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Jobcenter Zentral-föderal

08.02.2010 ·  Die Union hat sich in Sachen Jobcenter mühsam sortiert. Nun will sie doch Bund und Kommunen über eine Grundgesetzänderung direkt zusammenspannen, um die Betreuung langzeitarbeitsloser Hartz-IV-Empfänger „aus einer Hand“ gerichtsfest sicherzustellen. Dass sich viele Beteiligte damit schwertun, ehrt sie.

Von Heike Göbel
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Die Union hat sich in Sachen Jobcenter mühsam sortiert. Nun will sie doch Bund und Kommunen über eine Grundgesetzänderung direkt zusammenspannen, um die Betreuung langzeitarbeitsloser Hartz-IV-Empfänger „aus einer Hand“ gerichtsfest sicherzustellen. Dass sich viele Beteiligte damit schwertun, ehrt sie: Schließlich entfaltet ein Föderalsystem seine Vorteile für die Bürger am besten, wenn es klare Verantwortungen gibt und jede Ebene nur das regelt, was sie am besten kann.

Im Sinne dieses Ideals sind Mischverwaltungen falsch. Stattdessen sollten sich vorrangig die Kommunen selbständig und finanziell eigenverantwortlich darum kümmern, ihre – oft mit vielen Vermittlungsproblemen behafteten – langzeitarbeitslosen Bürger in Beschäftigung zu bringen. Freilich fehlt es dem deutschen Föderalsystem an einer Finanzordnung, die solch klare Aufgabentrennung und selbständige Aufgabenerfüllung auch ermöglicht.

Gibt der Bund das meiste Geld, ist ihm Mitsprache schwer zu verwehren. Solange das so ist, wird man die zentral-föderalen Zwitter nicht los, bei denen Kostenkontrolle und Effizienz oft auf der Strecke bleiben. Das bläht die Staatsausgaben – zum Schaden auch der Hilfsbedürftigen.

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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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