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Donnerstag, 23. Februar 2012
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„Jesus hat Sie lieb“ Religiöser Telefonist verliert Streit um Kündigung

20.04.2011 ·  Weil er sich am Telefon von Kunden stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf“ verabschiedet hat, kündigte der Versandhandel QVC einem jungen Callcenter-Mitarbeiter. Der zog dagegen vor Gericht und verlor.

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Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat die fristlose Kündigung eines tief religiösen Callcenter-Agenten (29) aus Bochum bestätigt. Der Versandhandel QVC hatte den Mann Anfang 2010 vor die Tür gesetzt, weil er sich von Kunden am Telefon stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedet hatte. Dabei berief sich der Kläger auf seine religiösen Überzeugungen. Das Unternehmen dagegen ist der Auffassung, dass er sich nicht einfach mit dem Hinweis auf seinen Glauben beharrlich gegen Arbeitsanweisungen widersetzen dürfe.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum der Klage des Angestellten stattgegeben. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes wiege schwerer als die unternehmerische Freiheit des Callcenter-Betreibers.

Der Arbeitgeber legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Richter in Hamm zeigten sich am Mittwoch nicht davon überzeugt, dass der 29-Jährige in Gewissenskonflikte geraten wäre, wenn er die Abschiedsformel weggelassen hätte.

Erst kürzlich hat ein ähnlicher Fall das Bundesarbeitsgericht beschäftigt. Dabei hatte sich der Gekündigte aber erfolreich auf seine Religiosität berufen: Ein muslimischer Mitarbeiter hatte sich mit Hinweis auf die Religionsfreiheit geweigert, in einer Getränkeabteilung Bier zu stapeln. Ihm wurde daraufhin gekündigt. Doch die Richter des Bundesarbeitsgericht gaben ihm Recht. Für diese Arbeitsverweigerung darf ihnen nicht gekündigt werden; statt dessen muss der Arbeitgeber alles tun, um für sie eine andere Beschäftigung zu finden (siehe Anspruch auf alkoholfreien Arbeitsplatz).

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