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Kassiererinnen-Urteil „Emmely“ legt Verfassungsbeschwerde ein

25.03.2009 ·  Die Kassiererin Emmely wurde wegen Diebstahls von 1,30 Euro entlassen. Die Arbeitsgerichte akzeptierten ihre Kündigung. Jetzt will sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde wehren. Das teilte Emmelys Anwalt mit.

Von Melanie Amann
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Die unter dem Spitznamen „Emmely“ bekannte Berliner Supermarktkassiererin, die wegen gestohlener Pfandbons im Wert von 1,30 entlassen wurde, bringt ihren Fall vor das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsanwalt der 50 Jahre alten Frau teilte am Mittwoch in Berlin mit, dass er für seine Mandantin Verfassungsbeschwerde eingelegt habe.

„Emmely“ war fristlos entlassen worden, weil sie Bons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen haben soll. Sie hatte zuvor 31 Jahre bei ihrem Arbeitgeber, einem Discount-Supermarkt gearbeitet. Die Berliner Arbeitsgerichte hatten die Kündigung akzeptiert. Der Arbeitgeber habe wegen des Diebstahls(verdachts) sein Vertrauen in die Frau verloren. Es sei ihm deshalb unzumutbar, die Frau weiter zu beschäftigen.

Opfer einer Intrige?

Dagegen sieht „Emmely“ sich als Opfer einer Intrige. Sie sei wegen ihres Engagements in der Gewerkschaft dem Arbeitgeber unangenehm aufgefallen. Der Diebstahl - den sie abstreitet - sei nur ein Vorwand gewesen, um sie loszuwerden.

Nach Ansicht ihres Anwalts haben die Arbeitsgerichte die Interessen der Prozessbeteiligten - den geringen Schaden des Arbeitgebers beziehungsweise das Alter und die lange Betriebszugehörigkeit der Kassierein - nicht hinreichend gegeneinander abgewogen und die Frau so in ihren Grundrechten verletzt.

„Emmely“ hat außerdem auch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt, das den Fall vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen müsste. Die Verfassungsbeschwerde habe man nur schon eingelegt, um die Fristen zu wahren, sagte der Anwalt.

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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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