„Bluecard“ ist ein farbenfroher Begriff für eine sonst eher farblose Angelegenheit: Es geht um eine Verwaltungsanweisung, die in Bayern und Hessen den Zuzug von ausländischen IT-Spezialisten vereinfachen soll.
Die Bayern stimmten im Juli 2000 einer Visa-Erteilung an Computerexperten einfach pauschal zu. Das war also noch bevor die bundesrechtliche Greencard-Verordnung in Kraft trat. Mit der Bluecard können ausländische hochqualifizierte Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche mit ihrer Familie nach Bayern ziehen, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörden bedarf.
Allerdings müssen sie ihre so begehrte Qualifikation beim Visa-Antrag nachweisen: Der Einreisewillige legt dafür entweder ein Diplom auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie vor oder weist seine Fähigkeiten durch Vereinbarung mit einem Arbeitgeber im Freistaat nach, die ihm ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 Mark bescheinigt.
Die Bluecard ist zeitlich nicht befristet. Diese Aufenthaltsgenehmigung richtet sich vielmehr nach dem Arbeitsvertrag, an den sie gekoppelt ist. Sie erlischt also auch, sobald das Arbeitsverhältnis endet und der Computer-Experte Sozialleistungen in Anspruch nimmt.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.390,78 | +1,02% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2546 | +0,04% |
| Rohöl Brent Crude | 107,28 $ | +0,02% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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