11.01.2006 · Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft will die Manager im Mannesmann-Verfahren vor Gericht sehen und lehnt eine Einstellung gegen Geldbußen ab. Aktionärsschützer sind uneins über den Sinn eines neuen Verfahrens.
Mit Nachdruck hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Berichte über eine mögliche Einstellung des Mannesmann-Prozesses zurückgewiesen. „Die Meldung der ´Rheinischen Post` ist falsch und reine Spekulation“, sagte der Sprecher der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Peter Lichtenberg am Mittwoch. Bei der Staatsanwaltschaft gebe es keinerlei Überlegungen, das Verfahren einzustellen. Aktionärsschützer vertraten unterdessen gegensätzliche Meinungen, ob eine Einstellung des Verfahrens wünschenswert sei.
Bisher habe die zuständige Kammer noch nicht einmal Akteneinsicht erhalten, sagte Lichtenberg weiter. Eine Einstellung des Verfahrens sei nur mit Zustimmung des Gerichts denkbar. Dies werde von der Staatsanwaltschaft aber nicht angestrebt, betonte Lichtenberg. Die Deutsche Bank hatte am Vorabend einen Kommentar in der Angelegenheit abgelehnt, auch Aufsichtsratschef Rolf Breuer wollte sich gegenüber Journalisten auf einem Empfang in Frankfurt nicht äußern.
Es verdichteten sich Hinweise...
Die „Rheinische Post“ (Mittwoch) berichtete, die Anklage erwäge die Verfahrenseinstellung gegen hohe Bußgelder zu Lasten der Angeklagten. Die Behörde erwäge diese Option. Es verdichteten sich Hinweise, daß den Angeklagten, die sich überwiegend nicht bereichert haben, „eine Brücke gebaut werden könnte“, heißt es in dem Bericht unter Berufung auf Justizkreise. Die Anklagebehörde wisse um die Unwägbarkeiten einer neuerlichen Beweisaufnahme. Sie „hege Sympathie für die Überlegung, die Angeklagten - gestaffelt nach jeweiliger Schuld - große Geldsummen zu Gunsten wohltätiger Organisationen“ zahlen und das Verfahren einstellen zu lassen, berichtet die Zeitung. Ackermann müßte sich in diesem Fall nicht noch einmal einem möglicherweise Monate dauernden Prozeß stellen. Der Einstellung müßten neben den Angeklagten auch die Richter zustimmen.
Aktionärsschützer uneinig
Ob das drohende monatelange Verfahren allerdings wirklich wünschenswert ist, darüber herrscht selbst bei Aktionärsschützern Uneinigkeit. Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger erklärte: „Wir würden es bedauern, wenn das Verfahren eingestellt würde.“ Eine juristische Klärung der Vorwürfe sei wichtig für den Finanzplatz Deutschland. Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz befürwortete dagegen eine Einstellung des Verfahrens. Denn die aus Sicht der Aktionärewichtigen Fragen zur Rechtmäßigkeit von Bonuszahlungen und zur Verantwortlichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern seien bereits durch den Bundesgerichtshof geklärt worden. „Wir brauchen das Düsseldorf Landgericht eigentlich nicht mehr“, sagte er.
Kurz betonte, besonders Ackermann und die Deutsche Bank könnten von einer Einstellung des Verfahrens profitieren, da dadurch der Imageverlust in Grenzen gehalten werde. Von einer Bevorzugung der Manager könne bei einem solchen Schritt keine Rede sein. Denn gerade Ackermann sei durch das Verfahren schon „extrem gebeutelt“. „Er ist der Watschenmann der deutschen Wirtschaft geworden, meinte Kurz.
Erst am Montag war bekannt geworden, daß die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses vom 44jährigen Richter Stefan Drees geleitet werden solle. Drees hatte vor knapp zwei Jahren den Vorsitz der zehnten Großen Strafkammer für Wirtschaftssachen am Düsseldorfer Landgericht übernommen. Diese Kammer sei für die aufgehobenen und zurückverwiesenen Fälle der 14. Kammer von Brigitte Koppenhöfer zuständig, sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Landgerichts am Montag auf Anfrage. Weitere Richter der zehnten Kammer sind Christa Mosiek (60) und Ingo Scholten (35). Ein Termin für die Neuauflage stehe noch nicht fest.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Freisprüche in dem Untreue-Prozeß für Ackermann, den früheren Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk und den ehemaligen Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser sowie drei weitere Angeklagte wegen Rechtsfehlern im Dezember kassiert und das Verfahren an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Der Aufsichtsrat von Mannesmann hatte nach der Übernahme durch den britischen Telekom-Riesen Vodafone im Jahr 2000 Millionenprämien für Esser, Funk und andere Manager beschlossen.
Ackermann u. Andere
Hans-Jürgen Schroeder (hschroeder1)
- 11.01.2006, 09:17 Uhr
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