Der Geldbriefträger ist derzeit wieder fleißig unterwegs. Beschäftigt ist er allerdings nicht zum Mindestlohn bei der Deutschen Post AG - das hat ein Privatinvestor mit weltweit verstreuten Wohnsitzen nicht nötig. Auftraggeber für seine Auszahlungen ist aber auch nicht etwa die staatliche Rentenversicherung oder eine Lottogesellschaft. Vielmehr sind es altgediente Berufskläger gegen Aktiengesellschaften, die im Laufe der Jahrzehnte die Rolle gewechselt haben.
Wie jetzt im Fall der Mittelstandsbank IKB stehen sie mittlerweile manchmal auf der Seite der Aktiengesellschaften, die sonst von ihnen selbst vor Gericht gezerrt werden. Nun versuchen sie, "räuberischen Aktionären" der jüngeren Generation deren Klagen abzukaufen. Denn die Finanzspritze von 1,5 Milliarden Euro, die das schlingernde Finanzhaus benötigt, liegt nur deshalb auf Eis, weil wieder einmal ein paar Berufsopponenten und Kleinstaktionäre die Justiz zur Blockade eiliger Transaktionen missbrauchen. Vielleicht wird einmal ein Untersuchungsausschuss des Bundestages herausfinden, wer diese "Schutzgeldzahlungen" finanziert.
Auf Kosten der Masse der redlichen Aktionäre
Der Fall zeigt, wie dringend eine weitere Reform des Aktienrechts ist. Vor drei Jahren hat die Bundesregierung versucht, das Klagegewerbe einzudämmen. Leider ging der Schuss nach hinten los: Mehrere Studien belegen, dass die kommerziellen Profikläger dadurch noch stärker auf den Geschmack gekommen sind. Ihre Zahl ist durch das "Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts" (UMAG) weiter gewachsen statt gesunken.
Kürzlich hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries deshalb den nächsten Schritt angekündigt, und zwar im Rahmen eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG). Doch was die Sozialdemokratin dabei plant, ist so zurückhaltend, dass es fast eine Verhöhnung der gepiesackten Unternehmen darstellt. Denn das in Deutschland bestehende Blockaderecht von Anteilseignern mit nur einer einzigen Aktie ist weltweit einzigartig. Es vereitelt Transaktionen, schadet dem Wirtschaftsstandort und kostet Arbeitsplätze. Finanziert wird dies letztlich nicht von "bösen Managern, turbokapitalistischen Konzernen oder raffgierigen Großinvestoren", sondern von der Masse der redlichen Anleger. Blanker Zynismus ist daher die Robin-Hood-Legende, die regelmäßige Zahlung von Millionenbeträgen für "gerichtliche Vergleiche" mit Berufsklägern diene dem Interesse der Kleinaktionäre.
Zypries will nur winzige Korrekturen - große wären nötig
Doch Zypries rafft sich nur zu winzigen Korrekturen auf. So dürfen künftig bei Anfechtungsprozessen sämtliche Schriftsätze an die Anwälte der Kläger zugestellt werden. Bisher haben einige von ihnen das dadurch mutwillig verzögert, dass sie ihr Prozessvehikel - etwa eine englische Limited - nach China oder Dubai verlegt haben. Eine weitere kleine Erleichterung: Die Gerichte sollen angehalten werden, die Interessen der betroffenen Aktiengesellschaften stärker zu berücksichtigen. Damit will Zypries nun ausdrücklich ins Aktiengesetz hineinschreiben, was der Bundestag einst bei der Verabschiedung des UMAG nur in seiner "amtlichen Begründung" stehen hatte. Schließlich geht es stets um die Umsetzung von Beschlüssen, die zuvor von den Aktionären auf einer Hauptversammlung mit einer Mehrheit von beispielsweise 99,99 Prozent der Stimmen beschlossen wurden. Und außerdem soll eine Bagatellgrenze von 100 Euro Mini-Aktionären die Blockademöglichkeit nehmen. Selbst wenn man bedenkt, dass sich dies auf den Nennbetrag der Anteile bezieht und deren Börsenwert im Durchschnitt zehn- bis zwanzigmal so hoch ist, liegt dies absurd niedrig. Ohnehin arbeiten manche Berufsopponenten längst mit Hedge-Fonds mit tiefen Taschen zusammen.
Zum Glück hat Jürgen Gehb, der führende Rechtspolitiker von CDU/CSU, schon angekündigt, in das Gesetzespaket der großen Koalition weitere Maßnahmen einzubringen. Das sollte nicht schwerfallen, denn der Bundesrat hat sich bereits eine Initiative der Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg zu eigen gemacht. Diese wollen in einer schwarz-gelben Zusammenarbeit dort ansetzen, wo der eigentliche Erpressungshebel sitzt: der Langsamkeit der Gerichte. Denn mit dem UMAG ist zwar das sogenannte Freigabeverfahren ausgeweitet worden, mit dem Unternehmen eine "Eilentscheidung" der Justiz beantragen können. Wie wenig schnell das aber in der Praxis geht, zeigt abermals der Fall der IKB: Etliche Wochen hat das Landgericht Düsseldorf benötigt, um auch nur den Beteiligten die Schriftsätze zustellen zu lassen. Ein Richterspruch ist noch gar nicht in Sicht. Und der dürfte anschließend noch von der Verliererseite in einer weiteren Instanz angefochten werden.
Die Bundesländer wollen nun das "Drohpotential missbräuchlicher Aktionärsklagen" verringern, indem sie die Justiz auf Trab bringen. Ihr Rezept: Solche Prozesse sollen künftig gleich am Oberlandesgericht beginnen. Dies würde nicht nur zu rascheren Entscheidungen führen, sondern auch die Sachkunde der zuständigen Richter erhöhen. Ein Weg, der wenigstens für die "Eilverfahren" unverzichtbar ist.