13.10.2006 · Anstelle von guten Wünschen geben viele Chefs ihren ehemaligen Angestellten Geheimcodes mit auf den Weg. FAZ.NET verrät, worauf Arbeitnehmer achten müssen.
Von Massimo BognanniArbeitszeugnisse machen Leute. Die Zeugnisse in den Bewerbungsmappen sind mittlerweile so wichtig, wie die passende Kleidung beim Vorstellungsgespräch. Was gerade in der Welt der Zeugnissprache in Mode ist, wissen nur wenige. Firmenbosse und Personalchefs präsentieren ihre neuen Kreationen nicht in der Öffentlichkeit. Hinter verschlossenen Türen einigen sie sich auf Geheimcodes - und legen so manchem ehemaligen Angestellten Stolpersteine in den Weg. FAZ.NET verrät, worauf Arbeitnehmer achten müssen.
Die neueste Entwicklung in der Zeugnissprache ist tückisch: Dort, wo die meisten Arbeitnehmer aufhören zu lesen, fangen die Arbeitgeber erst an. „Heute werden Arbeitszeugnisse von unten nach oben gelesen“, sagt Jürgen Hesse. Der Diplom-Psychologe ist Buchautor und Experte für Bewerbungsberatung. Laut Hesse ist bereits das Ausstellungsdatum ein wichtiges Indiz für viele Arbeitgeber. Wurde das Zeugnis am Tag des Ausscheidens ausgestellt oder mußte der Arbeitnehmer auf das Schreiben warten? „Wenn das Zeugnis später ausgestellt wurde, ist das ein Anzeichen dafür, daß es mit dem Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden Probleme gegeben hat“, erklärt Hesse. Ein bis zwei Tage Karenzzeit seien hinnehmbar, alles andere würde dem Arbeitnehmer schaden, so der Experte.
Kinderschrift verboten, Schlußfloskel erwünscht
Auch die Unterschrift gibt Hinweise auf die Meinung des Arbeitgebers über seinen ehemaligen Angestellten. Im Idealfall signieren der Geschäftsführer oder der direkte Vorgesetzte das Dokument. Außerdem erweckt es einen guten Eindruck, wenn der Name und die Stellung des Unterzeichners maschinenschriftlich wiederholt werden. Ein Recht auf die Unterschrift des Chefs besteht jedoch nicht. Je nachdem, wie sich der Chef auf dem Dokument verewigt hat, kann die Unterschrift sogar Schikane sein. So verurteilte das Landesarbeitsgericht Nürnberg einen Arbeitgeber, der ein Zeugnis in Kinderschrift unterschrieben hatte. „Die vom Arbeitgeber gewählte Unterschrift erzeugt beim Leser den Verdacht, der Unterzeichner stehe nicht hinter dem Inhalt des Zeugnisses“, befand das Gericht. Der Unternehmer mußte das Zeugnis neu signieren.
Auf die Schlußfloskel achten Arbeitgeber ganz besonders. Hier entscheiden Kleinigkeiten darüber, ob der Arbeitnehmer mit seinem Zeugnis bei künftigen Bewerbungen einen guten Eindruck macht. So ist es wichtig, daß der Chef dem Ausscheidenden „weiterhin“ viel Erfolg wünscht. Endet der Zeugnistext mit der Floskel „Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg“, wäre das bedenklich. Es kann als „Bei uns hatte er keinen Erfolg, vielleicht ja in der Zukunft“ gelesen werden. Ein Dank für die geleistete Arbeit gehört ebenso in den Schlußteil eines guten Zeugnisses, betont Jürgen Hesse. Einen rechtlichen Anspruch auf gute Wünsche hat der Arbeitnehmer allerdings nicht, urteilte das Bundesarbeitsgericht.
Gute Chancen vor Gericht
Ein guter Schluß ist wichtig, doch auch auf den Hauptteil kommt es an. Hier verschlüsseln die Chefs ihre Meinungen mit zahlreichen Floskeln. Den Unterschied zwischen „voller“ und „vollster“ Zufriedenheit kennen mittlerweile viele. Weniger bekannt sind Geheimcodes, die auf Sexualität, Alkoholkonsum oder Gewerkschaftsaktivitäten der Arbeitnehmer anspielen.
Auf Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeugnisse entziffern, können böse Überraschungen warten. Schreiben, die auf den ersten Blick sehr gut wirkten, entpuppen sich als Warnung für den nächsten potentiellen Arbeitgeber. Und das, obwohl laut Bundesarbeitsgericht das Zeugnis „wohlwollend“ formuliert sein muß. Jürgen Hesse empfiehlt verärgerten Arbeitnehmern, zunächst einen schriftlichen Gegenentwurf einzureichen. „Selbst, wenn man sich mit dem ehemaligen Chef in der Mitte trifft, hat man schon etwas gewonnen“, sagt Hesse. Wem das nicht reicht, der kann vor Gericht ziehen. Dort hat der Arbeitnehmer gute Chancen. „Die Richter haben meist Verständnis für den Arbeitnehmer. Immerhin hängt die berufliche Zukunft des Klägers an diesem Dokument“, sagt Hesse.
Zeugnis muß nicht exzellent sein
Doch nicht jeder Arbeitnehmer geht im Streit, viele Angestellte werden mit guten Zeugnissen in ihren weiteren beruflichen Werdegang entlassen. Mit dem Dokument haben sie gute Chancen, einen neuen Arbeitgeber zu finden. Doch wer sich mit einem zu guten Zeugnis bewirbt, weckt Mißtrauen, meint Jürgen Hesse. Der Diplom-Psychologe sieht Parallelen zu der Trennung eines Liebespaares. „Wenn ein Mann sich von seiner Freundin trennt und danach im Gespräch mit der neuen Partnerin in den allerhöchsten Tönen von der Ex-Freundin schwärmt, macht das mißtrauisch“, erklärt Hesse. Sofort stelle sich die Frage, warum sich das Paar getrennt habe. Eine solche Schwärmerei könne als ironisch oder Gefälligkeit interpretiert werden. Für Hesse ist deshalb ein gutes Zeugnis mit ein paar sehr guten Formulierungen optimal.