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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kauf von Steuersünder-CD Schweiz erlässt Haftbefehl gegen deutsche Fahnder

 ·  Der Kauf einer CD mit Daten von deutschen Steuerhinterziehern hat für drei Finanzbeamte aus NRW ein juristisches Nachspiel. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sucht sie mit Haftbefehlen. Der Vorwurf: Wirtschaftsspionage und Verstoß gegen das Bankgeheimnis.

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Max Bernard

Gabriel: „die Steuerfahnder würden nun dafür mit Haftbefehl gesucht,

dass sie Straftäter suchen“. Darauf ist zu erwidern, dass auch die Suche nach Straftäter sich an Gesetze zu halten hat. Unglaublich, aber es gibt außerhalb von D noch andere Staaten, die es sich erlauben eigene Gesetze zu erlassen, welche nicht mit den Interessen Deutschlands identisch sind. Wer sich dagegen vergeht hat ebenso mit Sanktionen zu rechnen wie derjenige, welcher deutsche Gesetze missachtet.
Im vorliegenden Falle, zum Schutze des schweiz. Bankgeheimnisses erlassen, handelt es sich übrigens um ein Gesetz das bereits viel länger existiert als die nun aufheulende Bundesrepublik bzw. deren links-nationalistischer Teil. Wie diese Leute ticken zeigt sich schon daran, dass diese nie auf die Idee kämen britische oder gar US-Gesetze zu brechen um an die, in deren Steueroasen lagernden Daten von Steuerhinterziehern zu gelangen. Diese Herrschaften haben eben soviel aus der Geschichte gelernt: Erfolgreich sind Großmachtansprüche nur gegen weniger mächtige Staaten einzusetzen.

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Lee Brilleaux
Lee Brilleaux (Nomodo) - 01.04.2012 11:59 Uhr

Seltsames Rechtsempfinden

Es ist schon sehr befremdlich welches Rechtempfinden eine Vielzahl der Mitforisten an den Tag legen. Hier geht es nicht um Revanchismus, sondern um relativ simple Rechtsfragen.

Betrachten wir doch einfach mal die Fakten, bevor wir Stammtischparolen raushauen.

Fakt1: Der Ankauf der CD erfolgte auf Schweizer Hoheitsgebiet und fällt somit unter Schweizer Recht. Nach Schweizer Rechtssprechung war das strafbar.

Fakt2: Ein Schweizer Bänker geht seiner Tätigkeit auf Schweizer Hoheitsgebiet nach, unterliegt also Schweizer Recht und macht sich nach diesem eben nicht strafbar. Es besteht also gar keine Rechtsgrundlage gegen den Bänker einen deutschen Haftbefehl zu erlassen.

Anstatt gegen die Schweiz zu wettern, sollte man lieber reflektieren, welches Rechtsempfinden die Behörden unseres Landes zeigen. Da die Rechtsbeugung in unserem Staat schon zur Tagesordnung gehört (siehe Eurorettung), sollten wir uns als deutsche Staatsbürger darüber Sorgen machen, ob dieser Staat noch willens ist für u

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.04.2012 18:12 Uhr
Lee Brilleaux
Lee Brilleaux (Nomodo) - 01.04.2012 18:12 Uhr

Replik

ad 1) Nein ich war nicht dabei. Auf welcher Grundlage sollte die Schweiz aber die Haftbefehle erlassen und warum explizit gegen 3 Personen. Aus den Reaktionen von Frau Kraft kann ich auch nicht ableiten, dass sie den Tatbestand bestreitet. Größenwahn kann man der Schweiz in der Regel nicht nachsagen. Das ist das Privileg der Deutschen.

ad 2) Das bezog sich auf die hier oft geäußerte Forderung, man solle Haftbefehl gegen Schweizer Banken erlassen. Eine geradezu abstruse Forderung. Das wäre so als würde der Iran Haftbefehle gegen deutsche Biertrinker erlassen, weil im Islam Alkoholgenuss verboten ist.

ad 3) Wenn der deutsche Beamte auf das deutsche GG geschworen hat, dann erwarte ich von ihm erst recht, dass er in der Lage ist, die jeweiligen bestehenden Gesetze einzuhalten. Und das ist auf Schweizer Territorium nun mal das Schweizer Recht und nicht das Deutsche.

