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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kommentar Aufstieg nur für Eltern

 ·  Geht es nach der Union, sollen Mitarbeiter mit Kindern im öffentlichen Dienst im Zweifel eher eingestellt und befördert werden als Kinderlose. Der Plan verlässt den Weg der Marktwirtschaft und verletzt das Leistungsprinzip.

Artikel Lesermeinungen (6)

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klaus keller
klaus keller (klkeller) - 27.09.2012 19:01 Uhr

In privatwirtschaftlichen Untenehmen werden nach meiner Kenntnis kinderlose im Rahmen von

Sozialplänen eher entlassen. Warum sollte bei sonst gleicher Leistung der Schutz von Menschen mit Kindern für die Einstellung nicht auch gelten.
Der Staat fördert die Familie oder sollte es lt Verfassung?
Eine Familie ist m.E. kein Paar sondern Erwachsene mit Kindern. Die kleinste Familie ist m.E. nicht das kinderlose Paar (ab gleichgeschlechtlich oder nicht) sondern ein(e) alleinerziehende(r) mit einem Kind. Wenn die Familie zu fördern ist, sind Erwachsene mit Kindern bevorzugt einzustellen. Auch wenn das Singles nicht in den Kram paßt.

Den Egomahnen der das nicht versteht rechne ich zu den sozial Schwachen unabhängig vom Einkommen!

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Nils Büngener

Der übliche wirtschaftsliberale Tunnelblick

Natürlich leistet jemand, der nebenbei Kinder erzieht, mehr für die Gesellschaft. Auch davon profitiert der Staat. Es ist also nach dem Leistungsprinzip gerechtfertigt, diese Menschen zu bevorzugen.

Wer sich Sorgen um Leistungsgerechtigkeit macht, könnte sich um reichlich andere Dinge Gedanken machen. Zum Beispiel darum, dass in unserer "Leistungsgesellschaft" die höchsten Gehälter ausgerechnet in den parasitären Branchen gezahlt werden, in denen noch nie ein realer Wert geschaffen oder ein Nutzen für die Gesellschaft erbracht wurde.

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Michael Laube

Verfassungswidrig

 
Von der Union bin ich ja inzwischen nichts anderes gewöhnt, als dass sie das Grundgesetz einfach ignoriert, wenn sie damit durchkommt und es ändert, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass das, was die Union getan hat, mal wieder gegen die Verfassung verstößt.

Der jetzige Vorschlag, Bewerber für den öffentlichen Dienst zu bevorzugen, wenn sie Kinder haben, geht in die gleiche Richtung.

Ein Blick in das Artikel 33 Grundgesetz zeigt, dass allein Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung für den Zugang zu einem öffentlichen Amt entscheidend sind.

Unter welchen der Begriffe will man denn das Aufziehen von Kindern subsumieren?

Und will man dann auch zwischen guten und schlechten Eltern differenzieren?

Muss man wohl, wenn das plötzlich zum Einstellungskriterium wird und sich mehrere Eltern für eine Stelle bewerben.

Ist dann der Bewerber der bessere Elternteil, der mehrere Kinder hat, die er verwahrlosen lässt, oder der, der sich intensiv um nur ein Kind kümmert?

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Wolfgang Richter

Sozialismus mit der CDU

Dieser geplante Familien-Sozialismus zeigt, daß Merkels CDU jede Richtschnur verloren hat.
Wenn Beamte sich nicht mehr durch Leistung, sondern durch Vermehrungsfreudigkeit auszeichnen müssen, läuft etwas schief.

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Hergen Brezinski

Das erfordert eine ganz klare Prioritätenänderung der Vita :

Zuerst Abitur,
dann Studium,
dann unbedingt (!!) Heiraten (siehe Sorgerecht für ledige Väter),
dann Schwängern auf Teufel komm raus,
dann Erziehen,
dann Kerzen stiften gehen und bewerben....

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Heinrich Franzen

Verweise auf meinen Betrag

im berichtenden Artikel. Der öffentliche Dienst lebt , wenn auch immer wieder mit Rückschlägen, von dem Prinzip des nach "Eignung und Leistung". Ich hoffe, daß weiterhin nur die dienstlich ersichliche und erbrachte Gewicht hat.

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Jahrgang 1983, Redakteur in der Wirtschaft.

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