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Karrieresprung Internationales Geschäft (10): Verträge auf Englisch

20.01.2006 ·  Das internationale Geschäft basiert häufig auf englischsprachigen Verträgen. Diese zu entwerfen, sie zumindest zu verstehen und dann zu verhandeln ist oft schwierig. Einige praktische Tips.

Von Sergey Frank
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Das internationale Geschäft basiert häufig auf englischsprachigen Verträgen. Diese zu entwerfen, sie zumindest zu verstehen und dann zu verhandeln ist nicht selten schwierig.

Die englische juristische Sprache ist veraltet und unverständlich, vor allem wegen vieler lateinischer und altfranzösischer Ausdrücke sowie wegen einer komplexen Syntax.
Das System der Präzedenzfälle generiert unverständliche Ausdrücke in neuen Dokumenten (zum Beispiel “including, but not limited to“).

Peinlich und schädlich

Althergebrachte Schreibstile verhindern, daß Juristen ihre Ausdrucksweise vereinfachen.
Juristische Konzepte wie etwa Absichtserklärung (Letter of Intent) oder die Lehre der Gegenleistung (consideration) haben ein Eigenleben entwickelt und sind zu Synonymen für ganze Dokumente geworden.

Aus Angst vor Vertragsfallen durch falsche eigene Formulierungen übernehmen Juristen oft die traditionellen Vorgaben aus früheren Fällen. Diese sind häufig nicht eindeutig verständlich und/oder passen nicht hundertprozentig auf den gegebenen Sachverhalt.

Mangelhafte Vertragsentwürfe auf nationaler Ebene sind genauso peinlich und schädlich auf internationaler Ebene. Das Risiko erhöht sich durch mehrfache Übersetzungen.
Juristische Texte aus verschiedenen Länden variieren sehr in Länge, Komplexität, Bedeutung und Konsequenz.

Aufgrund der Komplexität der Verträge und vor allem auch, weil Englisch für die meisten eine Fremdsprache ist, bietet es sich an, einen darauf spezialisierten Juristen einzuschalten. Das kann man machen, um bei englischsprachigen Verträgen möglichst unvorhergesehene Risiken zu verringern. Viele Unternehmen beschäftigen Juristen, die sich auf auf angloamerikanisches Vertragsrecht spezialisiert haben. Ansonsten bietet es sich an, einen solchen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Unabhängig von juristischer Unterstützung sollte man in jedem Fall bei internationalen Projekten folgende Routineschecks vor Vertragsunterzeichnung durchführen:

- Überprüfen Sie unbekannte Vertragspartner immer auf ihre rechtliche Identität und Bonität sowie die Handelnden auf ihre Authentizität und Unterschriftsberechtigung. Auskunft bieten Ihnen Außenhandelskammern, Konsulate und internationale Auskünfte wie etwa Dunn & Bradstreet. Diese Überprüfung kann erhebliche Zeit kosten.

- Namen und Titel aller Parteien sollten vollständig im Vertrag aufgenommen werden, unabhängig davon, ob danach Abkürzungen im Vor- und Zunamen (sogenannte Initialen/“Initials“) genannt sind. Überprüfen Sie ob die Firma, die Ihnen gegenüber steht, nicht eine fast identische Tochtergesellschaft mit geringer Beteiligungsausstattung ist. So lassen sich Risikogeschäfte vermeiden.

- Der Vertrag soll die offizielle Anschrift beider Parteien und der handelnden Person, an die Benachrichtigungen übermittelt werden (zum Beispiel Kündigung, Mängel), enthalten. Schließen Sie eine Abtretung von geldwerten Rechten im Vertrag aus. Die meisten Rechtssysteme sehen eine derartige Abtretung vor. Falls dieser Ausschluß nicht vorgesehen ist, kann sich Ihre Rechtslage anderen Gläubigern gegenüber verschlechtern.

- Dokumentieren Sie alle Vertragsänderungen, Korrespondenz sowie alle Vertragsentwürfe, die im Laufe der Verhandlungen entstehen. Verfassen Sie kurze Ergebnisprotokolle über wesentliche Besprechungen. So kann man die Entwicklung eines Projektes von Anfang bis zur Vertragsunterzeichnung gut und vor allem, nachvollziehbar rekonstruieren und späteren Mißverständnissen aus dem Weg gehen. Konsequenz: Man spart Zeit und Geld und, nicht zu vergessen, zumindest potentiell viel Ärger.

Praktische Tips zum Umgang mit englischsprachigen Verträgen

Allgemeine Richtlinien für Vertragsentwürfe erleichtern das internationale Rechtsgeschäft für alle Beteiligten sehr (Transparenz und Definitionen!). Verträge sind in der Regel nach einem einheitlichen Schema aufgebaut:

Schlüsselbegriffe, die innerhalb der Verhandlungen eine bedeutende Rolle spielen könnten, sollten im Vorfeld exakt definiert werden (sogenannte „Key Terms“). Genau definierte Begriffe tragen zum gegenseitigen Verständnis bei und auch zur Entlastung des Dolmetschers, der ansonsten Bedeutungen erraten muß. Beide Seiten wissen, wovon Sie reden und können sich dem Dolmetscher verständlich machen.

Englisch als Fremdsprache, kann, muß jedoch kein Nachteil im Rahmen von Vertragsverhandlungen sein. Definiert man die wichtigsten Begriffe gemeinsam, wird bereits viel Unverständliches geklärt. Darüber hinaus haben Sie als Nicht- Muttersprachler immer das Recht, genau nachzufragen. Und bitte nicht vergessen: „Wer fragt, gewinnt“, im Zweifelsfall immer nachfragen.

Dialekte, Slangwörter und Unverständlichkeit der Gegenseite kann man mit dem Hinweis vermeiden, daß Englisch nicht die eigene Muttersprache ist. Ein weiterer Hinweis auf Gegenseitigkeit („Wie Du mir, so ich Dir“) wird die Gegenseite motivieren, verständlicher auf Englisch zu reden (Argument: „Was würden Sie sagen, wenn wir auf Deutsch verhandelten und ich dabei im Dialekt rede?“)

Die Rechtssprache sollte modern, einfach und leicht sein - dadurch kann man alle juristischen Formulierungen auch einfach darstellen. Bitten Sie Ihren Juristen, die Hauptaussagen und die Ausnahmen dazu im Vertrag mit unterschiedlichen Farben zu kennzeichnen.

Die fortschreitende Internationalisierung erfordert Englisch als einheitliche Rechtssprache, unabhängig vom jeweiligen Rechtssystem.

Entwürfe von englischen oder amerikanischen Juristen sollten nicht ungelesen übernommen werden.

Juristische Texte aus verschiedenen Länden variieren sehr in Länge, Komplexität, Bedeutung und Konsequenz.

Sergey Frank arbeitet als Personalberater bei Kienbaum Executive Consultants und hat ein Buch zum Thema Internationales Business publiziert: Sergey Frank: Internationales Business

Kontakt über sergey.frank@kienbaum.de

Quelle: @rwi
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