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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Kommentar Amnestie, die Zweite

 ·  mas. Die Bundesregierung macht den Bürgern, die Steuern hinterzogen haben, ein verbessertes Angebot. Nur ein Teil der Einnahmen, die nicht angegeben worden sind, muß nachträglich versteuert werden. Erst dann greift der pauschale ...

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mas. Die Bundesregierung macht den Bürgern, die Steuern hinterzogen haben, ein verbessertes Angebot. Nur ein Teil der Einnahmen, die nicht angegeben worden sind, muß nachträglich versteuert werden. Erst dann greift der pauschale Satz von 25 Prozent, der im nächsten Jahr gelten soll. Anschließend gibt es zwar noch eine dreimonatige Frist für Spätentscheider, aber da dann ein Satz von 35 Prozent zugrunde gelegt werden soll, wird diese in der Praxis keine große Rolle spielen. Im Gesetzentwurf ist technisch von Teilbemessungsgrundlage, gebotener Differenzierung und Gesamtbemessungsgrundlage die Rede. Das alles ist ohne Steuerberater für die meisten nicht zu verstehen. Dahinter verbergen sich zwei Probleme: Zum einen müssen die verschiedenen hinterzogenen Steuerarten auf einen Nenner gebracht werden, bevor der Pauschalsteuersatz angelegt werden kann. Zum anderen gilt es, eine Balance zu finden zwischen einem attraktiven Angebot, sich steuerehrlich zu machen, und der Düpierung all derer, die ihre Steuern brav gezahlt haben. Das neue Angebot ist durchaus attraktiv zu nennen. Beispielsweise sind nur 60 Prozent der nicht versteuerten Zinseinnahmen mit dem Pauschalsteuersatz nachzuversteuern. So wird implizit unterstellt, daß mit den Kapitaleinnahmen 40 Prozent Werbungskosten verbunden waren. Für alle, die weniger hatten, ist der Abschlag in der neuen Amnestie-Regelung ein zusätzliches Ablaßangebot.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.06.2003, Nr. 139 / Seite 11
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