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Justiz Deutschland zieht Patentkläger aus aller Welt an

 ·  Wer wegen Patentverletzungen klagen will, geht gern nach Deutschland. Hier ist es billig, schnell, professionell - und die Richter sind patentfreundlich.

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Die Zahlen sprechen für sich. Jährlich gibt es in Deutschland rund 900 neue Patentklagen, in Großbritannien dagegen nur 54 und in den Niederlanden 50 Verfahren. Dabei gelten London und Den Haag in Patentsachen auch als gefragte europäische Gerichtsstandorte - doch mit großem Abstand hinter dem deutschen. Vor allem in Düsseldorf spielt die Musik. Rund 600 neue Verfahren werden hier im Jahr angestrengt, sagt Thomas Kühnen, der die Zahlen zusammengetragen hat. Kühnen ist Vorsitzender Richter am zweiten Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf und damit oberster Patentrichter an einem der berühmtesten Patentgerichtsstandorte der Welt.

„Urteile aus Deutschland finden auf der ganzen Welt Beachtung“

Mit seinen 600 Neuzugängen steht Düsseldorf ziemlich beispiellos da. Ob die Stadt am Rhein damit der gefragteste Patentgerichtsstandort der Welt ist, ist schwer zu ermitteln. Vieles spricht dafür. Etwa 60 Prozent der Kläger in Düsseldorf kommen aus dem Ausland - und sie gehören nicht alle der Mobilfunkbranche an. Diesen Eindruck hätte man in den letzten Monaten gewinnen können, als bisweilen im Wochentakt deutsche Gerichte Urteile über Computer- und Mobilfunkkonzerne fällten. Doch lange bevor die Patentstrategen von Apple, Samsung oder Motorola ihre Deutschkenntnisse aufbesserten, entdeckten schon internationale Maschinenbauunternehmen, Pharmakonzerne oder Anlagentechniker den Gerichtsstandort Deutschland. „Schon als ich anfing, haben ausländische Unternehmen Patentstreitigkeiten hier ausgetragen“, sagt Jochen Bühling, Rechtsanwalt in der Düsseldorfer Kanzlei Krieger Mes & Graf von der Groeben, der seit 20 Jahren im Geschäft ist.

Das amerikanische Unternehmen Presstek stritt hier mit der japanischen Fuji über Druckplatten. Mit den Aufzugherstellern Schindler, Otis und Kone standen sich Schweizer, Amerikaner und Finnen gegenüber. Die amerikanischen Medizintechnikkonzerne Corevalve (Medtronic), Edwards Scientific und Cook Medical trugen regelrechte Patentschlachten um Gefäßstützen (Stents) in Deutschland aus. „Die großen Unternehmen klagen meistens in mehreren Ländern und Kontinenten“, sagt Peter-Michael Weisse von der Düsseldorfer Kanzlei Wildanger. Kaum ein Unternehmen aus dieser Kategorie verzichte auf das Urteil der deutschen Patentrichter. „Die deutschen Gerichte urteilen schneller als andere, und ihre Urteile finden auf der ganzen Welt Beachtung“, sagt Jochen Bühling. Wer auf einen Vergleich hinauswill, hat in Deutschland schneller ein Druckmittel in der Hand.

Günstiger und schneller

Es gibt verschiedene Gründe, warum internationale Unternehmen zum Klagen nach Deutschland kommen. Nur einer ist der vergleichsweise große Markt, so dass ein Unterlassungsanspruch hier den Patentverletzer schmerzt. Vor allem aber ist Deutschland ein wahres Kostenwunder. Wenn ein Patentgerichtsverfahren hier 150.000 Euro kostet, muss man in Großbritannien umgerechnet rund 1 Million Euro zahlen, hat OLG-Richter Kühnen ermittelt. Ähnlich teuer sind Verfahren in den Vereinigten Staaten oder Japan.

In Deutschland geht es günstiger, weil die Verfahren hier schneller ablaufen. Drei Faktoren spielen dabei eine Rolle. Erstens gibt es hierzulande kein so aufwendiges vorgerichtliches Beweisverfahren wie im angelsächsischen System. Zweitens sind die Richter hier eingearbeitet in die Materie, weil sich in Deutschland Schwerpunktgerichte gebildet haben, denen die Richter kontinuierlich angehören. Das macht seltener Sachverständigengutachten erforderlich. „Deutschland hat eine sehr lange Patenttradition, die die gut ausgebildeten Richter fortsetzen“, sagt Rechtsanwalt Bühling.

Magnetische Anziehungskraft

Der dritte und entscheidende Faktor ist eine Verfahrensbesonderheit, die es so klar nur in Deutschland gibt: das Trennungsprinzip. Es kann wegen einer Verletzung eines Patents geklagt werden, ohne dass geprüft wird, ob das Patent nichtig ist. Genau diese Frage verzögert die Patentklagen in anderen Ländern erheblich. In Deutschland will man traditionell den Patentinhabern schnell zu ihren Rechten verhelfen, denn die Schutzdauer von Patenten währt nur 20 Jahre.

Patentinhaberfreundlichkeit wird vor allem Düsseldorf nachgesagt. Manche kritisieren, die dortigen Gerichte würden das Recht dabei manchmal überdehnen. „Ein ernsthafter statistischer Nachweis dieser Meinung ist mir nicht bekannt. Insofern muss man hier vorsichtig sein“, sagt der Frankfurter Patentanwalt Malte Köllner. „Die möglicherweise patentinhaber-freundliche Haltung der Düsseldorfer Gerichte zieht natürlich Patentklagen magnetisch an.“ Der Platzhirsch ist allerdings nicht mehr allein auf weiter Flur. Schwerpunktkammern in München, Hamburg und insbesondere Mannheim ziehen nach. Da sie bei weitem noch nicht so viele Fälle haben wie Düsseldorf, geht es bei ihnen derzeit noch etwas schneller.

Doch ohnehin könnte mit all diesen Standortvorteilen bald Schluss sein. Schon lange wird über die Einrichtung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit gestritten, die nationale Systeme ablösen soll. In Deutschland sieht man das nicht gern, man fürchtet höhere Kosten und vor allem einem Qualitätsverlust, auch weil offenbar künftige Kammern nach EU-Proporz besetzt werden sollen. „Das Patentsystem für den europäischen Markt zu zentralisieren hat zwar eine gewisse Logik“, sagt Christian Osterrieth von der Kanzlei Reimann Osterrieth Köhler Haft. „Aber für 90 Prozent der Patentinhaber geht die Zentralisierung an den Bedürfnissen vorbei.“ Denn die deutschen an Patenten reichen Mittelständler hätten gar kein Bedürfnis nach EU-weiten Entscheidungen. Ihnen würde es völlig reichen, in Deutschland zu klagen. Auch Peter-Michael Weisse ist kritisch: „Dem Gemeinschaftspatent-Projekt kann man die gleichen schwerwiegenden Geburtsfehler attestieren wie diejenigen, die man bei der Einführung des Euro gemacht hat.“

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