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Werner Bosshardt
Werner Bosshardt (Bossy) - 01.04.2012 11:04 Uhr

Peinlich!

Mit verbalen Prügeln gegen die Schweiz macht die SPD in NRW Wahlkampf. Wie peinlich!. Zum Nachlesen: /Art. 259 des d e u t s c h e n Strafgesetzbuches betr. Hehlerei. Ist der Diebstahl von Bankdaten kein Diebstahl?

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Achim Detjen
Achim Detjen (AchimD) - 01.04.2012 10:53 Uhr

Und Putins Beamte?

Die tun auch nur ihre "Pflicht", genauso wie deren Kollegen in Nordkorea, China oder in Syrien und im Iran. Ist das nun also die endgültige Bankrotterklärung dessen, was man allgemein als "Demokratie" bezeichnet? Der Zweck heiligt also auch hierzulande wieder die Mittel, Hauptsache die sind politisch korrekt? Hat man den wirklich überhaupt nichts aus der Geschichte gelernt? Wer mit Kriminellen paktiert und so auf kriminelle Art und Weise irgendwelche "Beweise" ergaunert, macht sich mit denen gleich, die er eigentlich bekämpfen will! Es soll übrigens auch den rechtsstaatlichen Grundsatz geben, das solcherart erlangter Beweise vor Gericht nicht zulässig sind. DAS scheint auch nicht mehr zu zählen, solange einem demagogisch-populistischen Zeitgeist gehuldigt wird. Adieu Rechtsstaat. Aber was will man von einem Staat, einer Gesellschaft wie der hiesigen erwarten, wo nur noch der politisch-korrekte Zeitgeist als Maßstab gilt und für dessen Durchsetzung alle Mittel recht sind.....

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René Wigger
René Wigger (rwigger) - 01.04.2012 10:07 Uhr

Kraft und Trittin: Noch nie etwas von Gewaltentrennung gehört?

Jene etwas von „der Sache“ verstehen, haben in diesem Forum sehr differenziert Stellung genommen. Bei einem Teil der Kommentare, komme ich mir wie um 1940 vor. Auch damals war das Stachelschwein unbequem.

Wer von „ungeheuerlichem Vorgang“ (Kraft) oder „bodenlosem Skandal“ (Trittin) spricht, hat wohl von Gewaltentrennung nie und nimmer was begriffen. Mir liegt es fern deutsche Steuerhinterzieher zu verteidigen, aber es kann wohl kaum sein, dass man gegen diese in einem anderen Land mit rechtsstaatlich fragwürdigen Methoden ermittelt und dann noch erwartet, ein benachbarter Rechtsstaat müsste die deutschen Fahndungsmethoden begrüssen und beklatschen. Das dritte Reich lässt Grüßen!

Wer – wie die deutschen Steuerfahnder – fremdes Rechtsgut verletzt, muss auch die Härte des fremden Staates spüren. Das kann Frau Kraft noch so ungeheurlich und Herr Trittin noch so skandalös finden, in der Schweiz gilt eben immer noch der Rechtsstaat und die Gewaltentrennung. Hier sagt nicht die Politik was

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ulrich hofer
ulrich hofer (refoh1) - 01.04.2012 10:02 Uhr

Deutschland bebt

Teils amüsant, teils bedenklich, die Reaktionen. Es ist ja immer auch eine Frage nach der Verwendung der Mrd. an Steuergeldern. Wenn der deutsche Steuerzahler den Amerikanern die Kriege der Buschadmin. mit finanzieren muss od. wenn er die verschlampte EU-Politik der vormaligen deutschen Regierung (nicht Einhaltung der Maastricht-Vereinbarung i.S. Einheitswährung, griechischen Märchenerzählungen der PASOK, enormer administrativer Aufwand in Brüssel und vieles mehr) mit finanzieren muss, kann ich die Steuerflucht vieler Deutschen gut verstehen. In Kürze wird in Frankreich der Präs. Gewählt. Sollten es die Linken schaffen, sind kürzere Arbeitszeiten und somit massive Schwächung der Eurozone gewiss. Ich bin jedenfalls froh und stolz, in der Schweiz Steuern bezahlen zu dürfen! Es ist natürlich auch nicht alles gut, in der CH. Aber wir haben einen Vorteil - die direkte Demokratie, die dem Volk erlaubt, Korrekturen vorzunehmen.

