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Karrieresprung Kaltgestellt in der Elternzeit

06.05.2006 ·  Seit 2001 haben Mütter und Väter einen Rechtsanspruch darauf, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Ein sanfter Wiedereinstieg wird ihnen in der Praxis aber häufig verwehrt.

Von Birgit Obermeier
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„Kind und Job - das krieg ich hin“, sagte sich Caroline Stamm (Name von der Redaktion geändert) als sie schwanger wurde. Als Personalreferentin eines mittelständischen Bauunternehmens kannte sie das Gesetz, das ihr eine rasche und zugleich familienverträgliche Rückkehr in den Job ermöglichen soll: Wer in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeitet, hat seit 2001 das Recht, während der maximal dreijährigen Elternzeit 15 bis 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Caroline Stamm beantragte zwei Jahre Elternzeit. Gleichzeitig kündigte sie an, daß sie - sofern alles gut lief - nach einem Jahr wieder in Teilzeit einsteigen wolle. Ihr Chef stellte sich taub. Er besetzte ihre Stelle neu: unbefristet, mit einem Mann. Von weiblichen Mitarbeitern, raunzte er, habe er vorerst genug.

Die junge Frau ließ sich nicht aus der Fassung bringen. Sie hielt Kontakt zur Firma, tauchte alle paar Wochen persönlich dort auf. Ihre Referentenstelle war weg, soviel war klar. „Aber es mußte doch wohl irgendeinen anderen Job geben.“ Caroline Stamm schlug ihrem Arbeitgeber alle denkbaren Modelle vor: vom 400-Euro-Job bis zur 30-Stunden-Woche. Ohne Erfolg. Ihr schriftlicher Antrag auf Teilzeit wurde abgelehnt - aus betrieblichen Gründen. Zwischenzeitlich hatte sie einen der in München raren Krippenplätze für ihre Tochter ergattert. Behalten durfte sie ihn nur, wenn sie auch wirklich berufstätig war.

„Die Situation war deprimierend“, erzählt Caroline Stamm. Eine Bewerbung nach der anderen kam zurück. Qualifizierte Teilzeitjobs sind rar und meist intern mit Müttern besetzt. Für eine Stelle als Sachbearbeiterin wiederum galt die studierte Juristin als überqualifiziert. Dabei hatte sie ihre Ansprüche bereits auf ein Minimum reduziert: „Als die Bäckerei um die Ecke eine Aushilfe suchte, war ich drauf und dran, mich zu bewerben.“

Rechtsanspruch kaum verwirklicht

Noch fehlt es an gesicherten Fakten, in welchem Maße Firmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Wiedereinstieg während der Elternzeit verwehren. Die Arbeitsgerichte weisen entsprechende Klagen nicht aus. Ohnehin ist aber davon auszugehen, daß sich die Betroffenen meist resigniert ihrem Schicksal fügen, bevor sie sich auf einen Prozeß mit unsicherem Ausgang einlassen - insbesondere bei vorgeschobenen betrieblichen Gründen. „Selbst wenn man dann den Job bekommt, ist die Atmosphäre vergiftet“, sagt Caroline Stamm.

Fest steht: Mit ihrer frustrierenden Erfahrung steht sie nicht allein. „Uns sind viele derartiger Fälle bekannt“, sagt Christina Klenner, Referatsleiterin für Frauen- und Geschlechterforschung am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Fest steht auch: Der Rechtsanspruch auf Teilzeit während der Elternzeit allein hat Mütter bislang nicht schneller in den Job zurück gebracht. Eine auf Mikrozensus-Daten basierende Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, daß 2003 in Westdeutschland lediglich 2,5 Prozent aller Mütter in Elternzeit teilzeitig erwerbstätig waren, in Ostdeutschland 3,5 Prozent.

