03.09.2004 · Der Firmenwagen ist ein wichtiges Argument bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften. Für die Mitarbeiter ist er ein Statussymbol. Die vielfältigen Möglichkeiten der Ausgestaltung von Dienstwagenregelungen sollten sorgfältig bedacht werden.
Von Elke MatthesDer Firmenwagen ist eine weit verbreitete Personalzusatzleistung, die auch heute noch einen hohen Stellenwert in deutschen Unternehmen besitzt. Die Firmen gehen immer mehr dazu über, neben sogenannten On-Top-Modellen (Entgelt plus Dienstwagen) für die oberen Führungsebenen auch Gehaltsumwandlungsmodelle für die breite Belegschaft anzubieten. Denn bei der Gewinnung von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften ist der Firmenwagen ein wichtiges Argument. Für die Mitarbeiter ist und bleibt er ein ausgeprägtes Statussymbol.
Viele Unternehmen nutzen den Dienstwagen deshalb trotz des stärkeren Kostenbewußtseins weiterhin als Anreizinstrument. Firmenwagen für Mitarbeiter, die dienstlich viel unterwegs sind, können das Unternehmen sogar finanziell entlasten. Denn das Unternehmen zahlt weniger als es bei einer Erstattung der dienstlich mit Privatfahrzeugen gefahrenen Kilometer zahlen müßte. In Rahmenverträgen mit ausgewählten Vertragspartnern (zum Beispiel Autohändlern oder Leasing-Gesellschaften) lassen sich Vergünstigungen beim Kauf, bei Leasingraten oder Wartungskosten vereinbaren.
Vorteile für Arbeitnehmer und -geber
Gehaltsumwandlungsmodelle bieten sowohl Vorteile für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Bei diesen Modellen verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Gehaltes und erhält dafür von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen, den er privat nutzen kann. Der Arbeitgeber kann dadurch seine Personalkosten zumindest auf gleichem Niveau halten. Durch die Umwandlung eines Teils des Gehaltes reduziert sich die monatliche Nettoauszahlung für den Arbeitnehmer. Auch wenn der Arbeitnehmer die private Nutzung als Arbeitslohn und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerte Vorteile versteuern muß, kann er Steuern und Sozialabgaben sparen.
Vorsicht: möglicherweise niedrigere Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer
Demgegenüber ist jedoch zu berücksichtigen, daß eine Gehaltsumwandlung beim Mitarbeiter gegebenenfalls zu niedrigeren Versorgungsleistungen aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung führen kann, wenn durch den Gehaltsverzicht die Sozialabgaben sinken. Dies ist der Fall, wenn das Bruttogehalt nach der Gehaltsumwandlung oder bereits zuvor unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Unabhängig von diesen Effekten, spart der Mitarbeiter die Zinsen für einen möglicherweise erforderlichen Kredit zur Anschaffung eines Fahrzeuges. Welche Auswirkungen die Gehaltsumwandlung hat, ist für den einzelnen Mitarbeiter zu prüfen.
Dienstwagenreglungen in der Praxis
Eine Umfrage von PricewaterhouseCoopers (PwC) gibt einen Überblick über die derzeitige Ausgestaltung von Dienstwagenregelungen in deutschen Unternehmen. Die Vergütungs-Experten von PwC befragten branchenübergreifend die Personal-Manager von 344 Unternehmen und konnten Folgendes feststellen:
- On-top-Modelle am häufigsten genutzt
On-top-Modelle sind stark verbreitet, gleichwohl sinkt ihr Anteil mit abnehmender Hierarchieebene: So bieten 85 Prozent der Unternehmen ihrer Geschäftsführungsebene, 68 Prozent den leitenden Angestellten, 34 Prozent den außertariflichen Mitarbeitern und 13 Prozent den tariflichen Mitarbeitern Dienstwagen als zusätzliche Leistung zum Entgelt an. Für die unteren Hierarchieebenen bevorzugen die Unternehmen Gehaltsumwandlungsmodelle oder Mischvarianten. Nur 6 Prozent der Unternehmen nutzen diese Varianten bei der Geschäftsführung, jedoch 16 Prozent bei den leitenden Angestellten und 21 Prozent bei den außertariflichen Angestellten sowie 8 Prozent bei den tariflichen Mitarbeitern. Insgesamt betrachtet, erhalten in deutschen Unternehmen 96 Prozent der Geschäftsführung, 90 Prozent der leitenden Angestellten, 60 Prozent der außertariflichen Angestellten und 23 Prozent der tariflichen Mitarbeiter die Berechtigung für einen Dienstwagen.
