26.09.2012 · Geht es nach der Union, sollen Mitarbeiter mit Kindern im öffentlichen Dienst im Zweifel eher eingestellt und befördert werden als Kinderlose. Der Plan verlässt den Weg der Marktwirtschaft und verletzt das Leistungsprinzip.
Von Jan HauserRichtlinien für Lesermeinungen
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In privatwirtschaftlichen Untenehmen werden nach meiner Kenntnis kinderlose im Rahmen von
Sozialplänen eher entlassen. Warum sollte bei sonst gleicher
Leistung der Schutz von Menschen mit Kindern für die Einstellung
nicht auch gelten.
Der Staat fördert die Familie oder sollte es lt Verfassung?
Eine Familie ist m.E. kein Paar sondern Erwachsene mit Kindern. Die
kleinste Familie ist m.E. nicht das kinderlose Paar (ab
gleichgeschlechtlich oder nicht) sondern ein(e) alleinerziehende(r) mit
einem Kind. Wenn die Familie zu fördern ist, sind Erwachsene mit
Kindern bevorzugt einzustellen. Auch wenn das Singles nicht in den Kram paßt.
Den Egomahnen der das nicht versteht rechne ich zu den sozial Schwachen
unabhängig vom Einkommen!
Der übliche wirtschaftsliberale Tunnelblick
Natürlich leistet jemand, der nebenbei Kinder erzieht, mehr
für die Gesellschaft. Auch davon profitiert der Staat. Es ist also
nach dem Leistungsprinzip gerechtfertigt, diese Menschen zu bevorzugen.
Wer sich Sorgen um Leistungsgerechtigkeit macht, könnte sich um
reichlich andere Dinge Gedanken machen. Zum Beispiel darum, dass in
unserer "Leistungsgesellschaft" die höchsten
Gehälter ausgerechnet in den parasitären Branchen gezahlt
werden, in denen noch nie ein realer Wert geschaffen oder ein Nutzen
für die Gesellschaft erbracht wurde.
Von der Union bin ich ja inzwischen nichts anderes gewöhnt, als
dass sie das Grundgesetz einfach ignoriert, wenn sie damit durchkommt
und es ändert, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass
das, was die Union getan hat, mal wieder gegen die Verfassung verstößt.
Der jetzige Vorschlag, Bewerber für den öffentlichen Dienst zu
bevorzugen, wenn sie Kinder haben, geht in die gleiche Richtung.
Ein Blick in das Artikel 33 Grundgesetz zeigt, dass allein Eignung,
Befähigung und fachlichen Leistung für den Zugang zu einem
öffentlichen Amt entscheidend sind.
Unter welchen der Begriffe will man denn das Aufziehen von Kindern subsumieren?
Und will man dann auch zwischen guten und schlechten Eltern differenzieren?
Muss man wohl, wenn das plötzlich zum Einstellungskriterium wird
und sich mehrere Eltern für eine Stelle bewerben.
Ist dann der Bewerber der bessere Elternteil, der mehrere Kinder hat,
die er verwahrlosen lässt, oder der, der sich intensiv um nur ein
Kind kümmert?
Dieser geplante Familien-Sozialismus zeigt, daß Merkels CDU jede
Richtschnur verloren hat.
Wenn Beamte sich nicht mehr durch Leistung, sondern durch
Vermehrungsfreudigkeit auszeichnen müssen, läuft etwas schief.
Das erfordert eine ganz klare Prioritätenänderung der Vita :
Zuerst Abitur,
dann Studium,
dann unbedingt (!!) Heiraten (siehe Sorgerecht für ledige
Väter),
dann Schwängern auf Teufel komm raus,
dann Erziehen,
dann Kerzen stiften gehen und bewerben....
im berichtenden Artikel. Der öffentliche Dienst lebt , wenn auch immer wieder mit Rückschlägen, von dem Prinzip des nach "Eignung und Leistung". Ich hoffe, daß weiterhin nur die dienstlich ersichliche und erbrachte Gewicht hat.
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