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Karrieresprung Futter für die Urlaubskasse

01.06.2007 ·  Rund 80 Prozent aller Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld. Doch einige Unternehmen liebäugeln damit, die Ansprüche zu streichen. Müssen Beschäftigte um das Futter für die Urlaubskasse fürchten? Und was, wenn im Arbeitsvertrag von Urlaubsgeld keine Rede ist? Macht Nachverhandeln Sinn?

Von Herta Paulus
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Sommerzeit ist Urlaubszeit, und die lässt man sich gerne etwas kosten. Rund 1800 Euro gaben die deutschen Urlauber im Jahr 2006 für ihren Haupturlaub aus, so der ADAC Reisemonitor 2007. Die Devise für dieses Jahr: Die „schönsten Wochen des Jahres“ dürfen - Urlaubsgeld sei dank - ruhig ein bisschen mehr kosten.

Rund 80 Prozent aller Beschäftigten kommen dank tarifvertraglicher Regelungen in den Genuss der Sondergratifikation. Eng in der Urlaubskasse könnte es indes bei den rund 21.000 Beschäftigten der IBM Deutschland GmbH werden. Das traditionell Ende Juni fällige Urlaubsgeld - immerhin rund 60 Prozent eines Monatsgehalts - wurde für dieses Jahr gestrichen, die entsprechenden Tarifverträge und Vereinbarungen von der Geschäftsleitung gekündigt.

Flexibilisieren ja, streichen nein

Befürchtungen, der Urlaubsbonus stehe generell zur Disposition, sind indes unbegründet. „IBM ist ein Einzelfall“, kommentiert Lohn- und Tarifexperte Robert Reichling vom Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA). Flexibilisieren ja, streichen nein, heiße die Devise in punkto Urlaubsgeld bei den Tarifverträgen der letzten Jahre, bestätigt auch IG-Metall Sprecherin Ingrid Gier. „Es gibt vereinzelt Regelungen, wo Ergänzungsvereinbarungen angeboten werden. Aber ein Trend weg vom Urlaubsgeld lässt sich nicht feststellen. Auch das Niveau hält sich.“

Je nach Branche und Region variiert die Höhe des Urlaubsgeldes jedoch stark, wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Zwischen 156 Euro und 1831 Euro Urlaubsgeld gab es im Jahr 2006 für die Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben in der mittleren Vergütungsgruppe, gezahlt entweder als Fixbetrag pro tariflichem Urlaubstag oder als prozentualer Anteil des Gehalts. Die höchsten Zahlungen erhielten Mitarbeiter in der Druckindustrie, der Holz- und Kunststoffverarbeitung sowie in der Metallindustrie. Am unteren Ende fanden sich hingegen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Letztere müssen auf den Bonus allerdings noch ein paar Monate warten. Statt Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es hier seit 2006 nur noch eine mit dem Novembergehalt ausbezahlte Jahressonderzahlung, die je nach Entgeltgruppe zwischen 35 und 95 Prozent eines Monatsgehalts beträgt.

Der genaue Wortlaut der Verträge entscheidet

Urlaubsgeld muss prinzipiell vereinbart werden, ob per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellem Arbeitsvertrag. Einzige Ausnahme ist die so genannte „betriebliche Übung“, durch die ein Arbeitgeber ebenfalls in die Pflicht genommen werden kann. „Ein Anspruch besteht dann, wenn die Gratifikation dreimal in Folge ohne Vorbehalt an den Arbeitnehmer bezahlt wurde,“ erklärt Markus Laumann, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Darmstädter Anwaltskanzlei Aschoff, Döll & Wurzel.

Für die Anspruchsberechtigung und eine eventuelle Rückzahlungsverpflichtung - etwa wenn der Mitarbeiter im Laufe des Jahres kündigt - ist der genaue Wortlaut der Verträge von Bedeutung. „Es ist immer die Frage, ob das Urlaubsgeld Bestandteil der Vergütung oder Belohnung für die Betriebszugehörigkeit ist“, sagt Laumann. So ist etwa im Streikfall ein Teil des Urlaubsgeldes weg, wenn es ausdrücklich für die Arbeitsleistung bezahlt wird; wird damit die Betriebstreue vergütet, darf es nicht gekürzt werden. Bei Individualverträgen kann ein Arbeitgeber es sich ebenfalls vorbehalten, die freiwillige Leistung wieder zurückzunehmen. Dies muss allerdings explizit auch so im Vertrag festgehalten sein, so das Bundesarbeitsgericht. Allein die Überschrift „freiwillige soziale Leistung“ reicht nicht aus, künftiges Urlaubsgeld zu verweigern.

Geschickt nachverhandeln

Doch was, wenn im Arbeitsvertrag von Urlaubsgeld keine Rede ist? Nachverhandeln, um doch noch einen Anspruch zu erwirken? Auch der ausgebuffte Verhandlungsprofi dürfte sich damit schwer tun, meint Gehaltscoach und Buchautor Martin Wehrle, fehlt doch beim Thema Urlaubsgeld klar der Nutzen für den Arbeitgeber.

„Man muss schon sehr überzeugend darlegen können, warum es für einen selbst wichtig ist, etwa nach dem Motto „Urlaubsgeld ist Wasser auf meine Motivationsmühlen.“ Besser sei es, das Kind einfach umzubenennen. „Über Prämien lässt sich leichter verhandeln. Für mich persönlich kann ich das dann als Urlaubsgeld behandeln.“

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