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eduard kramer
eduard kramer (illampu) - 01.04.2012 09:44 Uhr

Wenn Haftbefehle

Es wird höchste Zeit,dass dieser kriminelle Banken-Sumpf,Schweiz,endlich ausgetrocknet wird.Warum gehen dir und andere europäische Länder nicht endlich, wie die USA,gegen Schweizer Banken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und -betrug vor?Es gehört schon eine reichliche Portion Frechheit und Dreistigkeit dazu, gegen Beamte die ihre Pflicht tun und gegen organisierte Kriminalität vorgehen,Haftbefehle zu erlassen.Praktisch die alle Banken der Schweiz gehören endlich auf die Anklagebank. Gesucht auch von Ländern, deren Diktatoren ihre Beute in Schweizer Tresoren versteckten und verstecken. Darunter etliche Massenmörder. Die großen Drogenkartelle existieren ungeniert, weil auch die Schweiz zu deren Geldwaschanlagen gehört.Für die italienische Mafia war die Schweiz schon immer die
1.Adresse.Wann werden Schweizer Bänker endlich von griechischen Staatsanwälten per Haftbefehl gesucht?Selber schert sie sich einen Dreck um die Gesetze anderer Länder,wenn es
um eigenen Profit ging und geht.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.04.2012 15:42 Uhr
Meyer Christof

Zur juristischen Aufklärung:

Ein gr.Staatsanwalt kann gegen einen CH-Banker gar keine Anzeige machen, da das Geschäft in der CH abgewickelt worden ist und er sich nach CH Recht gar nicht strafbar gemacht hat. Er könnte höchstens in GR verklagt werden, wenn er sich auf griechischen Boden strafbar gemacht hätte.

Und mit der Mafia sind sie nicht auf dem höchsten Stand: Letzte Woche wurde publik, dass einem Freund von Silvio B. in Lugano die Einzahlung der 2,5 Mio bei der BSI verwehrt wurde. Es bewegt sich also etwas in der CH.

Und um einen Schlussstrich unter das Ganze zu machen, bedarf es eines Vertrages. Da beide Seiten ziemlich weit weg von der Ideallinie sind, ist dieser Vertrag ein Kompromiss den beide Länder tragen könnten. Aber Rot/Grün will ja noch mehr und das gibt es nicht. So oder nichts lautet das Motto und in der Zwischenzeit hauen die D mit dem Geld nach SIN ab...

Betr. Massenmörder Anschuldigungen wäre ich mit der dt. Vorgeschichte äusserst vorsichtig!

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Meyer Christof

Sie scheren aus Herr Kramer

Was ich trotz ihres etwas übereifrigen Schreibstils begriffen habe: Sie wollen den Bankenplatz ausgetrocknet sehen. Im Gegensatz zu allen anderen Steueroasen wie die Kanalinseln, Delaware (USA), Cayman Islands, Bahamas, Singapore, Hong Kong hat sich in der Schweiz in den letzten Jahren doch etliches getan. Und seien wir froh, dass das Nazigold in der Schweiz lagerte und nicht sonst irgendwo. Hier war es bestens aufgehoben und die Zeche daraus, dies im Gegensatz zu vielen versprochenen Leistungen Deutschlands, bezahlt. In der Zwischenzeit wurden viele Gelder von Despoten einerseits nicht mehr angenommen, andererseits wieder an diese Länder unter neuen Regierungen zurücküberwiesen und buchstäblich verbraten. Kein Wunder bringen besser gestellte Deutsche ihr teuer erwirtschaftetes Vermögen in die CH. Hier ist es sicher! Und es gibt in der Schweiz auch noch Banken die keinerlei Auslandsgeschäft betreiben, also hiefür besser recherchieren.

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Helmut Hoff

360 Mrd€ beträgt die Leistung

Der Schattenwirtschaft pro Jahr. Wann werden geheimdienstliche Methoden zur Ermittlung dieser Steuerhinterzieher eingesetzt? Ich denke, Frau Kraft traut sich nicht diese Klientel anzugreifen, schliesslich will sie ja noch gewählt werden.

