiterentwickeln. Das klingt nach Paternalismus: Sollte der Staat dem Bürger nicht die Freiheit lassen, mit einer Geldsumme selbst zu wirtschaften? Leider ist auch dies eine Lehre von Hartz IV: Sparen und wirtschaften sollten die Leute mit ihren 359 Euro, die mehr sind als die alte Sozialhilfe. Dieses System liegt jetzt in Karlsruhe.
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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