19.08.2010 · Man kann die Kernbotschaft des Bundesverfassungsgerichts nicht oft und laut genug zitieren: Allein der Wunsch des Staates, mehr Geld einzunehmen, kann eine Belastung des Steuerzahlers, die in die Vergangenheit ausgreift, nicht rechtfertigen.
Von Joachim JahnDas Bundesverfassungsgericht hat eines der größten Ärgernisse der Steuerpolitik aus dem Weg geräumt: Die unheilige Neigung, Gesetze nicht nur immer wieder zu verschärfen, sondern die Änderungen oft auch noch rückwirkend in Kraft zu setzen. Dagegen haben die Verfassungshüter nun einen Damm errichtet.
Bürger und Unternehmen können sich künftig darauf verlassen, dass Abgabenvorschriften, an denen sie ihre wirtschaftlichen Entscheidungen ausrichten, wenigstens einen gewissen Bestand haben. Man kann die Kernbotschaft nicht oft und laut genug zitieren: Allein der Wunsch des Staates, mehr Geld einzunehmen, kann eine Belastung des Steuerzahlers, die in die Vergangenheit ausgreift, nicht rechtfertigen.
Bei alldem hat Karlsruhe so differenziert argumentiert, dass Reformen ebenso möglich bleiben wie Reaktionen auf geänderte Verhältnisse. Schade ist, dass es fast zwölf Jahre dauerte, bevor Karlsruhe den dreifachen Verfassungsbruch von Rot-Grün und Oskar Lafontaine beiseite geräumt hat. Und dass die Richter das Vertrauen der Bürger schon von dem Moment an für weniger schützenswert halten, in dem eine geplante Änderung im Bundestag bloß debattiert wird, ist zu zaghaft.
Diesem Kommentar kann man nur zustimmen
Rolf-Dirk Maehler (RDMAEHLER1)
- 19.08.2010, 20:17 Uhr
Plädoyer für ein einfacheres und gerechteres Steuersystem
Stefan Kohler (Kohli77)
- 22.08.2010, 13:07 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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