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Gottfried Scherer

Gesetze

Auch bei der Verfolgung möglicher Straftaten müssen sich die Fahnder an die Gesetze halten und wenn es hier so weit gekommen ist, dass das nicht für nötig erachtet wird, sollten wir froh sein, dass es noch Inseln gibt, wo das berücksichtigt wird. Wenn unsere Opposition hier noch verkommener agiert, als die Bundesregierung, kommt am Ende heraus, dass vor allen Herr Gysi dafür plädiert, sich an Gesetze zu halten. Wir sollten endlich aufhören, durch Zwecke illegales Handeln zu rechtfertigen - das geht nicht und endet im Unrechtsstaat: Sofern Gesetze nicht die Grundrechte verletzen, sind sie einzuhalten und stehen für die Zukunft demokratischen Reformen offen. Es ist kurz vor 12 Uhr, wenn selbst das BVG die Benutzung gestohlener Daten erlaubt. Es hat aber die Anstiftung zu solchem Diebstahl allerdings nicht gerechtfertigt - das können auch irgendwelche Politiker nicht. Fazit: Wir haben 4 Regierungsparteien, die nach Lust und Laune bereit sind, sich nicht ans Recht zu halten...

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Alfred Rüdisüli

Es geht auch umgekehrt....

Glauben Sie, dass nur schweizer Banken ohne Auskunft an den Ursprungsstaat des Geldes Konten eröffnet? - Sie werden bestimmt geschockt sein, wenn ich behaupte, dass deutsche Banken dies seit langem tun. Auch mit schweizer Geld. Schauen Sie sich einfach die Sendung von Kassensturz.ch vom 11.3.2008 an. Suchbegriffe wären "Sparkasse Jestetten Konten". Eine kurze Einleitung in schweizer Deutsch und dann geht's in vorzüglichem Hochdeutsch weiter. Schauen und staunen Sie!

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Rainer Schweitzer
Rainer Schweitzer (RSRS) - 01.04.2012 05:26 Uhr

grüne Rechtsstaatlichkeit

Herr Trittin fordert also die schweizer Regierung auf, die Haftbefehle ihrer - unabhängigen - Justiz ´aus der Welt´ zu schaffen? Der ist gut! Bisher kannte man derartige Forderungen an Regierungen freiheitlicher Rechtsstaaten, nach Eingriff in ihre Justiz, vor allem von Vertretern klassischer Diktaturen, etwa aus dem Vorderen Orient, beispielsweise anläßlich der dänischen Mohammed-Karrikaturen.

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Rainer Schweitzer
Rainer Schweitzer (RSRS) - 01.04.2012 05:10 Uhr

legal, illegal,...

Denkt man die Äußerungen von Frau Kraft weiter, so ist es also die Pflicht der nordrhein-westfälischen Steuerfahnder, in einem fremden Rechtsstaat gegen dort geltende Gesetze zu verstoßen? Zwischen den Zeilen klingt die Forderung an, dieser fremde Rechtsstaat solle seine - immerhin unabhängige - Justiz dazu bringen, diese Rechtsverstöße nicht zu verfolgen. Bedenkt man weiterhin, daß Haushaltsentwürfe von Frau Kraft gegen die Verfassung ihres Landes verstießen und läßt sich ihre Äußerungen dazu revue passieren, dann offenbart sich hier ein ganz erstaunliches Verhältnis zu Recht und Gesetzen.

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Christian Wolff

Rechtsstaat Schweiz

In einem Rechtsstaat sind Gesetze bindend, auch für den Staat, ebenfalls für andere Staaten, wenn sie in dem bestreffenden Land in irgendeiner Weise tätig sein wollen. Punkt. Die Politiker tun hier so, als seien Gesetze beliebig zu übergehen. Nein, sind sie nicht, auch wenn es -wie in diesem Falle zu Recht - schmerzt. Das klare Bekenntnis zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit sollte Vorrang haben vorm Geld. Man hat das hier lange recht locker gehandhabt, weil man sich noch an die Nazis erinnerte. Wohl dem, der damals - rassistisch oder politisch verfolgt - Geld im Ausland hatte und von diesen Guthaben eben nichts der Gestapo erzählt hat. Viele trauen den deutschen Landsleuten und dem Staat auch heute noch nicht vorbehaltlos.

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Karl S. Walter

Augen zu und durch! Der Schäub ist pleite und braucht das Geld. Sitzbeamte können helfen.