Mythos Erreichbarkeit

Ausgebremst werden sie häufig durch vorgegebene Arbeitszeiten, die sich in Umfang oder Aufteilung nicht mit der Kinderbetreuung vereinbaren lassen, weiß Klenner. Viele Krippen schließen nun mal um 17 Uhr und auch Tagesmütter sind nicht beliebig lang zu buchen. Andere Arbeitgeber winden sich mit einem scheinbar gestörten Betriebsablauf aus der Verantwortung. Mal läßt sich dem Team, mal dem Kunden nicht zumuten, daß eine Mitarbeiterin nicht täglich von neun bis sechs am Schreibtisch sitzt.

„Als Projektleiterin müssen Sie immer erreichbar sein“, bekam auch die PR-Beraterin Sabine Rasch (Name von der Redaktion geändert) zu hören. Daß die Vollzeit-Kollegen oft stundenlang im Meeting sitzen, blendeten ihre Chefs aus. „Dabei hätte ich wichtige Anrufe und Mails auch zuhause beantwortet - außerhalb der bezahlten Arbeitszeit“, ärgert sich die langjährige Mitarbeiterin. Ihr Engagement schätzt nun ein kleiner Verlag, bei dem sie während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeitet. Rechtlich ist das zulässig. Ob sie danach wieder zu ihrem alten Arbeitgeber zurückkehrt, weiß Sabine Rasch noch nicht.

Rasche Rückkehr zahlt sich aus

Unternehmen, die derart leichtfertig auf ihre Mitarbeiterinnen verzichten, agieren kurzsichtig. Mütter müssen zwar pünktlich den Stift fallen lassen und ab und an auch mal ein fieberndes Kind versorgen. Gerade weil ihre Zeit begrenzt ist, stürzen sie sich aber häufig mit besonderer Verve in die Arbeit. Auf der Strecke bleibt allenfalls das Schwätzchen in der Kaffeeküche. Wer bereits ein Kind betreut hat, weiß zudem, daß es kaum eine bessere Übung gibt, sich in Multitasking und Effizienz zu schulen.

Auch nüchterne Zahlen belegen, daß Firmen von einer - möglichst raschen - Rückkehr profitieren: Die Wiedereingliederungskosten nach einer sechsmonatigen Pause betragen lediglich 15 Prozent der Kosten für die Schulung und Einarbeitung einer neuen Arbeitskraft, errechnete das Forschungsinstitut Prognos. Bei zwölf Monaten Pause liegen sie bei 30 Prozent, nach den maximal möglichen drei Jahren bei 75 Prozent. Die Logik ist simpel: Wer nie ganz raus war aus dem Job, ist auch schnell wieder drin.

Modellfall Commerzbank

Einige Firmen fördern daher gezielt den Wiedereinstieg ihrer Mitarbeiterinnen. Die Commerzbank beispielsweise mit einer Betriebsvereinbarung, die neben diversen Teilzeitmodellen auch Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung vorsieht. Letzteres tut Not: Bundesweit steht noch nicht mal für jedes zehnte Kind unter drei Jahren ein Krippenplatz zur Verfügung. In Westdeutschland liegt die Versorgungsquote bei erbärmlichen drei Prozent. Das aber ist ein Thema für sich.

Zurück zu Caroline Stamm. Kurz bevor die Juristin ihr Potential beim Verkauf von Brötchen einsetzen mußte, fand sie eine befristete Teilzeitstelle im Personalwesen. Wenig später klopfte plötzlich ihr alter Arbeitgeber wieder an: Ihr Nachfolger war gefeuert worden, die Stelle sollte schnell besetzt werden, und sie wäre doch schon eingearbeitet. Man könne ihr eine 30-Stunden-Woche bieten, auch nach der Elternzeit, zudem eine Gehaltserhöhung. „Plötzlich geht das volle Wunschprogramm“, staunt Caroline Stamm. Sie wird das Angebot annehmen, mit einer gewissen Genugtuung: „Das hätten sie auch einfacher haben können.“

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