- Arbeitgeber übernimmt Großteil der laufenden Kosten
Für die Geschäftsleitungsebene übernimmt der Arbeitgeber nahezu alle laufenden Kosten. Einschränkungen sind hauptsächlich beim Kraftstoff für private Fahrten sowie bei der Wagenpflege zu erkennen.
Dies läßt sich ebenso auf die Dienstwagenregelungen der leitenden Angestellten übertragen. Insgesamt fällt die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber hier jedoch etwas geringer aus.
Auch für die Dienstwagenregelungen der außertariflichen Angestellten und der Tarif-Mitarbeiter bleibt die Grundtendenz der Kostenverteilung erhalten. Der Anteil der Kosten, die der Arbeitgeber trägt, fällt hier noch geringer aus.
- Tankkarten bevorzugt
Die Abrechnung der variablen Kosten (zum Beispiel für Öl und Benzin) erfolgt zum größten Teil über Tankkarten. Eine typische Konstellation ist die Nutzung von Tankkarten und die Abrechnung der Ist-Kosten über Belege (zum Beispiel für Reparatur, Reifendienste). Eine andere Variante ist die Abrechnung der Ist-Kosten über die Leasingrate. Bestimmte Serviceleistungen wie etwa das Reifen-, Wartungs- und Schadensmanagement, die Abwicklung von Steuern und GEZ-Gebühren und gegebenenfalls auch das Fuhrparkmanagement sind dabei in die Leasingrate integriert.
- Leasingfahrzeuge gefragt
Immer mehr Unternehmen ziehen Leasingfahrzeuge den unternehmenseigenen Fahrzeugen vor. Die geringere Kapitalbindung beim Leasing sowie bilanzielle Aspekte sprechen dafür. Zudem bietet es sich beim Leasing an, administrative Aufgaben auszulagern. Fast drei Viertel der Unternehmen nutzen im Rahmen ihrer Dienstwagenregelung ausschließlich Leasingfahrzeuge.
- Hierarchieebene bestimmt den Fahrzeugtyp
Mehr als 70 Prozent der befragten Unternehmen begründen Beschränkungen bei der Fahrzeugwahl und -ausstattung mit der Hierarchieebene des Mitarbeiters. Sehr häufig sind bestimmte Fahrzeugmodelle, definierte Typenklassen oder Ausstattungen für die einzelnen Ebenen vorgegeben. Die maximale Leasingrate oder der maximale Anschaffungspreis hängen meist davon ab, auf welcher Hierarchieebene der Berechtigte ist.
- Laufzeit von drei bis vier Jahren
Die meisten Unternehmen vereinbaren für die Leasingverträge in allen Hierarchieebenen eine Laufzeit von 36 Monaten. An zweiter Stelle folgt eine Laufzeit von 48 Monaten. Die Laufzeit legen die Unternehmen unter anderem anhand der zu erwartenden Kilometerleistung, des Zeitwertes des Fahrzeuges bei alternativer Veräußerung und des Restwertes beim Leasing fest.
- Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
Eine Haftpflichtversicherung wird überwiegend in Abhängigkeit von der Hierarchieebene des Berechtigten angeboten. Als Selbstbeteiligungsbeträge für die Vollkaskoversicherung werden oftmals Beträge von 300 Euro sowie 500 Euro gewählt.
Fazit
Die Umfrage zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung von Firmenwagenregelungen sind. Für jedes Unternehmen läßt sich ein Modell entwickeln, das dessen Bedürfnissen und Vorstellungen genau entspricht. Vorab sind jedoch die Voraussetzungen im Unternehmen und die Situation der einzelnen Mitarbeiter zu prüfen. Es empfiehlt sich, die vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidungen über Art der Dienstwagenregelung, Finanzierung, Berechtigte, Fahrzeugtyp, Privatnutzung, Zeitpunkt des Fahrzeugwechsels, Rückgabemodalitäten etc. in einer sogenannten Car Policy (Dienstwagenordnung) festzuhalten.