Bei jedem Medium gibt es jemanden, der als V. i. S. d. P. den Schlamassel aushalten muss, den ihm seine Kollegen eingebrocken. Einst war das ein sog. "Sitzredakteur". Im Zweifel musste der als Veranwortlicher auch eine Strafhaft z. B. wg. Majestätsbeleidigung o. ä. absitzen. Deshalb war V. i. S. d. P. durchweg ein eher entbehrlicher Kollege.

Für die die deutschen Steuerbehörden muss entsprechend jeweils ein "Sitzbeamter" her, der als "Verantwortlicher für den Umgang mit Daten des Schweizer Steuerhinterziehungsbeihilfe-Bankstertums" (V. U. D. S. S.-B.) zuschlagberechtigt alle Haftbefehle auf sich zieht und nie in die Schweiz reist.

Dann könnten die Steuerfahnder Daten-CDs über ihren V. U. D. S. S.-B. einkaufen, dass es nur so kracht. Er bekäme jeweils nen Haftbefehl und gut wärs. Ach, das ist jetzt nicht so lustisch? Claro - es gibt gute Gründe, das jetzt nicht so lustisch zu finden. Meist liaget sie in dr Schwyz, odrr.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 03.04.2012 14:03 Uhr
Karl S. Walter

Zurückgrins ...

... ja, so sindse, die Amis - Freunde des zivilen Waffentragens incl. Amokläufe und des kurzen Prozesses in Geld-, Gold- und Oil-Fragen. Steuersünder indes werden in den U. S. viel härter bestraft als in zivilisierten Ländern wie der Schweiz und Deutschland - dochdoch - ziemlich zivilisiert, beide.

Indes sind die Schweizer in der Tat freundlich. Dennoch: Der gemeine Schweizer Bankster möge gefälligst auf die Daten seiner von ihm begünstigten deutschen Steuerhinterzieher besser aufpassen. Es ist ein Unding, dass so was überhaupt geschieht: Da kann jemand ganze Datensätze arglos vertrauender Steuersünder entwenden. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht eine Regresspflicht jenseits der AGB der Banken gegeben ist.

Möglich, dass das gesamte Boohei genau deswegen inszeniert wurde. Privatbankster haben ja großen Einfluss hie und da.

P. S.: Von Haareraufen habsch ja schon gehört. Auch als dieshinsichtlicher Have-not empfinde ich Daumenraufen als interessante Alternative ...

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Alfred Rüdisüli

Grins....

....ich fand alles ziemlich süffisant, was Sie von sich gaben.....*daumenrauf*.....den Beamten bräuchten sie für jedes Land der Welt, wo Banken beheimatet sind. Aber Obacht ;) - Bei den Amis kommen ein, zwei Spezialeinheiten und holen sich den V.U.D.USA.S.B, wie er dann genannt werden müsste.

Die Schweiz sollte doch mal ganz ehrlich mitsamt Luxemburg und dem Fürstentum Liechtenstein genannt werden. Aber im wunderschönen Alpenländle kann man einfach mehr abgreifen; oder man glaubte dies zumindest. Tja, was L und FL kann, kann CH auch und stellt sich natürlich auch auf stur, wenn die Umgangsformen nicht eingehalten werden. Recht bleibt Recht! ...und nebenher erwähnt, die sind freundlich, die Schweizer!

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Otto Anormal

Bravo!

Ich habe mich schon damals schwer darüber gewundert, dass
1) Behörden so etwas machen
2) Die Medien die Illegalität dieses Vorgehens weitgehend ignoriert haben

Wer einen Rechtsstaat will, kann so ein Vorgehen einfach nicht akzeptieren - ganz unabhängig davon, ob man es in der Sache richtig findet (was ich auch tue).

PS: Ich fahre (nachts) öfters bei Rot über Ampeln. Ich würde mir aber nicht erwarten, dass die Polizei dabei tatenlos zuschaut, obwohl ich argumentieren könnte, dass durch meinen Verstoß niemandem ein Nachteil entsteht und ich sogar durch verkürzte Standzeit die Umwelt schone...

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R. Clemens
R. Clemens (ZyNik) - 01.04.2012 02:27 Uhr

Deutschland stiftet seine Beamten zur Straftat an!?

Zumindest sehen es die Schweizer so und ich -ehrlich gesagt- auch. Immerhin ist es in unserem Land nicht strafbar Steuerhinterzieher zu verfolgen, allerdings sind die Methoden doch schon sehr "gewöhnungsbedürftig" (siehe dazu auch das Buch von Frank Wehrheim).
Das Gabriel und Trittin aufgrund ihrer idealistischen Verbohrtheit wieder mal zum verbalen Rundumschlag ausholen, ist schon mittlerweile Routine. Nur das ihre Steuer-Erhöhungspolitik beim Umfang der Steuerflucht eine Besserung mit sich bringt, wage ich zu bezweifeln.
Sobald diese (und noch linkere) Politiker wieder das Sagen in Deutschland haben sollten, wird ihre "weniger Netto vom Brutto"-Politik dann bestimmt noch mehr Menschen dazu bringen, wenigsten ein paar steuerfreie Zinseinkünfte zu generieren.

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Daehan Kang
Daehan Kang (KaDaeHa) - 01.04.2012 01:33 Uhr

"nur ihre Pflicht getan"

Gilt das jetzt doch wieder als akzeptable Entschuldigung?

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Dirk Kurt
Dirk Hofmann (duftbaum) - 01.04.2012 01:06 Uhr

Recht hat sie,

die Schweiz.

Wir sollten das richtig machen: Haftbefehle gegen Schweizer Banker, die nachweislich Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben.

Kein Abkommen, das die Straftäter schützt und anonym lässt. Klar gelten für Reiche hier in Deutschland hohe Steursätze. Das ist gut so, finde ich.

Wer Geld in der Schweiz versteckt ist nicht Arm und hat auch kei Mitleid verdient, er ist asozial.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.04.2012 10:39 Uhr
Lee Brilleaux
Lee Brilleaux (Nomodo) - 01.04.2012 10:39 Uhr

Äpfel und Birnen

Werter Mitforist. Bleiben Sie doch bei aller Emotion mal auf dem Boden der Tatsachen. Fakt1: Der Ankauf der CD erfolgte auf Schweizer Hoheitsgebiet und fällt somit unter Schweizer Recht. Nach Schweizer Rechtssprechung war das strafbar. Fakt2: Ein Schweizer Bänker geht seiner Tätigkeit auf Schweizer Hoheitsgebiet nach, unterliegt also Schweizer Recht und macht sich nach diesem eben nicht strafbar. Es besteht also gar keine Rechtsgrundlage gegen den Bänker einen deutschen Haftbefehl zu erlassen.
Die Schweiz ist kein Anhängsel der BRD sondern ein souveräner Staat mit eigener Rechtssprechung. Auch wenn es in unserem Land Rechtsbeugung inzwischen an der Tagesordnung ist (siehe Eurorettung), müssen das Andere noch lange nicht das Gleiche tun.

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Gudrun Seidl
Gudrun Seidl (cenjur) - 01.04.2012 01:04 Uhr

Gleiches Recht für alle, oder nicht?!

Wenn deutsche Behörden Hehlerware ankaufen, um sie zu verwerten, statt über den diplomatischen Weg dem Staat zurückzugeben und diplomatische Lösungswege zu suchen, dann finde ich das, was die Schweiz tut, absolut korrekt. Recht so! Bravo Schweiz. Gudrun Seidl, cenjur

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Tyler Durden Volland

@ Johann Schulz-Gebeltzig

Der Forist schrieb unter dem Namen "Jim Carry", bekanntlich ein amerikanischer Komiker.

Sein ganzer Beitrag war für mich so offensichtlich "over the top" übertrieben, dass m.E. nur deutsche Spiessbürger, und zwar sowohl rechte als auch linke, hier keine Ironie am Werk sehen konnten.

Und sie funktioniert sogar, denn sie sind ja darauf reingefallen,
Was aber besonders auffällt und nachdenklich machen sollte ist, dass in ihrem Beitrag Politiker wie Schäuble nicht mit einem Wort Erwähnung finden....

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Lieber ehrlich

Von Johannes Pennekamp

Die SPD und noch mehr die Grünen haben höhere Steuern für Top-Verdiener angekündigt - und finden sich dabei besonders ehrlich. Was sie gerne verschweigen: Zu den Top-Verdienern im Land zählen nicht nur Millionäre mit Sportwagen, sondern auch schon leitende Angestellte, Handwerksmeister und Beamte. Mehr 1 10


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